Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 1657 2) Mit der Gemeinde Treptow unter dem 17. bezw. 23. März 1896: Dauer bis 15. April 1941. Für die Pflasterunterhaltung zwischen den Schienen und je 65 em neben der äusseren Schiene hat die Unternehmerin eine Entschädigung von 35 Pfg. pro Jahr und jedes dm vorhandenen Pflasters an die Gemeinde zu zahlen. Der Unternehmerin ist für fernere Strassenbahnen im Gemeindegebiet ein Vorrecht vor Dritten eingeräumt. Die Unternehmerin hat eine Abgabe von 4 % der Brutto-Einnahme an die Gemeinde zu zahlen, entsprechend der Bahnlänge auf Treptower Gebiete. Eine verhältnismässige Herabsetzung dieser Abgabe tritt ein, wenn während drei aufeinanderfolgender Jahre der nach kaufmännischen Grundsätzen berechnete Reinertrag weniger als 6 % des An- lagekapitals betragen haben sollte. Nach Ablauf des Vertrages geht die gesamte in den öffentlichen Strassen etc. von Treptow befindl. Bahnanlage nebst zugehöriger Leitungs- anlage unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde Tr eptow über. 0 Mit der Gemeinde Pankow unter dem 22. April 1893 nebst Nachtrag vom 1. bezw. 18. Mai 1894. Dauer 50 Jahre vom Tage der Betriebseröffnung der Bahn, das ist bis zum 10. Sept. 1945. Die Pflasterunterhaltung fällt der Unternehmerin nicht zur Last, auch ist eine Abgabe von der Brutto-Einnahme oder vom Reingewinne nicht zu ent- richten. Bezüglich anderer Bahnen ist der Unternehmerin ein Vorrecht vor Dritten im Gemeindebezirk eingeräumt. Der Unternehmerin ist die Abgabe von elektrischem Strom zum Zwecke der Beleuchtung und Kraftübertragung an Dritte aus der Krafterzeugungs- stätte der Bahn und von letzterer selbst ab gestattet. Mit Ablauf des Vertrages geht die gesamte in den Strassen etc. der Gemeinde Pankow befindliche Bahnanlage nebst zugehöriger Leitungsanlage unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde über. Der Gemeinde steht das Recht zu, die elektrische Strassenbahn mit Zubehör, soweit sie auf Gemeindegebiet liegt, schon innerhalb der Genehmigungsdauer zu erwerben, jedoch nur zum 1. April nach Ablauf des 40. oder 45. Betriebsjahres gegen Vergütung des Wertes, welchen zur Zeit des Erwerbes die Bahn mit Zubehör haben wird. Die Gemeinde Pankow ist verpflichtet, dieses ihr zustehende Erwerbsrecht jederzeit auf Verlangen un- entgeltlich an die Stadtgemeinde Berlin abzutreten. apital: M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000. Wegen 5 % Div.-Garantie der A.-G. Siemens & Halske s. oben Betriebsvertrag, Fast das gesamte A.-K. (M. 5 834 000) ging Anfang 1901 zum Kurse von 1662 % in den Besitz der Stadt Berlin über, welche somit Eigen- tümerin der Linien geworden ist. Geschäftsjahr: Kalenderfahr. Gen.-Vers.: I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, 4 % Div., vom Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Der A.-R. erhält ab 1./1. 1903 keine Tant. mehr. Bilanz am 31. Dez. 1904: Aktiva: Bahnanlagen 5 501 611, Grundstücke 266 806, Betriebs- bestände 214 974, Sicherstell.-Kto 45 500, Wertp. 45 960, Versich. 14 322, Grundhbelastungskto 47 500, Guth. 855 505. – Passiva: A.-K. 6 000 000, Grundbelastungskto 10 000, Übergangskto 7500, Avale 32 000, R.-F. 79 975 (Rückl. 15 789), Ern.-F. 390 195, Tilg.-F. 172 510, Div. 300 000. Ga. M. 6 992 181. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 1308, Effekten-Kursverlust 40, z. Ern.-F. 173 052, 2. Tilg.-F. 57 684, Gewinn 315 789. – Kredit: Zs. 18 008, Betriebsüberschuss inkl. M. 262 002 Zuschuss von Siemens & Halske A.-G. 529 866. Sa. M. 547 874. Kurs Ende 1899–1905: 131.40, 159.10, –, –, –, –, – %. Zugelassen M. 6 000 000, davon M. 3 000 000 zur Subskription aufgelegt am 7. 10. 1899 zu 132 %. Notierten in Berlin, aber Kursnotierung ab 2./1. 1906 „ Dividenden: 1899; 5 % Bau-Zs. v. 1./7. bezw. 31./7.–31./12. 1899; 1900–1904: 5, 5, 5, 5, 5, % Ooup Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Baurat Paul Gottheiner, Ober-Ing. Herm. Kanold. Aufsichtsrat: (3–9) Vors. Stadtrat Jul. Bohm, Stellv. Stadtbaurat F. Krause, Stadt- verordn. Leop. Jacobi. Stadtverordn. Paul Singer, Stadtverordn. L. Rosenow, Stadtrat B. Alberti, Reg.-Baumeister Dir. H. Schwieger. Zahlstelle: Berlin: Gesellschaftskasse. Gesellschaft für elektrische Hoch- und Untergrundbahnen in Berlin. W. Köthenerstrasse 12. andef- 13. 4. 1897 mit Nachtrag v. 19./6. 1897. Letzte Statutänd. 9.6. 1900, 9./2. 1901, 5./4. 1902 u. 7./5. 1904. Staatliche Konc. v. 15./3. 1896 bezw. 5./11.1897 auf 90 Jahre ab 15./3. 1896. Die Zustimmung der Gemeinden gilt auf dieselbe Dauer. Die landespolizeiliche Geneh- migung für die Flachbahn Warschauerbrücke zum Centralviehhof datiert vom 16./6. 1900 und läuft die staatliche Genehmigung bis ult. 1949, die stadtliche bis ult. 1919. Die Ges. übernahm von der Firma Siemens & Halske in Berlin diejenigen Rechte zur Erbauung und zum Betriebe einer elektrischen Stadtbahn innerhalb des Weich- bildes von Berlin, der Gemeinde Schöneberg und der Stadt Charlottenburg, welche der Firma insbesondere durch die mit der Stadt Berlin am 25. Juni/18. Juli 1895, mit der Gemeinde Schöneberg am 18. Okt./5. Nov. 1895, mit der Stadt Charlottenburg am 23. Mai/30. Juni 1896 und 30. Jan. 1897 und dem königl. Eisenbahnfiskus am 25. Nov./4. Dez. 1895 abgeschlossenen Verträge beziehungsweise die ihr hierdurch,