1708 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Brutto-Einnahme: bei weiterer Steigerung der Brutto-Einnahme auf das Wagenkilometer um je einen vollen Pfennig steigert sich der Gewinnanteil der Stadt um je ¼ %. Die Ges. war verpflichtet, an die Stadt Magdeburg für die Unterhaltung und Erneuerung, sowie für Reinigung des Pflasters oder der Chaussierung einen jährlichen Beitrag von 30 Pfg. für das Quadratmeter Bahnkörper zu zahlen. Ausgeschlossen von dieser Beitrags- pflicht waren diejenigen Strecken der Strassenbahn, auf denen eine Unterhaltung und Reinigung weder durch die Stadt noch durch einen Dritten stattfindet. Die Stadt war berechtigt, statt dieser jährlichen Abgabe eine einmalige Abfindung von M. 1 200 000 zu verlangen, welcher Betrag durch Schreiben vom 5. Juli 1898 eingefordert wurde. Die Zahlung erfolgte am 2. Jan. 1900. Übersteigt der Bahnkörper der neu ausgebauten Strecken die Grösse von 100 000 qm, so tritt für das Mehr die obengenannte jährliche Abgabe von 30 Pfg. für das Quadratmeter wieder ein. Nach Ablauf der Koncession fällt die Bahnanlage im Stadtbezirk, die elektrische Streckenausrüstung, sowie die sämtlichen Wagen mit Ausnahme der in den letzten fünf Jahren angeschafften, unentgeltlich als freies Eigentum an die Stadtgemeinde Magdeburg. Den Rest der Wagen, sowie die Bahngrundstücke mit aufstehenden Gebäuden kann die Stadt zum Taxpreise übernehmen. Dieser Wert wird geschätzt nach dem Zustande z. Z. der Übernahme (im Streitfalle durch ein Schiedsgericht). Die Stadt ist jedoch auch berechtigt, unter Verzicht auf ihr Übernahmerecht, die gänzl. oder teilweise Be- seitigung aller auf oder im öffentl. Grunde vorhandenen Anlagen und die ordnungs- mässige Instandhaltung des letzteren auf Kosten der Unternehmerin zu verlangen. Die Stadt Magdeburg kann jedoch vom 1. Jan. 1915 ab von fünf zu fünf Jahren nach voraufgegangener zwölfmonatiger Anzeige die ganze betriebsfähige Anlage nebst sämtlichem Zubehör käuflich erwerben. Der Übernahmepreis wird gefunden aus dem Mittel des Taxwertes und des Nutzungswertes. Der Taxwert der Anlage wird geschätzt nach dem Zustande, in welchem sie sich zur Zeit der Übernahme befindet. Der Nutzungs- wert wird nach dem Durchschnittsertrage der letzten fünf Jahre, wovon das günstigste und ungünstigste Jahr ausser Betracht bleiben, in der Weise festgestellt, dass dieser Durchschnittsertrag kapitalisiert wird: Bei der Übernahme am 1. Jan. 1915 mit dem 30 fachen Betrage, am 1. Jan. 1920 mit dem 25 fachen Betrage, am 1. Jan. 1925 mit dem 20fachen Betrage, am 1. Jan. 1930 mit dem 16fachen Betrage, am 1. Jan. 1935 mit dem 12 fachen Betrage, am 1. Jan. 1940 mit dem Sfachen Betrage, am 1. Jan. 1945 mit dem 3 Afachen Betrage. Der sich nach vorstehender Berechnung ergebende Nutzungswert darf nicht geringer sein als der Nutzungswert nach dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Kapital: M. 6 000 000 und zwar M. 1 200 000 in 2400 Aktien Serie A (Nr. 1–2400) à M. 500 und M. 4 800 000 in 4800 Aktien Serie B (No. 1–4800) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 1 200 000, erhöht lt. G.