――――t Hypotheken- und Kommunal-Banken. 217 Kurs Ende 1890–1906: In Zwickau: 109.50, –, –—, 94, 99.50, –, 110.50, 113.75, 118, 118, —–, 109, 106, 113, 110, 112,19575 % . In Leipzig: 110.50, 102.50, 102, % 119, 118, .. 105.75 %. – Auch notiert in Dresden. Dividenden 1889–1905: 8, 7, 6½, 5, 4, 5, 6, 6, 6½, 7, 7, 8, 6½, 6, 6, 6, 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (F.) Liquidatoren: A. Harms, Stellv. A. E. Frommelt. Aufsichtsrat: (5–10) Vors. Komm.-Rat A. Wiede, Bockwa; Stellv. Dir. Carl Schreiber, Zwickau; Stadtrat Max Poege, Glauchau; Fabrikbes. O. Göldner, Werdau; Rittergutsbes. 0. Grässer, Mosel. 1 ― ― Hypotheken- und Kommunal-Banken. gerliner Hypothekenbank Aktiengesellschaft in Berlin, W. Taubenstrasse 22. Gegründet: 1866; Konc.-Urkunde v. 1./10. 1866. Dauer 100 Jahre ab 1./10. 1866. Statutänd. v. 2./12. 1899 (bezw. 7./4. 1900), ministeriell genehmigt am 30./3. 1900: dann geändert am 28./9., 16./11. u. 11./12. 1901, genehmigt vom Bundesrat am 13./5. 1902, ministeriell be- stätigt 2./6. 1902; ferner geändert 27./3. 1903 (minister. bestätigt 31./12. 1903); nochmals geändert lt. G.-V. v. 9./3.1907. Firma lautete bis 1902 Pommersche Hypotheken-Actien-Bank. zweck: Förderung des Realkredits durch Gewährung unkündbarer und kündbarer Hypoth.- und Grundschulddarlehen, sowie durch Gewährung von Darlehen an Körperschaften des öffentlichen Rechts und Kleinbahnen. Die zur Gewährung dieser Darlehen er- forderlichen Mittel werden durch Ausgabe von Hypoth.-Pfandbriefen, sowie Kommunal- und Kleinbahn-Oblig. beschafft; von jetzteren beiden noch nichts emittiert. Die Beleihung von Grundstücken darf gemäss der Vorschriften des Reichs- Hypoth.-Bank-Gesetzes, soweit die auf dieselben gewährten Hypoth. u. Grundschulden als Unterlage für Hypoth.-Pfandbr. benutzt werden, in der Regel nur zur ersten Stelle erfolgen. Hinsichtlich der Staatsaufsicht sind die Bestimmungen des Hypothekenbank- gesetzes v. 13./7. 1899 massgebend. Revision und Sanierung der Bank. (Näheres hierüber siehe die früheren Jahrg. dieses Handbuches.) Im Jahre 1901 veranlasste die Aufsichtsbehörde eine eingehende Prüfung dgder Vermögenslage der Ges., infolge deren 255 von derselben gegebene Beleihungen in Höhe eines Betrages von mehr als M. 31 000 000 beanstandet wurden. Es ergab sich danach die Notwendigkeit einer völligen Reorganisation der Ges. unter Mitwirkung der Pfandbrief- besitzer. Die Reorganisation ist zufolge der G.-V.-B. der Aktionäre u. Pfandbriefbesitzer v. 11./12. 1901 im wesentlichen auf folgender Grundlage durchgeführt worden: 1) Die Inhaber von M. 155 000 000 Pfandbriefen haben in eine durch Abstempel. bewirkte Herabsetz. ihrer Pfandbriefe auf 80 % ihres Nominalwertes gewilligt und haben dagegen 10 % desselben in Aktien Lit. B der Ges. zurückempfangen. Ausserdem ist in Höhe des Betrages, welcher durch ihren Verzicht über den zur Deckung des Bilanzfehlbetrages hinaus nötigen Betrag beschafft wurde, zu ihren Gunsten aus dem Vermögen der Ges. ein Sicher- beits-F. ausgeschieden worden, der ihnen eintretenden Falls für Zinsausfälle Deckung ge- währen sollte. Dieser ursprüngl. auf M. 5 259 105 festgesetzte, durch Zinszuwachs bis zum 31./12. 1906 auf M. 6 289 351 erhöhte Fonds ist der Bank für Handel u. Ind. in Berlin in sicheren Hypoth. zur Verwalt. zu treuen Händen übertragen worden und muss, sobald die Berliner Hypothekenbank A.-G. 3 Jahre hintereinander mind. 4 % Div. ohne Inanspruch- nahme des Fonds gezahlt hat, aufgelöst und entweder, sofern die Berliner Hypothekenbank A.-G. eine Erhöh. des A.-K. beschliesst, durch Vermittlung der Bank für Handel u. Ind. zur Bildung neuer Aktien für die Inhaber der Aktien Lit. B verwandt werden, was lt. G.-V. v. 9./3. 1907 geschehen (siehe unten bei Kap.). Die abgestempelten Pfandbriefe haben die Bezeichnung „Modus Bé erhalten. Der Sicherheitsfond wird voraussichtlich, sofern es die ordentl. G.-V. v. 1907 beschliesst, in der Weise zur Verteilung kommen, dass auf 5 Aktien B 2 neue Aktien franko Valuta ausgegeben werden. 2) Die Pfandbriefbesitzer, welche nicht in Herabsetz. ihrer Pfandbriefe auf 80 % ihres Nominalbetrages willigten, haben auf den Zinsanspruch für ihre Pfandbriefe aus den in den Jahren 1902/1905 einschl. fällig werdenden Zinsscheinen sowie auf den Anspruch auf die Hälfte des Jan.- u. April-Zinsscheines des Jahres 1906 und endlich von da ab dauernd auf 25 % des Zinserträgnisses ihrer Pfandbriefe verzichtet. Die hierdurch für die Bank jährlich ersparten Zs. der zur Deckung dieses Pfandbriefbetrages dienenden Hypoth. werden zu- nächst zur Begleichung des Bilanzfehlbetrages des Jahres 1901 mit verbraucht und sodann bis zu einem Betrage von 6 % des betr. Pfandbriefkapitals an die Deutsche Treuhand-Ges. hierselbst abgeführt, welche dafür Aktien Lit. A mit Div.-Berecht. v. 1./1. 1906 ab für die Besitzer dieser Pfandbriefe zu zeichnen u. im Jahre 1907 an dieselben nach dem Verhältnis ihres Pfandbriefbesitzes zu verteilen hat. Die in ihrem Kapitalbetrage unveränderten Pfand- briefe führen die Bezeichnung „Modus A“. Von diesen waren per 31./12. 1906 noch nom. 3.....