Hypotheken- und Kommunal-Banken. in Frankf. a. M. nur die fl.-Stücke; daselbst Ende 1891–1906: 294, 303.25, 297, 314.50, 950, 317, 314, 312, 304, 279, 276, 292, 298, 297.40, 304.10, 292.20 %. Dividenden 1886–1906: 10.733, 10.62, 11.32, 11.67, 12.017, 12.367, 12.367, 12.367, 12.367, 12.367, 12367, 12.95, 12.95, 12.95, 12.95, 12.95, 12.95, 12.95, 12.95, 12.95, 12.95 %. (M. 111 für die Gulden- Kktien bezw. M. 129.50 für die alten Markaktien u. mit M. 64.75 für die neuen Markaktien). Ceoup.-Verj.: 5 J. (F.) Kommissar der k. Staatsregierung u. Treuhänder: Kgl. Ministerialrat Rud. von Schreiber. Direktion: a) Hypoth.-Abteil.: Dr. Adolf Stroell, Ernst Pühn, Dr. Eugen Zeitlmann, Ieos. Schreger, b) Kaufm. Abteil.: Komm.-Rat Carl Brauser, Komm.-Rat Albrecht Otto; Stellv. Ach. Wolff. prokuristen: a) Hypoth.-Abteil.: Karl Hausmann, Vitus Voit, M. Kopplstaetter, b) Kaufm. Abteil.: Phil. Hoppe, stellv. Dir. Hch. Wirthmiller, Albr. Lindner, Karl Blumöhr, Ad. Sonder- Aufsichtsrat: (7–9) I. Präs. Justizrat Ad. von Auer Exc., Reichsrat; II. Präs. Hugo Ritter vyon Maffei, Reichsrat; kgl. Hofmarschall Otto Graf von Holnstein aus Bayern, Excellenz; Mel. Kämmerer u. Major a. D. Edwin Graf von Seyssel d'Aix; Justizrat Alb. Gaenssler, Komm.-Rat Gabriel Sedlmayr, Komm.-Rat Max Schwarz. ahlstellen: a) Für Div.-Coup.: München. Landshut: Eig. Kassen; Nürnberg: Ant. Cohn, Hhayer. Disconto- u. Wechselbank u. deren sämtl. Filialen, Bayer. Notenbank und deren ounst. Niederlass. exkl. München; Berlin: Disconto-Ges., Hypoth.-Bureau der Bayer. Hypoth.- n., Wechselbank (Kochstr. 53); Frankf. a. M.: Disconto-Ges.; Stuttgart: Doertenbach & Cie.; 0 Für Pfandbr.-Coup. u. verl. u. gekünd. Pfandbr. ausser den vorgen. Stellen: Kgl. Haupt- bhank in Nürnberg u. deren Filialen; Dresden: Dresdner Bank; Leipzig: Deutsche Bank. Bayerische Vereinsbank in München, Depositenkassen in München: Bayerstr. 27 u. Rumfordstr. 10. – Zweigniederlass. in Bayreuth, Kitzingen, Landshut, Passau, Regensburg, Straubing u. Würzburg. Gegründet: Konc. 14./4. 1869. Handelsger. eingetr. 3./8. 1869. Letzte Statutänd. 5./12.1899. Zweck: Die Bank ist Kredit- u. Hypoth.-Anstalt. In ersterer Eigenschaft betreibt sie bei ihrer Centrale in München, sowie bei ihren Fil. in Bayreuth, Landshut, Passau, Regensburg GStraubing u. Würzburg das Kontokorrent-, Effekten-, Diskonto-, Giro- u. Inkassogeschäft pftlegt den Checkverkehr, übernimmt Bardepos. zur Verzins., wie auch Effektendepots in offenem ALusfand zur Aufbewahr. u. Verwaltung. 1905 Übernahme der Bankhäuser Stiglmeier & Böhm in straubing und Gregor Oehninger's Sohn & Co. in Würzburg, an welchen Orten Filialen cröffnet wurden. Die Bank ist bei Leyherr & Co. in Augsburg kommanditarisch beteiligt. Als Hyp.-Institut ist die Bank berechtigt, nach Massgabe des Hyp.