Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 1693 . = II. Mit Effektenbesitz ist die Ges. an folgenden Bahnen beteiligt: 1) Riesengebirgsbahn- schäftsanteile, 2) Vorwohle-Emmerthaler Eisenbahn-A.-Aktien, 3) Schles. Kleinbahn-Aktien, 4 Nassauische Kleinbahn-A.-Aktien, 5) Breslau-Trebnitz-Prausnitzer Kleinbahn-Aktien, 60Trachenberg-Militscher Kreisbahn-Prior.-Aktien, 7) Westpreuss. Kleinbahn-Aktien, 8) Elektr. Eleinbahn im Mansfelder Bergrevier-Aktien, 9) Aschersleben-Schneidlingen-Nienhagener Klein- baln-Prior.-Aktien, 10) Alt-Landsberger Kleinbahn-A.-Aktien, 11) Nagykaroly-Somkuter Lokal- bpahn-Prior.-Aktien, 12) Gyulafehervar-Zalatnaer Lokalbahn-Prior.-Aktien, 13) Muranythalbalm- Prior.-Aktien, 14) Garamberzencze-Levaer Lokalbahn-Aktien, 15) Teplitzer Elektricitäts-Werke- und Kleinbahn-St.- u. Prior.-Aktien, 16) Saitz-Göding, Kleinbahn-St.- und Prior.-Aktien, 17 Stramberg-Wernsdorf, Lokalbahn-Aktien, 18) Neograder Lokalbahn-Aktien, 19) Tiszapolgar- Niregyhaza, Fokalbahn-Prioritäts-Aktien, 20) Niederlaus. Eisenbahn-Vorz.-Aktien, eingestellt zum Anschaffungswert von zus. M. 35 578 942. Im einzelnen ist hierzu folgendes zu bemerken: ) Den Betrieb der unter 1 u. 4–10 bezeichneten Bahnen hat die Gesellschaft für Rechnung der betreffenden Eisenbahn- Ges. gegen eine vertragsm. Vergüt. übernommen. Ausserdem übernahm die Ges. im Ber.-J. die Betriebsführung der Hildesheim-Peiner Kreiseisenbahn A.-G., an der sie finanziell nicht beteiligt ist. 2) Für die unter 2 u. 14–18 bezeichneten Etfrekten besitzt die Ges. Div.-Garantien. IlII. Die Forderungen der Ges. setzen sich zusammen wie folgt: 1) Guthaben bei Banken 146 385, 2) Guthaben bei Bahngesellschaften 1 233 991, 3) Beleihungen von Eisenbahnwerten 1 300 000, 4) Forderungen der Aussendienststellen 91 825, 5) Diverse 108 801. Die Einstellung der unter I u. II genannten Vermögensgegenstände in die Bilanz ist zu den Anschaffungswerten erfolgt. Der kursmässige Minderwert der börsengängigen Effekten ist in dem auf der Passivseite der Bilanz stehenden allg. Abschreib.-Kto von M. 13 919 119 mit berücksichtigt. Diesem Konto flossen 1906 M. 1 287 062 des Zs.-Sicherungs-F. zu. Für das Bahnenkto ist ausserd. ein Amort.-F., dem jährl. eine je nach Koncessionsdauer berechnete Rücklage zugeführt wird, vorhanden. SGanierung: Die im Jahre 1901 eingetretene Verschlechterung der allgemeinen Ver- hältnisse, welche eine gewinnbringende Verwertung vorhandener Vermögenswerte un- möglich machte, ferner die ungünstigen Betriebsergebnisse verschiedener Bahnen, die sich im Besitz der Gesellschaft befanden, oder an denen sie beteiligt war, veranlassten dieselbe, im Laufe des Jahres 1901 eine Zwischenbilanz aufzustellen. Diese ergab, dass die Erträgnisse aus den Vermögenswerten zur Deckung der Zinsen für Obligationen und sonstigen Schulden nicht ausreichten. Die Ges. sah sich daher veranlasst, eine ausserord. G.-V. auf 19./9. 1901 zu berufen und in derselben den Antrag auf Einsetzung einer Revisions- kommission zu stellen. Auf den 5./10. 