294 Hypotheken- und Kommunal-Banken. dem Ankauf eigener Pfandbriefe. Da zur Erfüllung der der Bank seitens der Pfandbricf- gläubiger bis Ende 1909 gestellten Aufgabe: Begleichung der Zinsrückstände nebst Zinsen (M. 1 337 697), Reduktion des Pfandbriefumlaufs auf M. 8 225 000, Erhöhung des Pfandbrief- zinses auf den obligationsmässigen Satz und Ersatz der nicht bedingungsmässigen Tresorhypo- theken ausserordentlich hohe Kapitalien erforderlich sind, so war das Streben der Verwalt. nach wie vor auf Realisierung der notleidenden Hypoth. gerichtet. Es gelang, im Wege des Verkaufs der betreffenden Pfandobjekte insgesamt M. 3 662 663 derartige, grösseren Teils auf Terrains der Immobilien-Verkehrsbank ruhende Hypotheken-Engagements zu lösen. ssen der Ges. M. 1 698 258 in barem Gelde zu, M. 1 572 992 mussten als zins- tragende Hypoth. weiterhin kreditiert werden. Der Mindererlös von M. 391 411 fand in den Die der Bank auf diese Weise sowie aus den Verkäufen dmittel hat die Bank unter Beobachtung der von den en, gleichzeitig einem Verlangen der staatlichen Aufsichtsbehörde entsprechend, sowie in Berücksichtigung der der Bank günstigen Lage Reihe zum Ankauf von guten Hypoth. bestimmt. Der ng von weiteren Zinsrückständen konnte unter Umfange gefördert werden. Die der Bank noch zur Verwertung gebliebenen Grundstücke Jahre weiter verringert. zurückgegangen. Der U zinsen hat sich im abgelaufenen Jahre soweit gesteigert, dass briefzinsen in Erwägung gezogen werden kann. Die Anlagen im Hypothengeschäft betrugen Ende. 1906 M. 14 950 204, wovon M. 12 772 482 als unterlagsfähig in das Register eingetragen sind. Die Unterlagshypotheken zerfallen in Hypoth. auf bebauten Grundstücken mi M. 5 315 300 und auf Baustellen oder Grundstücke mit M. 7 457 182. Der Pfandbriefumlauf betrug Ende 1906 M. 11 721 200, wovon M. 8 706 000 auf 4 % Pfandbriefe und M. 3 015 200 auf 3½ % Pfandbriefe entfallen. Die Deckungshypoth. übertreffen den Pfandbriefumlauf um M. 1 051 282. Die Hypoth.-Zs. brachten M. 419 096, während die Pfandbr.-Zs. M. 151 721 erforderten. Der Zinsüberschuss stellt sich demnach auf M. 267 375. Unter Berücksichtigung der Ein- nahmen von über M. 112 466 für Zins. u. Gebühr. sowie der Unk. usw. verblieb ein Reingewinn von M. 67 765, wovon M. 3389 der Rücklage zu überweisen und M. 64 376, die nach den Stundungsbedingungen der Pfandbriefgläubiger der Verfügung der Aktionäre entzogen sind, auf neue Rechnung vorgetragen wurden. Kapital: M. 1 165 000 in 1165 abgest. Aktien à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 6 000 000, übernommen zu 105 %; erhöht lt. G.-V.-B. v. 2./3. 1898 um M. 6 000 000 (auf M. 12 000 000) in 6000 Aktien A M. 1000 (ab 1./1. 1899 div.-ber.), welche von einem Konsortium unter Führung der Breslauer Disconto-Bank übernommen wurden. Von diesen Aktien wurden M. 2 000 000 im März 1899 den alten Aktionären zu 128 % angeboten. Behufs Sanierung der Bank (siehe oben) beschloss die G.-V. v. 11./10. 1901 die Herabsetzung des A.-K. (auf M. 5 825 000 durch Vernichtung von M. 6 175 000 Aktien, von denen M. 6 174 000 durch den Vertrag mit der Immobilien-Verkehrsbank der Ges. zur Verfügung gestellt und 1 Aktie à M. 1000 zugekauft wurde, ferner beschloss die nämliche G.-V. v. 11./10. 1901 weitere Herabsetzung des A.-K. durch Zus. legung der übrigen 5825 Aktien im Verhältnis von 5:1 auf M. 1 165 000. Der sich hieraus ergebende Buchgewinn von M. 10 835 000 wurde zur Tilg. der Unterbilanz von ca. M. 10 000 000 verwendet und der hiernach noch verbleibende Überschuss von M. 835 000 einem nur zur Sicherung der Pfandbr.-Gläubiger dienenden R.-F. zugeführt. Die Aktien waren bis 15./7. 1902 behufs Zus. legung einzureichen. Die nicht innerhalb der bezeichneten Frist zur Zus. legung eingereichten Aktien wurden für kraftlos erklürt. An ihre Stelle traten Ersatz-Aktien, deren Veräusserung für Rechnung der Beteiligten zu erfolgen hatte, für M. 49 000 am 22./5. 1903 versteigerte Ersatz-Aktien wurden Preise von 12½–180 % gelöst (zus. M. 8067), sodass auf jede kraftlos erklärte Aktie M. 32.14 entfallen. Pfandbriefe: Der Gesamtbetrag der von der Ges. ausgeg. Hypoth.-Pfandbr. darf nicht eine Summe übersteigen, welche sich zus.setzt: a) aus dem 15 fachen Betrage des bis zum 1./5. 1898 in dem Handelsregister vorgemerkten Grundkapitals, soweit dasselbe nicht nach- trägl. herabgesetzt worden, und b) dem 10fachen Betrag derjenigen Summen, um welche die Bank für die Folge ihr Grundkapital erhöhen wird, zuzügl. des 10 fachen Betrages del. jenigen Summen, welche nach Erreichung des Höchstbetrages ad a) dem zur Deckuns einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbr.-Gläubiger bestimmten R.-F. zufliessel werden. Verj. der Coup.: Nach den gesetzl. Bestimmungen;: der gekünd. Stücke: 30 J. () Die Beleihung von Grundstücken darf, soweit die auf dieselben gew als Unterlage für Hypoth.-Pfandbr. benutzt werden, nur nach den Bestimmungen d Reichs-Hypothekenbankgesetzes erfolgen. Bis zum Inkrafttreten desselben am 1./. war der Bank die Verwendung von Baugeld- und Baustellen-Hypoth. als Pfandbrief deckung in ausgedehntem Masse gestattet. 00 Aeeftbie am 31./12. 1906 bestehende Anlage im Hypoth.-Geschäft im Betrage von M. 14 9902 (davon M. 12 772 482 zur Deckung der Pfandbriefe bestimmt) verteilte sich wie . a) feste Hypoth. auf bebaute Grundstücke M. 5 315 300, b) Baustellen-Hypoth. M. 457187, Per Bank war nach ihrem früheren Statut die Beleihung von Bauplätzen gestattet Ende 1906 waren an Pfandbr. in Umlauf M. 11 721 200, und zwar: