Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. „„ 0, des Spec.-R.-F. 293. – Passiva: A.-K. 2 370 000, Darlehen 1 582 355, Ern.-F. 33 008, Spec.- F. 288, Amort.-F. 24 804, R.-F. 2778 (Rückl. 778), Kaut. 10 000, Kredit. 45 460, Div. an Ak- jen & 14 830, Vortrag 1256. Sa. M. 4 084 782. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 5064, Darlehns-Zs. 23 292, Kursverlust a. Kaut.- fekten 260, Ern.-F. 11 524, z. Spec.-R.-F. 78, z. Amort.-F. 9869, Gewinn 16 865. – Kredit: Vortrag 1291, Betriebsüberschuss 64 821, Zs. 1382. Sa. M. 66 955. Diridenden: 1902–1903: 4 % Bau-Zs. pr. r. t.; 1904–1906: St.-Aktien Lit. A: 1, 1½ 19% „ t. St.-Aktien Lit. B: 0, 0, 0 %; St.-Aktien C: 0, 0, 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.). Direktion: Dir. Moritz Neufeld, Frankf. a. M.; Architekt Oscar Gebhardt, Cassel. Aufsichtsrat: (5–15) Vors. Geh. Justizrat Dr. Fr. Renner, Cassel; Stellv. Dr. phil. Alfred parrisius, Frankf. a. M.: Landrat Geh. Reg.-Rat Freih. von Dörnberg, Cassel; Bürgermstr. Dav. Dorst, Naumburg; Bank-Dir. Carl Eckhardt, Dir. Gust. Behringer, Reg.- u. Baurat a. D. Viktor Ruppenthal, Alfred Weinschenk, Frankf. a. M.; Vize-Bürgermeister Louis Rivoir, Wiahlershausen; Lehrer Carl Müller, Balhorn; Geh. Baurat Ed. Stiehl, Reg.-Rat A. Schumann, umtsrat Ferd. Klostermann, Cassel; Oberst z. D. Th. Mende, Architekt Heh. Schmidtmann, Wilhelmshöhe. Zahlstellen: Gesellschaftskasse; Frankf. a. M.: Bass & Herz. Coblenzer Strassenbahn-Gesellschaft in Coblenz. Gegründet: 30./9. 1886; eingetr. 4./10. 1886. Letzte Statutänd. 20./4. 1900 u. 12./4. 1905. Zweck: Errichtung, Erwerbung u. Betrieb von Strassenbahnen für Personen- u. Güter- beförderung, sowie die gewerbsmässige Erzeugung u. Ausnutzung elektr. Stromes. Die Um- wandlung vom Pferde- in elektr. Betrieb fand im Laufe der Jahre 1898–1900 statt; der elektr. Verkehr wurde im Januar 1899 bereits teilweise aufgenommen. Linien: Rhein-Schützenhof; Goebenplatz-Schützenhof; Schützenhof-Capellen; Plan-Neuendorf; Plan-Metternich; Herz- lesu-Kirche-Moselweiss; Hauptbahnhof-Ehrenbreitstein; Ehrenbreitstein-Arenberg; Ehren- hreitstein-Vallendar-Bendorf-Sayn; Mainzerthor-Niederlahnstein. Der Umfang des Bahnnetzes betrug Anfang 1906 an Geleislänge 48,11 km. Die Linie Vallendar-Höhr ist geplant. Die Ges. giebt von ihrem Elektr.-Werk elektr. Licht u. Kraft an Private ab. Einnahme aus dem Personenverkehr 1901–1906 M. 304 222, 455 940, 524 115, 620 901, 680 495, 752 583; beförderte Personen: 2 381 317, 3 647 168, 4 536 711, 5 513 394, 6 150 599, 6 706 184. Stromabgabe 1901 bis 1906: 561 345, 601 800, 678 020, 757 688, 861 992, ? K.-W.-St. An das Licht- u. Kraftnetz eind angeschlossen: 26 530 Glühlampen, 526 Bogenlampen, 186 Motore mit 692 PS. Wagen- park: 69 Motorwagen, 34 Anhängewagen, 11 Wagen für Güterverkehr und Arbeitswagen etc. Die Koncessions-Grundlagen des Unternehmens sind im wesentlichen folgende: A. Für das linksrheinische Netz. Die urspr. von der Stadt erteilte Koncession zum Betriebe von Strassenbahnlinien mit Pferden galt bis zum 17./9. 