1670 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. roll. Material 94 350, Werkstätten 4250, Grundstücke 25 000, D. Kaiser Wilhelm II 35 000, do. Dr. von Stephan 14 000, Effekten 91 597, Debit. 40 245, Bankguth. 113 764, Kassa 4649. – Zweck: Bau, Erwerb und Betrieb von elektrisch betriebenen Strasseneisenbahnen in und %% Borkumer Kleinbahn- und Dampfschiffahrt-A.-G. zu Emden. Gegründet: 23./9. 1903 mit Wirkung ab 1./6. 1903; eingetr. 5./11. 1903. Gründer: Komm.- Rat Conrad Herm. Metger, Senator Franz D. Ihnen, Dispacheur Peter van Rensen, Konsul Friedrich Brons, Emden: Kaufm. Johann Meyer, Kaufm. Bernhard Connemann, Leer; Bier- brauereibes. Bernh. H. Franke, Münster i. W.; A.-G. Ems, Schiffsreeder C. Fr. A. E. Habich, Emden. Der Schiffsreeder C. Fr. A. E. Habich, Emden, hat das bislang von der Firma Habich & Goth auf Borkum betriebene Eisenbahnunternehmen sowie die Dampfer Dr. von Stephan und Kaiser Wilhelm II. in die Ges. eingebracht. Übernahmepreis M. 650 000. In Anrechnung auf denselben erhielt Habich 300 Aktien der Ges. zu je M. 1000. Zweck: Betrieb einer Kleinbahn auf der Insel Borkum nebst Dampfschiffahrt. Kapital: M. 700 000 in 700 Aktien à M. 1000. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1905: Aktiva: Immobil. 186 550, Bahn- u. Hafenanlage 248 330, Passiva: A.-K. 700 000, Gründungskto 2395, Ern.-F. 31 050, Spec.-R.-F. 47 001, R.-F. 17 289, Sturmschäden 15 000, Tant. 4000, Div. 35 000, Vortrag 6000. Sa. M. 857 736. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebs-Unk. 181 475, Sturmschäden 14 330, Tant. 4000, Abschreib. 30 840, z. Ern.-F. 10 185, z. Spec.-R.-F. 10 000, z. R.-F. 5236, Div. 35 000, Vortrag 6000. – Kredit: Vortrag 4451. Personenverkehr 137 166, Frachtverkehr 135 274, Mieten 14 200, Diverse 3033, Zs. 2940. Sa. M. 297 066. Dividenden 1903–1905: 0 % (7 Mon.). 5, 5 %. Direktion: Schiffsreeder C. Fr. A. E. Habich, Kaufm. Wilh. Philippstein, Emden; Kaufm. Joh. Russell. Leer. Aufsichtsrat: Komm.-Rat Conrad Herm. Metger, Senator Franz D. Ihnen, Dispacheur Peter van Rensen, Konsul Friedrich Brons, Emden; Kaufm. Johann Meyer, Kaufm. Bernh. Connemann, Leer; Bierbrauereibes. Bernh. H. Franke, Münster i. W. Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft in Braunschweig. Gegründet: Eingetr. 15./9. 1881. Gründungsgeschichte etc. s. Jahrg. 1902/1903. Letzte Statutänd. 30./5. 1899, 9./5. 1900, 13./5. 1903 u. 3./5. 1904. Urspr. Pferdebahnbetrieb. 1896wurde mit dem Stadtmagistrat ein Abkommen getroffen, wonach der Ges. die Genehmigung zur Ein- führung des elektr. Betriebes mit oberird. Stromzuführung erteilt und dieselbe gleichzeitig gegen jede Konkurrenz sichergestellt wurde. Die Ges. verpflichtete sich, mit Einführung des elektr. Betriebes gleichzeitig eine Anzahl bestimmter neuer Linien zu bauen und unter gewissen Bedingungen auch später von den städt. Behörden für nötig erachtete Linien aus- zuführen. Der Ges. wurde dagegen die Verlängerung der Konc.-Dauer um 5 Jahre (also bis 1934) zugestanden. Die Allg. Elektr.-Ges. übernahm den Bau der Linie Braunschweig-Wolfenbüttel und die Einführung des elektr. Betriebes auf allen Linien, die in 1897/98 erfolgte. bei Braunschweig, sowie Abschluss darauf bezüglicher Geschäfte. Errichtung und Be- trieb von elektrischen Stromlieferungsanlagen. Zur Zeit sind in Betrieb in Braun- schweig Stadt und Umgebung die Linien: Richmond-Schützenhaus, Richmond-Nord- bahnhof, Westbahnhof-Gliesmaroderbahnhof, Madamenweg-Friedhof, Augustthor-Oelper, Friedrich Wilhelmsplatz-Kastanienallee, Ruhfäutchenplatz-Stadtpark, ferner die Ver- bindungsbahn Braunschweig-Wolfenbüttel, sowie Linien in Wolfenbüttel selbst; Strecken- länge aller Linien 33,7 km, Geleislänge 47,3 km, Betriebslänge 38,8 km. Spurweite 1,1 m. Oberirdische Stromzuführung. Koncessionen: 1) Die Strassen-Eisenbahn in Braunschweig bis 31. März 1934. Die Stadt ist berechtigt, die Strassenbahnanlage bei Ablauf der Koncession zu einem dem derzeitigen Zustand entsprechenden, jedoch ohne Rücksicht auf die Rentabilität des Unternéehmens festzusetzenden Taxwert zu übernehmen, insofern sie die Ausübung dieses Recktes ein Jahr vor Ablauf der Koncession ankündigt. Geschieht dieses nicht, und erfolgt ein Jahr vor Ablauf der Erlaubnis keine Kündigung des Vertragsverhältnisses von der einen oder anderen Seite, so gilt der Vertrag als um weitere 5 Jahre verlängert und tritt je nach Ablauf dieser Frist dasselbe Verhältnis wieder ein. Findet jedoch im Fall der Kündigung keine Einigung über die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses statt, und lehnt der Stadtmagistrat den vorbehaltenen Ankauf der Gesamtanlage ab, so muss die Ges. die Bahnanlagen auf eigene Kosten beseitigen. Ausser den durch Statuten oder Gesetze eingeführten Steuern, Wegebaukosten oder sonstigen Gefällen hat die Ges. be- sondere Abgaben an die Stadt nicht zu zahlen. 2) Elektrische Eisenbahn (Verbindungsbahn) zwischen Braunschweig und Wolfenbüttel, sowie in Wolfenbüttel, koncessioniert auf die Dauer von 50 Jahren vom Tage der Betriebseröffnung an, d. i. bis 27. Okt. 1947. Die Gesamtgeleis- länge beträgt 14.819 km. Bei Ablauf der Koncession greifen für die in der Stadt Wolfen. büttel belegene Bahnanlage von 743 m Geleislänge dieselben Bestimmungen Platz, welche mit der Stadt Braunschweig für die zu 1 gedachten Bahnen vereinbart und ad 1 a gegeben sind. Für die übrigen Strecken besteht dagegen die Bestimmung, dass nach