1714 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Geschäftsjahr: Kalenderj.; bis 1905 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1905: Aktiva: Bahnanlage 427 243, Gebäude 21 294, Masch. 41 619, Wagen 52 370, Mobil. u. Geräte 3256, Material. 4206, Kreissparkasse 1152, Wertp. 10 586, Betriebs- kasse 13 136. – Passiva: A.-K. 540 000, Darlehen 7850, Amort.-Kto 2150, Ern.-F. 11 314, Bilanz- R.-F. 2499 (Rückl. 571), Spec.-R.-F. 249 (Rückl. 57), Div. 10 800, Vortrag 1. Sa. M. 574 865. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsausgaben 19 393, 28. 233, Amort. 1050, z. Ern.-F. 1706, Gewinn 11 430. – Kredit: Vortrag 18, Personen- u. Gepäckverkehr 18 931 Güterverkehr u. Nebeneinnahmen 16 568. Sa. M. 35 518. Dividenden: 1901/1902–1904/1905: 1¾, 1¾, 1¼, 2 %; 1905 (9 Mon.): 2 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Landes-Bau- Insp. Rob. Winkler. Aufsichtsrat: (3–5) Vors. Landrat von Gröning, Stellv. Bürgermeister Joh. Georg Schöffer. Gelnhausen; Reg.-Rat Schumann, Cassel; Apotheker Siebert, Bürgermeister Törmer, Orb Petersberger Zahnradbahn-Gesellschaft in Königswinter. Gegründet: 1888. Letzte Statutänd. 26./4. 1901. Betriebseröffnung 1./5. 1889. Konc. bis 31./12. 1935, Dauer 15 Jahre. Betrieb der Zahnradbahn von Königswinter auf den Petersberg. Bahnlänge 1,4 km. Spurweite Im. Kapital: M. 250 000 in 250 Aktien à M. 1000. Die Aktien u. die Oblig. befinden sich zum grössten Teil im Besitz der Allg. Lokal- u. Strassenbahn-Ges. in Berlin. Anleihe: M. 250 000 in 5 % Oblig., wovon bereits M. 63 ausgelost wurden. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Spät. bis Ende Mai. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1905: Aktiva: Bahnanlage 455 773, Mobil. u. Utensil. 450, Material. 5962, Kassa 142, Bekleidung 153, Kaut. 177, Billet- u. Papierbestände 344, Feuerversich. 188, Verlust 132 668. – Passiva: A.-K. 250 000, Oblig. 187 000, Ern.-F. 7315, Amort.-F. 52 000, Kredit. 99 546. Sa. M. 595 862. Dividenden 1891–1905: 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Vorstand: Albin Brussatis. Aufsichtsrat: (Mind. 3) Vors. Geh.-Rat Dr. Jul. Pieck, Berlin; Stellv. Rechtsanwalt Dr. Hellekessel II, Bonn; Hotelbes. Paul Nelles, Petersberg. Zahlstellen: Gesellschaftskasse; Berlin: Allg. Elektricitäts-Ges. Posener Strassenbahn in Posen. Gegründet: 25./8. 1880; eingetr. 25./8. 1880. Letzte Statutänd. 2./4. 1901 u. 30./3. 1904. Zweck: Erricht. u. Betrieb von Strassenbahnen, sowie die: gewerbsmässige Erzeugung u. Ausnutzung elektr. Stromes. Bis März 1896 firmierte die Ges. „Posener Pferde-Eisenbahn- Ges.“. 1897/98 Einricht. des elektr. Betriebes mit oberird. Stromzuführung, eröffnet 6./3. 1898, sowie Erweit. des Unternehmens. Bahnlinien: 1) Centralbahnhof-Breitestr., 2) Jersitz- Wilda, 3) St. Lazarus-Gerberdamm, 4) Trainkaserne-Dom. Geleislänge: 24, 630 km, Betriebs- linienlänge: 18,302 km, Spurweite: 1,435 m. Befördert 1899–1905: 3 876 592, 4 399 124, 4 596 881, 4 870 144, 5 601 146, 6 221 510, 6 650 656 Pers., Fahrgeldeinnahme M. 412 443, 477 164, 505 127, 539 364, 634 911, 733 928, 792 532; vorhanden 51 Motorwagen, 34 Beiwagen. Vorerst nur Personenverkehr, doch kann mit Genehm. des Magistrats später auch Güterverkehr eingerichtet werden. Das Depotgrundstück der Ges. hat einen Flächeninhalt von 63 a in Posen-Jersitz. Das Elektr.- Werk der Ges. enthält Dampfmasch. von normal 1150 HP. u. Dynamos von 825 Kw. Leist. u. ist ausserdem mit einer Pufferbatterie von 300 Amp. St. Kapazität ausgerüstet. Abgegeben 1900–1905: 26 767, 69 319, 100 409, 125 827, 93 300, 60 384 Kilowattst. Koncession: Die Genehmigung auf Grund des Kleinbahn-Gesetzes ist der Ges. bis zum 27./11. 1942 erteilt, während die mit der Stadt und den Vororten geschlossenen Verträge bis zum 1./1. 1942 laufen, jedoch auf weitere 5 Jahre in Kraft bpleiben, sofern sie nicht mindestens ein Jahr vor dem 1./1. 1942 bezw. 1 Jahr vor Ablauf der stillschweigenden Verlängerung gekündigt sind. Beim Erlöschen des Vertrages infolge Kündigung fallen die im früheren Stadtgebiet auf öffentlichen Strassen, Plätzen und Brücken angelegten Geleise, die elektr. Ausrüstung derselben, die Wagen mit Ausnahme der in den letzten 5 Jahren angeschafften und das Elektr.-Werk unentgeltlich an die Stadt Posen; die Stadt kann aber auch die Beseitigung aller Anlagen auf Kosten der Ges. verlangen. Die Stadtgemeinde hat ferner das Recht, erstmalig am 1./1. 1905, später von 5 zu 5 Jahren, nack vorangegangener 12 monat. Anzeige das Elektr.-Werk zu erwerben und zu verlangen, dass die Ges. den zum Strassenbahnbetriebe erforderlichen Strom von ihr bezieht. Als Kaufpreis des Werkes gilt der Buchwert abzügl. des anzusammelnden, mit 1.06 % zu dotierenden und mit 3 % zu verzinsenden Amort.-F., oder der durch eine Sachverständigen-Kommission zu ermittelnde Taxwert. Für den ersten Termin hat die Stadtgemeinde von dem Erwerb der Kraftstation Abstand genommen, dagegen ein eigenes Elektrieitätswerk gebaut, das am 1./10. 1904 in Tätigkeit trat. Die Stadtgemeinde erhält als Gegenleistung für die der Ges. eingeräumten Rechte von der Bruttoeinnahme aus dem Personen- und event. Güterverkehr bis zur Höhe von