1901 wurde in Gemässheit des Gesetzes betr. die ge- meinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreib. eine Versammlung der Obligations- besitzer einberufen u. in derselben der Antrag auf Wahl einer Gläubigervertretung gestellt. Dite Versammlung wählte als solche die Deutsche Treuhand-Ges. u. setzte derselben einen Ausschuss zur Seite. Auf Grund der vorgenommenen Prüfung der Verhältnisse der Ges. machten Revisionskommission, Gläubiger-Vertretung und Ausschuss den auf den 6./3. 1902 einberufenen Generalversammlungen der Aktionäre und der Obligationäre folg. Vorschläge zur Reorganisation der Ges.: 1) die Aktionäre willigen in die Zus. legung der Aktien im Ver- hältnis von 6: 1; 2) die Obligationäre verzichten für die 12 Jahre von 1902–1913 vollständ. auf Zs., sowie ab 1./1. 1914 dauernd auf 25 % derselben, erhalten dagegen im Jahre 1914 Aktien der Ges. mit Div.-Ber. ab 1./1. 1914 in Höhe von 9¼1 % ihres Oblig.-Kapitals franko valuta. Die Inh. der Oblig. aller Serien verzichten auf die Rechte aus der in den Schuld- verschreib. etwa vereinbarten Unkündbarkeit auf eine bestimmte Zeit, u. räumen der Ges. das Recht der Kündig. zu einem jeden Quartalsbeginn mit dreimonat. Frist ein. Die Amort. wird vom 1./1. 1902 auf den 1./1. 1914 unter Ubertrag. des jetzigen Planes hinausgeschoben. Auf den am 1./4. 1902 fälligen Coup. wird die Hälfte des Betrages, also derjenige Teil der ZZ,s, welcher noch auf das Jahr 1901 entfällt, bezahlt. Die Kosten der Revision u. Reorga- nisation hat die Ges. zu tragen (Modus X.). Gleichzeitig wurde mit der von Besitzern der Oblig. gebildeten Schutzvereinigung eine Vereinbarung getroffen, nach welcher diese Obli- gationäre in die Herabsetzung ihres Kapitals auf 60 % unter gleichzeitiger Herabsetzung der s, auf 3 % willigten, dagegen aber für die 4½ % Oblig. 25 %, für die 4 % Öblig. 20 % des Oblig.- Kapitals in Aktien der Ges. mit Div.-Ber. ab 1./1. 1902 erhielten. Die Ges. verpflichtete sich, für die Verzinsung der im Nennwerte herabgesetzten Oblig. einen Zs.-Sicher.-F. in Höhe der zweijährigen Zs. dieser Oblig. zu bilden und durch das Statut die Verpfändung von Ver- mögenswerten zu Gunsten dieser Oblig. vorzuschreiben, ferner die Oblig., beginnend im Jahre 1908, in 50 Jahren nach Massgabe eines aufzustellenden Tilgungsplanes durch Ausl. mit 102 % des herabgesetzten Nennbetrages zu amortisieren (Modus B). Die Obligationäre nahmen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Majorität die Vorschläge an. Der Beitritt zur Schutzvereinigung wurde noch bis 10./4. 1902 offen gehalten. Die Aktionäre nahmen in der ausserord. G.-V. vom 26./3. 1902 die gestellten Anträge an. Laut Aufgabe der Deutschen Treuhand-Ges., welche das Sekretariat der Schutzvereinigung führt, waren letzterer bis zum 10./4. 1902 beigetreten: 4½ % Oblig. M. 13 232 000, 4 % Oblig. M. 22 510 000, zus. M. 35 742 000. Diese wurden nach Modus B herabgesetzt auf 60 % ihres Nennwertes = M. 21 445 200. Die Herabsetzung ist durch folgenden Stempelaufdruck: Herabgesetzt auf M. 600 (bezw. M. 300) in Worten: Mark Sechshundert (bezw. Mark Dreihundert) verzinsl. zu 3 %. Tilg.-Bedingungen abgeändert in Gemässheit der Beschlüsse v. 6./3. 1902 auf den eingereichten Oblig. vermerkt.