1924 und ist durch einen Nachtrag vom 23./6. 1897 ergänzt worden, durch welchen der Ges. die Einführung des elektr. Betriebes unter Verlängerung der Koncession bis zum 23./6. 1932 und die Abgabe von elektr. Strom an Dritte auf die gleiche Dauer gestattet wurde. Der Stadt ist das Recht eingeräumt, bei Ablauf dieser Koncessionszeit die Strassenbahnanlage mit dem zugehörigen beweglichen Material zum Taxwerte zu übernehmen, wobei unter Taxwert der Bahnanlage der Verkaufswert des Materials unter Abzug derjenigen Kosten ver- standen ist, welche zur Herausnahme des Materials erforderlich sind. Die Übernahme der zur Centrale gehörigen Grundstücke, Gebäude und Maschinen ist jedoch einer freien Vereinbarung zwischen Stadt und Ges. vorbehalten worden. Die Stadt kann ferner schon vor Ablauf der genannten Koncessionsdauer – und zwar zuerst am 23./6. 1917 und dann nach Ablauf von weiteren je 5 Jahren – die Abtretung der gesamten auf städtischem Gebiete liegenden Betriebsanlagen verlangen, in welchem Falle der Ges. derjenige von einer Sachverständigen-Kommission festzusetzende Wert zu erstatten ist, welchen die- selben für den Weiterbetrieb haben; darüber hinaus hat die Stadt in diesem Falle der Ges. noch eine jährl. Entschädigungssumme bis zum Ablauf der Koncession zu zahlen, welche 30 % der durchschnittlichen Betriebseinnahme der letzten 5 Jahre vor der Über- nahme betragen soll. Ferner ist der Stadt noch das Recht eingeräumt, vom 1./10. 1907 ab jederzeit nach erfolgter halbjähriger Kündigung die Erlaubnis zur Stromabgabe an Pritte unter Eintritt in das zwischen den Konsumenten und der Ges. bestehende Strom- lieferungs-Verhältnis zu widerrufen, wobei sie die zur Erzeugung und Leitung des ab- zugebenden Stromes dienenden Anlagen nach dem Taxwerte zu übernehmen hat. Seitens des Provinzial-Verbandes der Rheinprovinz ist die Erlaubnis zur Mitbemitzung der vom Hnksrhein. Netze in Anspruch genommenen Provinzial-Strassenstrecken bis zum Jahre 1940 erteilt, wobei der Provinz ein Erwerbsrecht v. 1./1. 1925 ab zu den im Kleinbahn-Gesetz für den Erwerb von Kleinbahnen durch den Staat festgesetzten Bedingungen eingeräumt ist. Friüur die Mitbenutzung der Strassen hat die Ges, der Stadt Coblenz zunächst 1 % der Brutto-Einnahme aus dem Strassenbahnbetriebe und, sobald die Ges. 6 % Div. oder mehr verteilt, spätestens aber vom 1./1. 1909 ab, 1½ % dieser Brutto-Einnahme zu vergüten. Ausserdem erhält die Stadt für die Benutzung der städtischen Strassen zur Stromabgabe an Dritte 2 % der hieraus erzielten Brutto-Einnahme. Für die Benutzung der Provinzial- Strassenstrecken ist erst ein Entgelt zu entrichten, wenn der Reingewinn mehr als 6 % des Anlagekapitals beträgt, und zwar in Höhe von 20 % des nach einer 6 % Verzinsung