-V.-B. vom 28. April bezw. 22. Juli 1898 um M. 3 600 000 in 3600 Aktien Serie B, von diesen Aktien erhielt die „Union“ Elektr.-Ges. in Berlin (s. oben) 1200 Stück. div.-ber. ab 1. Jan. 1898, die übrigen 2400 Aktien (pro 1899 nur 5 % Bauzinsen, ab 1. Jan. 1900 voll div.-ber.) wurden den Aktionären vom 17.–26. Nov. 1898 zu 145 % an- geboten, ferner erhöht lt. G.-V.-B. v. 19. Dez. 1899 um M. 1 200 000 (auf M. 6 000 000) in 1200 neuen Aktien à M. 1000, div.-ber. ab 1. Jan. 1900, angeboten den Xktionären 3.–13. Jan. 1900 zu 104 %; auf nom. M. 4000 alte Aktien entfielen nom. M. 1000 neue. Anleihen: I. M. 3 000 000 in 4 % (bis 30./9. 1906 4½ %) Oblig. v. 1900, rückzahlbar zu 103 %. 500 Stücke (Nr. 1–500) à M. 2000, 1500 Stücke (Nr. 501–2000) à M. 1000, 1000 Stücke (Nr. 2001–3000) à M. 500, lautend auf Namen und durch Blanko-Indossament übertragbar, Zs. 1./4. u. 1./10. Die Anleihe ist bis 1. Jan. 1906 unkündbar und von da ab in längstens 44 Jahren lt. Tilg.-Plan durch Verl. oder Künd. zurückzuzahlen. Verstärkte oder Totalkünd. mit sechsmonat. Frist auf einen Zinstermin und zwar frühestens zum 1. April 1906 zulässig. Verj. der Coup. in 4 J. (K.), der Stücke gemäss den gesetzl. Bestimmungen. Zahlst.: Magdeburg: Gesellschaftskasse, F. A. Neubauer; Berlin: Born & Busse, S. Bleich- röder, Bank f. Handel u. Ind., Disconto-Ges., Dresdner Bank, A. Schaaffh. Bankver. Kurs in Berlin Ende 1900–1905; 104, 105.80, 105.60, 106, 104.75, – %. Aufgel. 18./5. 1900 zu 101 % II. M. 1 500 000 in 4 % (bis 30./9. 1906 4½ %) Oblig. v. 1901, rückzahlbar zu 103 %; 250 Stücke (Nr. 1–250) à M. 2000, 750 Stücke (Nr. 251–1000) à M. 1000, 500 Stücke (Nr. 1001–1500) à M. 500, lautend auf Namen des Bankhauses Born & Busse, Berlin, und durch Blanko-Indoss. übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg., Ausl., Zahlst., Kurs etc. wie bei Anleihe I. Aufgenommen zur Beschaffung von Mitteln behufs weiterer Durchführung der elektr. Einrichtung. Eingeführt im Mai 1901. Die Stücke beider 4½ % Anleihen wurden 10.–25./4. 1906 in 4 % konvertiert; bei Rückgabe der abgest. Oblig. wurde eine Barvergüt. von % gewährt. Nicht konvert. Stücke wurden zum 1. 10. 1906 gekündigt. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem., in der Regel im März. Stimmrecht: 1 Aktie à M. 500 = 1 St., 1 Aktie à M. 1000 = 2 St. Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., alsdann event. Dotation von Sonderrücklagen, Amort.-F. ete, vom verbleib. Betrage 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an A.-R., Überrest Super-Div. bezw. zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1905: Aktiva: Grundstücke 618 185, Einricht. des elektr. Betriebes 10671 290, Effekten d. A.-K.-Tilg.-F. 304 254, div. Effekten 1 018 258, Feuerversich. 2650, Kassa 5372, Bankguth. 817 167, Material. 175 695. – Passiva: A.-K. 6 000 000, Oblig. 4 500 000, do Zs.-Kto 52 976, R.-F. 1 018 264, Disp.-F. 16 008, A.-K.-Tilg.-F. 358 254 (Rückl. 54 000), Ern.-F