Dampfschiffahrts-Gesellschaften, Rhedereien etc. 565 liche Kündigung vorbehalten. Die Anleihe diente zur Vergrösserung des Schiffsparkes und Verstärkung der Betriebsmittel der Ges. Zahlst.: Bremen: Gesellschaftskasse, Bremer Bank, Filiale der Dresdner Bank, Deutsche Bank, Deutsche Nationalbank, Bernhd. Loose & Co., Disconto-Ges., E. C. Weyhausen; Bremen, Berlin, Frankf. a. M. u. Dresden: Deutsche Bank; Berlin: Seehandl., S. Bleichröder, Berl. Handels-Ges., Disconto- Ges., Bank f. Handel u. Ind., Dresdner Bank; Dresden: Dresdner Bank, Allg. Deutsche Credit-Anstalt; Elberfeld: Berg. Märk. Bank; Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Bank f. Handel u. Ind. Kurs Ende 1901–1906: In Berlin: 101.90, 103, 103.75, 103.40, 101.60, 102 %. – In Bremen: 102¼, 103.50, 103 , 103.25, 102, 100.50 %. Aufgelegt durch die Zahlst. 26./4. 1901 zu 100.50 % zuzügl. 4½ % Stück-Zs. ab 1./4. 1901. (Auch notiert in Frankf. a. M.) M. 10 000 000 in 4 % Schuldverschreib. lt. G.-V. v. 6./8. 1902 u. staatl. Genehm. v 10./9. 1902. Diese 5. Anleihe ist zur Bestreitung der notwendig gewordenen Sicherung des Kohlenbedarfs der Ges. und für den Ankauf u. die Bebauung des Grundstücks der A.-G. ,Weser“ (s. oben) bestimmt. Sie ist in 50 Serien à M. 200 000 u. in 1000 Stücke M. 5000, 1000 à 3000, 1600 à 1000, 800 à 500 eingeteilt. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. zu pari ab 1907 durch jährl. Ausl. mind. einer Serie (M. 200 000) in der G.-V. auf 1./10.; verstärkte Tilg. vorbehalten. Sicherheit wie bei den anderen Anleihen. Zahlst. wie bei Anleihe von 1901. Damit ist der Lloyd in der Lage, seinen gesamten Finanzplan durchzuführen u. steht eine weitere Kapitalserhöhung für absehbare Zeit nicht wieder in Frage. Kurs Ende 1902 4 Dis 1906: In Berlin: 99.70, 101.25, 101.20, 101, 100 %. – In Bremen: 99 , 101, 100 , 101.25, 100 %. Zugel. Okt. 1902; erster Kurs in Berlin 13./10. 1902: 99.90 %. (Auch notiert in Frankfurt a. M.) 1 Verj. der Zs. 4 J. (F.), der gezogenen Oblig. 10 J. (K.) 1 DVer Lloyd ist nicht befugt, vor vollständiger Tilg. der 5 Anleihen eine neue aufzunehmen, welche deren Inhabern ein besseres Recht auf das Vermögen der Ges. oder eine bessere Sicherstellung einräumt –—, Bodmerei durch den Kapitän eines Schiffes und die Ansprüche der gesetzlichen Schiffsgläubiger und Handfesten im Betrage von 30 000 chem. bremischen Thalern Gold auf die Immobil. in Bremen, sowie Kautionen, welche dem Deutschen Reiche und anderen Staaten gestellt sind oder gestellt werden, allein aus- genommen. Die auf dem Grundbesitz an der Stephanikirchweide in Bremen ruhende 0 Hhandfestarische Schuld von M. 132 857 (= 40 000 ehem. brem. Thlr. Gold) ist von der er oben genannten Nordd. Masch.- u. Armaturen-Fabrik, G. m. b. H., übernommen worden. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. April. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vom Betriebsüberschuss 1) 5 % zum R.-F., solange derselbe nicht 10 % des Grundkapitals beträgt, 2) von den Betriebsüberschüssen der Reichspostdampfer- linien 1½ % des Anschaffungswertes der in den Reichspostdampferlinien beschäftigten Schiffe an den Ern.-F, 3) 4 % des A.-K. als Div. an die Aktionäre, 4) 6 % des verbleibt Betrages, jedoch unter Abzug der Überweisung an den Ern.-F. (Nr. 6) an die Mitgl. des A.-R. als Tant., 5) 2 % des A.-K. als Super-Div. an die Aktionäre, 6) von dem Reste die Hälfte an den Ern.-F., solange derselbe weniger als 50 % des Grundkapitals beträgt; die andere Hälfte. und wenn und solange der Ern.-F. 50 % des Grundkapitals erreicht hat, der ganze Überschuss als weitere Super-Div. an die Aktionäre. Die G.-V. ist auf Antrag des A.-R. berechtigt, die Bildung und Dotierung weiterer Reserven als der vor- gesehenen zu beschliessen. Der Ern.-F. dient 1) nach dem Ermessen des A.-R. zum Ersatze abgängig werdender Schiffe, Maschinen und Kessel, und die zu diesem Zwecke aus ihm entnommenen Beträge werden jährl. darauf abgeschrieben; 2) zur Deckung bilanzmässiger Verluste, soweit der feste R.-F. nicht dazu ausreicht. Versicherungsfonds: Einen Teil des Versich.-Risikos der Schiffe trägt die Ges. selbst. Der Fonds dafür, welcher Ende 1906 M. 15 794 208 betrug, dient zur Deckung der Havarien, Schäden und Kosten, welche die Ges. treffen. Er gilt nicht als ein R.-F. im Sinne des Gesetzes, und die ihm zur Last fallenden Beträge werden darauf abgeschrieben, jedoch, soweit sein Bestand eine solche Abschreib. zulässt, nicht als Verluste der Ges. be- handelt. Dem Versich.-F. wird jährl. der durch die Selbstversicherung der Schiffe er- zmielte Überschuss der Prämiengelder über die daraus zu bestreitenden Haverien, Schäden und Kosten zugeschrieben, bis er die Höhe von M. 5 000 000 erreicht; hat der Versich.-F. diese Höhe erreicht, so sind demselben, bis er eine Höhe von M. 20 000 000 erreicht hat, 40 %, bei einer Höhe von M. 20–25 000 000 30 %, bei einer Höhe von mehr als M. 25 000 000 20 % des Überschusses zu seiner weiteren Dotierung zu überweisen. Der A.-R. ist berechtigt, wenn der Versich.-F. mehr als M. 5 000 000 beträgt, etwaige Schäden und Havyarien ganz oder teilweise aus dem Versich.-F. und nicht aus den Prämien- geldern des laufenden Jahres zu decken, solange der Versich.-F. hierdurch nicht unter A. 5 000 000 herabsinkt. Ebenfalls existiert eine Assekuranzreserve zur Deckung bilanzmässiger Verluste im Assekuranzgeschäfte. Dieser werden jährl. 10 % zugeschrieben, bis sie M. 200 000 beträgt. 3 am 31. Dez. 1906: Aktiva: Seeschiffahrtkapital 161 346 000, Weserschiffahrt- 5043 000, Tender, Barkassen, Leichter, Hulks in auswärt. Häfen 2 553 000, Immobil. tec 153 050, Gepäckschuppen u. Baracke am Bahnhof Bremen 70 000, Dockanlage, en Bremerhaven, 4 Getreideelevatoren 1 947 000, Agenturgebäude in stati rhaven 300 000, Wartehallen, Kantine, 9 Schuppen Bremerhaven etc. 356 006, Kontroll- n, Sanitätsstation Rio Branco bei Santos u. Inventar in auswärt. Häfen, 247 009,