1676 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen ete. Breslauer Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft in Breslau, Herrenstrasse 28, I. Gegründet: 2./9. 1876; eingetr. 21./10. 1876. Wegen Gründung, erste Konc. etc. s. Jahrg. 1902/1903. Statutänd. 27./11. 1899 u. 23./4. 1900. Zweck: Bau und Betrieb von Strassenbahnen in Breslau und- zur Verbindung Breslaus mit umliegenden Ortschaften. Linien: 1) Königsplatz-Zoolog. Garten (4,12 km), 2) Zoolog. Garten-Scheitnig (Pendelbetrieb) (0,96 km), 3) Pöpelwitz (Schlachthof)-Ohlauerthor (5,57 Km), 4) Pöpelwitz (Schlachthof)- Centralbahnhof- Strehlenerthor (4,22 km), 5) Kleinburg (Südpark- Oderthorbahnhof (6,41 km), 6) Kaiser Wilhelmplatz-Oswitzer Friedhöfe mit Abzweigung nach Schiesswerder (3,09 km), 7) Gürtelbahn (7,11 km). Sa. 31,48 km. Spurweite 1,435 m. Auf allen diesen alten Linien, mit Ausnahme einer kurzen Strecke, kam ab 6./8.–28./11. 1901 der elektr. Betrieb zur Einführung. Die A.-G. war verpflichtet, drei Strecken neu für den elektr. Betrieb zu bauen, welche 1902 bezw. 1903 dem Betrieb übergeben wurden. Wegen des Baues dieser neuen Linien und Einführung des elektr. Betriebes (Baukosten hierfür bis ult. 1904 M. 7 823 235), sowie Verlängerung des Vertragsverhältnisses bis 14./7. 1923 wurden in der G.-V. v. 20./2. 1899 unter Aufhebung sämtl. früher abgeschlossenen Verträge folg. neue Ver- einbarungen mit der Stadt Breslau, ratifiziert 27./6. bezw. 5./7. 1899, genehmigt: Die Stadtgemeinde erhält einen Anteil an dem Jahresertrage des gesamten Bahn- unternehmens nach folgenden Grundsätzen: 1) Während der Zeit vom 1. Jan. 1900 bis zum 31. Dez. 1907 werden der Ges. von dem nach Leistung aller zur laufenden Verwaltung und Unterhaltung des Bahnunternehmens erforderlichen Ausgaben, wozu jedoch Zs. und Tilg.-Raten von Oblig. und anderen Schuldverpflichtungen nicht zu rechnen sind, sowie nach Dotierung des Ern.-F. verbleib. Jahresertrage vorweg zu gute gerechnet a) 4 % des noch ungetilgten Teils der älteren Oblig.-Schuld von urspr. M. 600000, b) 5 % des älteren A.-K. im Gesamtbetrage von M. 1 700 000, c) 4 % von demjenigen Kapitale, welches am Schlusse eines jeden Kalenderjahres auf die Umwandlung u. Erweiterung des Unternehmens that- sächlich ausgegeben worden ist, jedoch abzüglich derjenigen Beträge, die zu diesem Zwecke aus dem Ern.-F. oder aus dem durch den Erlös verkaufter Grundstücke etc. ge- wonnenen R.-F. verwendet worden sind. Ob die verausgabten Kapitalien im übrigen durch Begebung neuer Aktien oder durch Ausgabe von Oblig. gewonnen sind, ist gleich. giltig. Von dem Reste des Jahresertrages erhält die Stadtgemeinde 33 %, die A.-G. 66¾ %. 2) Vom 1. Jan. 1908 ab erhalten die Stadtgemeinde und die A.-G. je die Hälfte des nach Leistung aller zur laufenden Verwaltung und Unterhaltung des Bahn- unternehmens erforderlichen Ausgaben, wozu jedoch Zs. und Tilg.-Raten von Oblig. und anderen Schuldverpflichtungen nicht zu rechnen sind, sowie nach Dotierung des Ern.-F. verbleibenden Jahresertrages. Würde hiernach in einem Jahre der A.-G. ein Reinertrag von weniger als 5 % des A.-K. und des noch ungetilgten Teils etwaiger Oblig.-Schulden verbleiben, so ist dieser Reinertrag bis auf 5 % aus dem Gesamtertrage des Jahres zu verstärken und der der Stadtgemeinde zufallende Teil entsprechend zu kürzen. Den Kraftstrom liefert das städtische Elektricitätswerk zum Selbstkosten- Preise plus 10 %. (1901–1904 stellte sich der Preis auf 19½, 12½, 11½, 11½ Pfg. pro Kilowattstunde, doch dürfte sich derselbe noch ermässigen.) Statistik: Geleislänge Personal Wagen Pferde Frequenz Betr.-Einnahme Abgabe an Stadt m Gt. St. Pers. M. M. 1899 51002 487 140 520 15313 540 1634 082 117 497 1960 1869 495 140 524 15 407 068 1 688 086 108 472 1901 55 774 578 210 46 16 172 193 1.793 880 57 844 1902 59659 655 291 45 19 373 891 2 174 510 42 559 1903 63 886 670 341 45 21 227 847 2 122 784 Uexcl. 90 486 10904 63 842 707 341*) 45 22 675714 2 267 571 Abonn. 121.522 1905 65 785 741 341 45 22 823 066 2 282 306 138611 ) 150 Motorwagen und 191 Anhängewagen, sowie 9 Arbeitswagen. Bei Ablauf des Vertrages hat die Stadtgemeinde das Recht, das ganze Bahnunter- nehmen mit allen Grundstücken, Betriebseinrichtungen und Betriebsmitteln nebst allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör eigentümlich zu übernehmen für den Buchwert, d. h. denjenigen Preis, zu dem dasselbe in den Büchern der A.-G. bei Ablauf des Ver- trages aufgeführt ist, unter Abzug der s. Z. von der Stadtgemeinde beanstandeten oben erwähnten M. 300 000, sowie derjenigen Beträge, welche bei Ablauf des Vertrages im Ern.-F., sowie in dem besonderen R.-F. vorhanden sind. Der Umfang des Bahnnetzes betrug am 31./12. 1905: 40015 m Betriebslänge; Doppelgeleis als einfaches gerechnet. Bahnlänge 31 479 m. Die Ges. besitzt Grundstücke für Bahnhofs- anlagen etc, in Pöpelwitz, Kleinburg, Odervorstadt (Elbingstr.), dieses ist gepachtet. Das Grundstück Kaiser Wilhelmstrasse wurde für M. 350 000, dasjenige in der Tiergartenstrasse für M. 125 000 verkauft. 1 anderer Bahnhof für Pferdebetrieb in der Friedrich-Wilhelm- strasse soll auch verkauft werden. Die Ges. liegt wegen Baues einer von der Stadtgemeinde geplanten Konkurrenzstrecke zur Kleinburger Linie mit der Stadt im Streit, der in erster Instanz zu Ungunsten der Ges. entschieden ist.