1750 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. mit Zustimmung des A.-R. den zur Ausführung des Unternehmens erforderlichen Vertr mit der Stadtgemeinde Berlin (genehmigt 18./4. 1906) und die sonstigen etwa erforderlich oder zweckmässigen Verträge abzuschliessen. Die Erweiterung des Bahnnetzes Mnfsh eine Länge von rund 7.13 km, und zwar sollen 5.98 km als Untergrundbahn, 1.15 km als Hoch bahn gebaut werden. Sie besteht aus folgenden drei Einzelstrecken: I. Strecke Potsdamer Platz-Spittelmarkt (Untergrundbahn); II. Strecke Spittelmarkt-Alexanderplatz (Untergruna, bahn); III. Strecke Alexanderplatz–Schönhauser Allee, (zuerst Untergrundpahn, ab Fransccki. strasse Hochbahn). Mit der Stadtgemeinde Berlin ist vereinbart, dass, wenn nicht ausser. gewöhnliche Behinderungen eintreten, die Spittelmarkt-Linie spätestens 3 Jahre nach Plan- feststellung, also 1909, die Alexanderplatz-Linie spät. bis Ende 1912 und die Schönhauser Allee-Linie spät. Ende 1915 fertigzustellen ist. Die frühere Herstellung u. Eröffnung der einzelnen Strecken steht der Ges. frei. Die staatliche Genehmigung u. das Enteignungs. recht für die neuen Linien erfolgte am 28./7. 1906. Mit der Ausführung, welche gemeinsam mit der Firma Siemens & Hlalske geschieht, ist im Herbst 1906 begonnen worden. Die Mittel für die neuen Linien im Zusammenhange mit den Ausgaben für die im Bau begriffenen Charlottenburger Strecken gedenkt die Ges. in der Weise zu beschaffen, dass zunächst das Oblig.-Kapital auf die Höhe des Aktienkapitals gebracht wirdl. und vorerst M. 10 000 000 Oblig. neu ausgegeben werden, deren Zinsfuss 4 % betragen wird; diese Emiss. erfolgte im Mai 1907 (s. unten). Den weiteren Geldbedarf beabsicht. die Verwaltung je nach dem Fortschritt der Bauten halb durch Aktien, halb durch Oblig. zu decken; hiervon wurden zunächst M. 10 000 000 neue Aktien lt. G.-V. v. 13./12. 1906 ausgegeben (S. bei Kap.). Als Entgelt für die Benutzung der Strassen zahlt die Hochbahn-Ges. 2 % der Brutto- Einnahmen bis zu einer Einnahme von M. 1 000 000 für das Bahnkilometer; bei grösserer Einnahme pro Bahnkilometer erhöht sich der Abgabensatz je um ¼ %, wenn die Brutto- Einnahmen um Mill. Mark für das Bahnkilometer steigen. Bezügl. des Ankaufs ist als erster Termin das Jahr 1942 zugrunde gelegt und vereinbart, dass für jedes an diesem Termin fehlende Jahr ein Aufgeld von 2½ % der Anlagekosten gezahlt wird. Sollte also die Stadt die neuen Strecken im Jahre 1927 ankaufen wollen, so hat sie, da die Entwicklungs- frist dann um 15 Jahre verkürzt ist, 15 2½ % = 37½ % der Anlagekosten als Zuschlag zu dem nach anderweitigen Vereinbarungen ermittelten Ankaufspreis zu zahlen; falls sie im Jahre 1937 den Ankauf bewirken sollte, beträgt der Zuschlag 5 2½ % = 12½ % der Anlagekosten. Der Erwerbspreis der Bahn ohne die vorerwähnten Zuschläge soll in keinem Falle geringer sein als der Buchwert. Bis 1937 wird der 25 fache Betrag des Reinertrages gezahlt; der Erwerbspreis sinkt, je weiter der Erwerbstermin