Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. Gesellschaft. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. durch Pari-Auslos. (erste 1./7. 1895) a ü spätestens bis 1955; kann ab 1900 verstärkt werden. Kündig. nur auf 2 Die Anleihe diente zur Herstellung von Kleinbahnen im Kreise Wirsitz als 1 Rat a Bau der Bahn Weissenhöhe-Lobsens-Witoslaw und Dembowo-Suchary-Nakel mit nach Erlau, zus. 75 km, Spurweite 0,60 m. Betriebseröffnung 1895. Aufgel. 8./4 18935 101.50 %. Kurs Ende 1896–1906: 99.50, –, –=, „–, 92 %.9 Notiert Balla II. M. 745 000 in 3½ % Teilschuldversch 97 (Rest des Baukapitals als, Verzins. auf M. 2 122 000. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im II. Quartal. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. besondere Rücklagen, sodann bis 4 % Div. Void Übrigen 6 % Tant. an A.-R., Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1905: Aktiva: Wirsitzer Kreisbahnen 2 045 000, Stadtbahn Briesen 198 000, Grundstück Königsberg 165 000 abz. Hypoth. 140 000 bleibt 25 000, Mobil. 4550 Kassa 12 724, Kaut.-Effekten u. Wechsel 46 364, Ern.-F.-Effekten Wirsitz 70 158, do. Briesen 11 316 do. Tapiau-Friedland 16 514, Effekten 3 983 948, Material. 17 892, Kiesgleis 7311, Bau- u. Plü jektkto 151 478, Kaut.-Kto 140 000, Konto à nuovo 1563, Debit. 1 173 663. – Passivaz- 4 000 000, Oblig. 2 122 000, R.-F. 49 792, Samlandbahn-Oblig.-Agiokto 1560, Coup.-Einlös.-Kto 40 672, Öblig.-Einlös.-Kto 11 172, Kaut.-Kredit. 53 138, Ern.-F. Wirsitz 102 990, do. Briesen 11 316, do. Tapiau-Friedland 16 514, Kreis Briesen 3½ % Amort.-Kto 8827, Avale 140 000, Kredit. 1 347 116, Gewinn 384. Sa. M. 7 905 486. 8 Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebskto Fischhausener Kreisbahn (Zuschuss 1904/1905) 14 949, Unk. 73 307, Abschreib. 55 655, Gewinn (Vortrag) 384. – Kredit: Vortrag 412, Oblig.-Kto 14 000, Material. 4224, Zs. 12 864, div. Einnahmen 112 794. Sa. M. 144 295 Kurs: Die Aktien wurden bisher noch nicht eingeführt. „.. Dividenden 1895–1905: 5, 0, 4½, 4½, 6, 6, 0, 0, 0, 0, 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Reg.-Baumeister Lucht, Paul Lenz, Königsberg; Dr. jur. Alf. Jaffé, Berlin. Aufsichtsrat: (9–20) Vors. Landschafts-Dir. Franke, Gondes; Stellv. Dir. Fürstenberg, Staatsminister von Hofmann, Exc., Gen.-Konsul Herm. Rosenberg, Geh. Reg.-Rat a. D. Simon, Geh. Komm.-Rat Hugo Oppenheim, Geh. Komm.-Rat Fr. Lenz, R. Borchardt, Berlin; Komm.-Rat Aronsohn, Komm.-Rat Franke, Bank-Dir. M. Friedländer, Bromberg; Bank-Dir. R. Kraschutzky, (FGoöhnigsberg; Geh. Komm.-Rat Abel, Stettin. Prokuristen: Betriebs-Insp. Fr. Scheuermann, Verkehrskontr. Rud. Paasch, L. Hirschberg. Zahlstellen: Für Div.: Königsberg: Gesellschaftskasse; Berlin: Berliner Handels-Ges.; Hildesheim: Hildesh. Bank; Bromberg: Bromb. Bank f. Handel u. Gewerbe, M. Stadthagen. Ostafrikanische Eisenbahngesellschaft, Berlin. Gegründet: 29./6. 1904 als Kolonialgesellschaft; am 30./6. 1904 sind der Ges. auf Grund der vom Reichskanzler genehmigten Satzungen durch Beschluss des Bundesrates die Korporationsrechte verliehen worden. Zweck: In Deutsch- Ostafrika Eisenbahnen und etwa dazu dienliche Hafenanlagen zu bauen, auszurüsten, zu erwerben und zu betreiben oder betreiben zu lassen, bei anderen Eisenbahnunternehmungen sich zu beteiligen, Lagerhäuser zu errichten und über die in Verwahrung genommenen Güter Lagerscheine auszustellen, sowie Ländereien u. Bergwerks- rechte zu erwerben u. zu verwerten. Die Ges. darf alle zur Erreichung dieser Ziele zweck- dienlichen Geschäfte betreiben. Auf Grund der von der Kaiserl. Reg. ihr erteilten Konz. wird die Ges. zunächst den Bau, die Ausrüstung u. den Betrieb einer Eisenbahn von Daressalam nach Mrogoro übernehmen. Die Konz. ist auf 88 Jahre vom 29./6. 1904 ab erteilt. Die Ges. steht unter der Aufsicht des Reichskanzlers. Die Koncession bestimmt im wesentlichen: 1. Die Bahn ist von Daressalam nach Mrogoro u. mit einer Spurweite von I'm zu bauen; 2. Die Bauanschläge bedürfen der Bestätigung des Reichskanzlers; 3. Die Pläne für die Eisenbahnanlagen sind dem Kaiserl. Gouverneur von Deutsch-Ostafrika zur Genehmig. vorzulegen; 4. Die Vollendung u. Inbetriebnahme der Bahn muss innerhalb einer Frist von 5 Jahren vom Tage der Bestätigung des Geselb schaftsvertrages vom 29./6. 1904 erfolgen. Die Strecke Daressalampugu (21 km) wurde am 15./10.1906 dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Ges. ist verpflichtet, die Eisenbahn dauernd ordnungsmässig zu betreiben u. zu diesem Behufe die Bahnanlagen, einschliessl. der Teles graphenanlagen, u. die Betriebsmittel in solchem Zustande zu erhalten, dass der Betrieb mit Sicherheit u. auf die der Bestimmung des Unternehmens entsprechende Weise erfolgen kann. Sie kann hierzu von dem Reichskanzler angehalten werden, jedoch sollen strengeres Vorschriften nicht erlassen werden dürfen, als sie auf der Mehrzahl anderer in Afrika unter 3 ähnlichen Verhältnissen gebauten und betriebenen Bahnen bestehen. Fahrplan. Die Zahl der Züge wird dem Ermessen der Ges. anheimgestellt, hat jedoch dem Verkehrsbedürfnisse nach Möglichkeit zu genügen.