von der Bruttoeinnahme auf den betr. Strecken zu entrichten. Für Laer-Werne, Linde Dahlhausen und Bismarck-Buer-Horst bestehen hinsichtlich Abgaben und Übernahme Betriebs- u. Pachtvertrag mit Siemens & Halske A.-G. Nach dem Zwischen der Ges, und der genannten Firma abgeschlossenen Vertrage übernimmt die letztere den Betrieb der bereits im Betriebe befindlichen und der noch zu errichtenden Anlagen für eigene Rechnung. Dieselbe garantiert während der Dauer des Betriebs-Pachtvertrags eine Di von 6 % auf das A.-K. von M. 10 000 000 und hat ausser den thatsächlichen Betriebs- kosten die nachstehenden Lasten zu tragen: a) die Unterhaltungskosten, welehe erfor- derlich sind, um die Anlagen im normalen leistungsfähigen Zustande zu erhalten; b) eine Rücklage im Betrage von jährl. M. 1657 für jede M. 100 000 des den Betrag der M. 3 000 000 Teilschuldverschreib. übersteigenden Anlagekapitals, welcher Fond zur Tilg. des A.-K. bei Liquid. der Ges. bestimmt ist; c) die zur Tilg. der M. 3 000 000 4½ % Pei schuldverschreib. jeweilig erforderliche Rücklage; d) die von der Ges. zu zahlenden 28, auf vorstehende Teilschuldverschreib.; e) eine Rücklage für den Ern.-F. von jährl. M. 1600 für jede M. 100 000 Anlagekapital; f) etwaige feste Abgaben an Abgabeberechtigte; ) sämtl. Steuern der Ges.; h) die bei Verteilung der von ihr garantierten 6 % B erforderl. Beträge für den gesetzl. R.-F., die Tant. des A.-R. bis zu 5 % des Reingewinns und etwaige vertragliche Tant. des Vorst. bis zu 2 % des Reingewinns; i) die bei Ver- teilung einer 6 % Div. den Gemeinden zustehende Gewinnbeteiligung; k) die Gen.-Unk. der Ges. bis zu der vereinbarten Höhe von M. 15 000 pro Jahr. Die Siemens & Halske A.-G. übernimmt die gesamte Instandhaltung der Anlagen einschl. der lauf. Reparaturen. Alle erforderl. Erweiterungen und Nachlieferungen sind während der Dauer des Betriebs- und Pachtvertrages von der Siemens & Halske A.-G. und zwar zu den Bedingungen dieses Vertrages auszuführen. Von dem Uberschusse aus den Betriebseinnahmen nach Bestreitung obiger Ausgaben und nach Zahlung einer Div. von 6 % an die Aktionäre werden zunächst 25 % zur Rückerstattung etwaiger Verluste der Pächterin aus den Vorjahren nebst 4 % Zs. vom Tage der geleisteten Zahlung verwendet; der Rest des Überschusses bezw. der ganze Überschuss fällt insoweit der A.-G. zu, dass diese aus demselben eine erhöhte Div. bis zu 7 % des A.-K. verteilen kann; von einem weiteren Überschusse erhält die A.-G. 80 %, die Pächterin 20 %. Die Ges. kann unter 6monat. Aufkünd. des Betriebs-Pachtvertrags und Erstattung eines etwaigen früheren Verlustes der Pächterin den Betrieb vom 1./1. 1906 selbst über- nehmen; der Siemens & Halske A.-G. steht das Recht der Künd. frühestens zum 31/19 1905 zu, jedoch darf dieselbe von diesem Künd.-Recht nur Gebrauch machen, wenn die Einnahmen aus dem Betrieb während 3 hintereinander folg. Jahre zur Zahlung einer nach Massgabe des Betriebs- u. Pachtvertrages berechneten Div. von 6 % auf das A.-K. von M. 10 000 000 ausreichten. Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien (Nr. 1–10 000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 5 000 000, erhöht lt. G.-V.-B. v. 18. Dez. 1899 um M. 5 000 000 (auf M. 10 000 000) in 5000 Aktien à M. 1000, begeben zu pari an von Koenen & Co., Berlin, (welche Stempel- und alle Emissionskosten zu tragen hatten), angeboten den Aktionären 22. Jan. bis 3. Febr. 1900 zu 105 %, einzuzahlen 25 % und das Aufgeld, sowie der halbe Schlussscheinstempel bei der Zeichnung, restliche 75 % waren spätestens zum 1. Dez. 1900 einzuzahlen; auf 1 alte Aktie entfiel 1 neue. Die neuen Aktien erhielten für 1900: 6 % Bau-Zs. P. r. der eingezahlten Beträge und sind ab 1./1. 1901 voll div.-ber. Wegen Div.-Garantie siehe oben. 1906 er- warben Thyssen & Stinnes ca. M. 7 500 000 Aktien der Ges., um sich einen massgebenden Einfluss auf die Stromlieferung zu sichern. Anleihe: M. 3 000 000 in 4½ % Oblig. von 1902, Stücke à M. 1000, zu 103 % rückzahlbar, lautend auf den Namen des Bankhauses von Koenen & Co. in Berlin. Zs. 2./. u. 1./7. Diese Oblig. sind bis 1./7. 1907 unkündbar u. sollen bis zum 1./7. 1929 durch Ausl. getilgt werden. Ausl. 1./4. auf 1./7, (ab 1907); ab 1907 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. zulässig. Verj. der Stücke u. Coup. nach gesetzl. Bestimmungen. Eine hypoth. Sicherstellung der Anleihe fand nicht statt, doch ist die Ges. nicht berechtigt, vor Tilg. dieser Anleihe eine neue Anleihe aufzunehmen, welche deren Inhabern ein besseres Recht auf das Vermögen der Ges. als den Inhabern der gegenwärtigen Anleihe einräumt. Die Siemens & Halske A.- G., welcher diese Oblig. zum Parikurse in Zahlung gegeben wurden, übernahm die Garantie für Verzinsung u. Rückzahlung der Oblig. in gleicher Weise wie die bisbertge 6 % Div.-Garantie für die Akt. (s. oben). Kurs Ende 1903–1906: 103.75, –, 104.50, 103.50%, Aufgelegt 27./8. 1902 zu 103 %. Notiert Berlin. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. sonstige Abschreib. u. Rücklagen, 4 % Div., vom Ubrigen 10 % Tant. an A.-R. (unter Anrechnung einer festen Jahresvergütung Y%n M. 15 000), vertragsm. Tant. etc. an Vorst. u. Beamte, Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1906: Aktiva: Bahnanlage 12 277 496, Grundstücksbesitz 200 . Wertp. 58 295, Sicherstell.-Kto 7350, Anlage-Kto I d. Tilg.-Rücklage (f. Aktien) 908 870, do, 3 (f. Schuldverschreib.) 125 578, Anlage des R.-F. 177 714, do. des Ern.-F. 369 639, Interimsk *