hinausgerückt, annähernd ent- sprechend den Amortisationen, die mit Rücksicht auf den 1987 erfolgenden kostenlosen Heimfall zu erfolgen haben. Die Hochbahn-Ges. räumt der Stadtgemeinde für die neuen Strecken eine Gewinnbeteiligung in der Weise ein, dass sie die Hälfte des Reinertrages erhält, der über 6 % des durch Ausgabe von Aktien und Oblig. beschafften Anlagekapitals hinaus erwirtschaftet wird. Zurzeit schwebt ein Schiedsstreit zwischen der Grossen Berliner Strassenbahn und der Stadtgemeinde Berlin, weil erstere auch gegen die Fortführung der Untergrundbahn über den Spittelmarkt hinaus den Konkurrenzeinwand erhoben hat, der für die Strecke Potsdamer Platz–Spittelmarkt vom Reichsgericht zurückgewiesen wurde. Kapital: M. 40 000 000 in 40 000 Aktien (Nr. 1–40 000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 12 500 000; die G.-V. v. 9./2. 1901 beschloss zum Zwecke der Beschaffung von weiteren Mitteln für die Bauausführung Erhöhung um M. 7 500 000 in 7500 Aktien à M. 1000, welche von einem Konsortium (Deutsche Bank etc.) zu pari plus 2 % für Stempel u. Herstellungskosten übernommen und den alten Aktionären 18./3.–4./4. 1901 zu 106 % plus 4 % Zs. ab 1./1. 19001 angeboten wurden; auf 5 alte Aktien entfielen 3 neue, welche ab 1./1. 1901 div.-ber. sind. Zur Deckung der Restzahlungen für die Stammbahn u. Flachbahn sowie der Kosten für die Erweiterungen und Ausbauten beschloss die G.-V. v. 5./4. 1902 Erhöhung um M. 10 000 000 in 10 000 Aktien à M. 1000 und zwar 5000 Aktien mit Div.-Ber. ab 1/1. 1902 und 5000 Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1903. Die neuen Aktien wurden von einem Konsortium (Deutsche Bank) übernommen und zwar die Aktien (Nr. 20 001–25 000) mit Div.-Ber. pro 1902 à 106½ % zuzügl. 4 % Stück-Zs., die Aktien (Nr. 25 001–30 000 mit Div.-Ber. pro 1903 à 102 ½ % franko Zs. u. den alten Aktionären 2.–20./5. 1902 dergestalt zum Bezuge angeboten, dass auf je nom. M. 4000 alte Aktien M. 1000 Aktien mit Div Bes per 1902 à 110 % zuzügl. 4 % Stück-Zs. u. M. 1000 Aktien mit Div.-Ber. per 1903 à 1060 3 franko Zs. entfielen. Nochmalige Erhöhung lt. a. o. G.-V. v. 13./12. 1906 um M. 10 000 000 (auf M. 40 000 000) in 10 000 Aktien, begeben unter Ausschluss des Bezugsrechtes der 3 Aktionäre an Elektrische Licht- u. Kraftanlagen A.-G. in Berlin zu 110 %; vorerst mit 25 % u. dem Agio eingezahlt; die Stempelkosten hat die Übernehmerin zu tragen. Diese neue Aktien sind erst ab 1./1. 1909 div.-ber. u. vor erfolgter Vollzahlung ohne Genehm. des Vorst. u. A.-R. nicht übertragbar. Agio mit M. 1 000 000 in R.-F. = Genussscheine: 1250 Stück. Dieselben haben vom Beginn des elften vollen, auf die Eröffnung des Betriebes der gesamten Strecke Warschauer Brücke-Zoologischer Garten folgenden Geschäftsjahres ab Anspruch auf 25 % desjenigen Reingewinnes, welcher 9 bleibt, nachdem auf das ausgegebene Aktienkapital 8 % Dividende entfallen sind. 0 Ges. ist berechtigt, die Genussscheine abzulösen und zwar, wenn die Ablösung innern