-Bank-Ges. v. 13./7. 1899 u. ihres Reglements für das Hypoth.-Bank-Geschäft auf inländ. Grundstücke hypoth. Darlehen in barem Gelde oder in Hypoth.-Pfandbr. der Bank zum Nennwerte zu gewähren und auf Grund der erworbenen Hypoth., sowie bis zu deren Gesamtbetrag verzinsl., auf nicht weniger als M. 100 lautende, mit Zinsscheinen versehene Schuldverschreib. (Hypoth.- Pfandbr.) auszugeben; Hypoth. zu erwerben, zu veräussern und zu beleihen; an inländ. Körperschaften des öffentl. Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewähr- leistung durch eine solche Körperschaft nichthypoth. Darlehen in barem Gelde oder in Kommunal-Oblig. der Bank zum Nennwerte zu gewähren und auf Grund der so erworbenen mit Zinsscheinen versehene Schuldverschreib. (Kommunal-Oblig.) auszugeben. Als Deckung für Hypoth.-Pfandbr. dürfen nur Hypoth. benutzt werden, welche, ausser den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen, auch den von der Königl. Bayerischen Staatsregierung getroffenen besonderen Anordnungen entsprechen. Hier- nach darf die Beleihung regelmässig nur bis zur Hälfte des Grundstückswertes erfolgen; eine höhere Beleihung, bis zu 60 % des Wertes, ist nur mit Zustimmung des Staats- kommissars statthaft. Auf landwirtschaftl. Grundstücke dürfen nur Amort.-Hypoth. ge- ap. beträgt; Ausnahmen hiervon erfordern die Zustimmung des Staatskommissars. Kapital: M. 37 500 000 in 30 000 Aktien (Nr. 1–30 000) à M. 600 u. 16 250 Aktien (Nr. 30 001 bis 46 250) à M. 1200. Das urspr. A.-K. von M. 18 000 000 wurde erhöht 1890 um M. 9 000 000, ferner lt. G.-V.-B. vom 5. Nov. 1897 um M. 6 000 000 in 5000 Aktien à M. 1200, wovon 4500 Stück offeriert den Aktionären zu 164 % am 10.–30. Nov. 1897, div.-ber. ab 1. Jan. 1898. Die G.-V. v. 28. Nov. 1898 beschloss weitere Erhöhung um M. 4 500 000 (auf M. 37 500 000) in 3750 Aktien à M. 1200. Von diesen neuen Aktien wurden 2750 Stück am 5.–19. Dez. 1898 den Aktionären zu 165 % angeboten, ab 1./1. 1899 div.-ber. – Die Aktien lauten auf den Inhaber; können in auf Namen lautende und diese wieder auf Inh.-Aktien umgeschrieben 3 Verden. —– Gründerrechte 1890 durch Vertrag aufgehoben. Pfandbriefe und Kommunal-Obligationen. Dieselben lauten auf den Inhaber, können aber auf den Namen eines bestimmten Berechtigten umgeschrieben werden. Die Gesamt- zumme der umlaufenden Hypoth.-Pfandbr. zuzüglich der umlaufenden Kommunal-Oblig., ür welche das gesamte Gesellschaftsvermögen haftet, darf den zehnfachen Betrag des Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1907/1908. I. 19 mann, Jak. Schurg, Carl Richter, Hans Remshard. Fil. Landshut: Dir. Theodor Stiglmeier. Forder., sowie bis zu deren Gesamtbetrag verzinsl., auf nicht weniger als M. 100 lautende, geben werden, bei welchen der jährl. Tilg.-Beitrag nicht weniger als ½ % des Hypoth.-