Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 645 Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Dividende: Die erste Bilanz wird per 31./12. 1906 gezogen. Direktion: Ing. Anton Rust. Aufsichtsrat: Vors. Bankier Dr. Walther Rathenau, Stellv. Dir. Paul Mamroth, Dir. Karl Zander, Berlin; Dir. Alfred Loewe, Strassburg: Ad. Müller-Gottschalk, Eltville. 0 0 dee 3 Rheinisch-Westfälisches Elektricitätswerk, Aktien-Gesellschaft in Essen a. d. Ruhr, Viehofer Chaussee 93. Gegründet: 10./5. 1898; eingetr. 24./6. 1898. Letzte Statutänd. 28./12. 1901, 22/12. 1903, 18./12. 1905 u. 14./3. 1906. Zweck: Übernahme des Vertrages der Elektr.-Act.-Ges. vorm. W. Lahmeyer & Co. in Frankf. a. M. mit der Stadt Essen a. d. R. v. 23./12. 1897 bezw. 5./1. 1898, betreffs Errichtung u. Betrieb eines Elektr.-Werkes in Essen a. d. R. Gewerbl. Erzeugung elektr. Energie u. Ver- wendung derselben innerhalb und ausserhalb Essens. Das Werk der Ges. ist 1899/1900 als Drehstrom-, Kraft- und Lichtcentrale für einen grösseren Bereich des rheinisch-westfälischen Industriebezirks erbaut. Es ist im Norden der Stadt Essen im unmittelbaren Anschluss an die Steinkohlenzeche „Victoria Mathias“ errichtet. Die Grundstücke der Ges. umfassen ca. 88 099 qm, wovon ca. 1541 qm bebaut sind. Die Drehstromcentrale enthält einschl. zweier 1905 aufgestellter Turbinengeneratoren zurzeit 25 Kessel mit 6148 qm Kesselheizfläche und 1710 am Überhitzer-Heizfläche; 4 Kondensationsanlagen für zus. 160 000 kg Stundendampf; 7 Drehstrommaschinen mit einer Leistung von 14 600 Kilowatt, Masch.-Leistung 9400 Kilowatt. Das Kabelnetz umfasst insges. 986 km Hochspannungs-, Niederspannungs- u. Telephonkabel. An das Stromverteilungsnetz waren am 1./1. 1906 angeschlossen: 12 Transformatorenstationen im 10 000 Volt-Kabelnetz mit einer Gesamtleistung von 15 650 Kilowatt; 283 Transformatoren- stationen im 5000 Volt-Kabelnetz, mit einer Gesamtleistung von 10 865 Kilowatt, ferner 8 Drehstrom-Gleichstrom-Umformer mit einer Gesamtleistung von 1460 Kilowatt. Im Aus- bau begriffen ist 1906 die Zentrale auf Zeche Wiendahlsbank. Es ist eine Leistungsfähig- keit von 40 000 PS vorgesehen; eine 1700 Kilowatt-Maschine ist bereits aufgestellt. Strom- lieferungsverträge bestehen ausser mit der Stadt Essen mit dem Hafen Ruhrort, mit der Kgl. Eisenb.-Direktion Essen, mit der Industrie-Terrain-Ges. Reisholz bei Düsseldorf und vielen Gemeinden des rhein.-westfälischen Industriebezirks; neuerdings auch mit Werden u. Mett- mann nebst benachbarten Gemeinden, in denen auch elektr. Bahnen gebaut werden sollen. Die Ges. versorgt eine grosse Anzahll von Zechen u. sonstige Industrie-Werke auf Grund von festen Gegenseitigkeitsverträgen. Das Wesen dieser Verträge besteht darin, dass die be- treffenden Werke von der Rheinisch-Westfälischen Elektrizitäts-Ges. mit elektrischer Kraft versorgt werden u. die auf ihren Anlagen erzeugte überschüssige elektrische Energie ihr wieder zuführen. Der Gewinn 1902/03–1904/05 ist zu Abschreib. benutzt. Der gesamte Stromabsatz stieg 1905/06 auf 22 744 000 K.-W.-Stunden, die Stromeinnahme betrug M. 2 143 000 (i. V. M. 1 265 000). 1906/07 wird eine weitere erhebliche Zunahme des Absatzes stattfinden, denn sowohl mit einer grossen Reihe gewerblicher Unternehmungen als auch mit einer Anzahl von Gemeinden werden weitere Stromlieferungsverträge abgeschlossen. Vertrag mit der Stadt Essen: Auszug: Die Ges. ist verpflichtet, der Stadtgemeinde Essen 5 % der Brutto-Einnahme, welche aus der Lieferung elektrischer Ströme und aus der Vermietung elektrischer Einrichtungen durch das Elektricitätswerk innerhalb des Stadt- gebietes erzielt wird, zu entrichten, solange diese Brutto-Einnahme weniger als M. 100 000 beträgt. Die Abgabe soll, sobald die Brutto-Einnahme M. 100 000 erreicht hat, bezw. übersteigt, für je M. 50 000 Mehreinnahme um je ½ % erhöht werden, bis zu einem Höchstbetrage von 8 %. Die Dauer des Vertrages wurde auf 40 Jahre festgesetzt. Die Stadtgemeinde Essen ist berechtigt, auch während der Vertragsdauer, und zwar zum erstenmal nach Ablauf des zehnten Betriebsjahres, das Elektricitätswerk für eigene Rechnung zu übernehmen. Will sie von diesem Rechte Gebrauch machen, so muss sie dies der Ges. ein Jahr vorher anzeigen. Der Kaufpreis wird in diesem Falle nach Wahl der Ges. entweder nach dem Ertrage ermittelt oder nach demjenigen Werte festgestellt, welcher sich aus den Büchern der Gesellschaft ergiebt. Im ersteren Falle soll als Kaufpreis gelten der mit 25 kapitalisierte durchschnitt- liche bilanzmässige Reingewinn der letzten drei Betriebsjahre vor der Übernahme. Im letzteren Falle wird der Kaufpreis um 10 % höher gestellt, als der Wert beträgt, welcher aus den Büchern derart ermittelt wird, dass von den Gesamtanschaffungskosten des Werkes die vorgenommenen ordnungsmässigen Abschreibungen in Abzug kommen. Der nach obigem ermittelte Kaufswert soll jedoch, falls die Erwerbung mit Ablauf des 10. Betriebsjahres erfolgt, 120 % des ursprünglichen Anlagewertes nicht übersteigen, und wird letztere Zahl in den folgenden 10 Jahren, also bis zum 20. Betriebsjahre, jährlich um 3 %, in den weiteren 10 Jahren (vom 20. bis 30.) jährlich um 3½ % und in den letzten 10 Betriebsjahren (vom 30. bis 40.) und event. in den weiter folgenden jährlich um 4 %. jedoch nicht unter 0, vermindert. Ausser dem Vertrage mit der Stadt Essen hat die Ges. das ausschliessliche Recht zur Benutzung der Strassen und Plätze zur Leitung und Abgabe elektrischen Stromes durch Verträge mit einer Reihe in der *