1778 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen ete. und 2 Akkumulatorenbatterien ausgerüstet. Die Ges. besitzt eine eigene Wagens 0 Reparaturanstalt. 1 Koncession: Die staatliche Konc. ist unter dem 28./3. 1899 vom Reg.-Präs. zu Düsseldort auf Grund des Kleinbahngesetzes erteilt, und zwar auf 60 Jahre, von der am 1./11.1899 er.- folgten Betriebseröffnung ab gerechnet. Die Provinzialverwaltung der Rheinprovinz hat ihr Zustimmung zur Benutzung der Provinzialstrasse vertragsm. für die volle Koncessionsdauen also bis 1960, gegeben. Für die Benutzung der städtischen Strassen in Düsseldorf und in Duisburg sind be. sondere Verträge mit den genannten beiden Städten von vorläufig 45jähriger Dauer, abeo bis 1945, abgeschlossen worden. Die Stadt Duisburg kann, bei Kündig. des Vertrages mind 1 Jahr vor dessen Ablauf, also frühestens am 1./1. 1944, entweder die Beseitigung der innerh. des Stadtgebietes liegenden Bahnanlage oder deren Erwerb zum Taxwerte verlangen; unter. bleibt die Kündig., so lauft der Vertrag jedesmal um je 5 Jahre weiter. Ausserdem ist der Stadt ein frühestens am 1./1. des dem vollendeten 25. Betriebsjahre folgenden Kalenderjahres auszuübendes Erwerbsrecht auf das ganze Bahnunternehmen gegen Zahlung des 20fachen Betrages des Durchschnittsnettoertrages der der Übernahme vorangehenden 5 Jahre ein- geräumt. Während der ersten 10 Betriebsjahre ist keine Abgabe an die Stadt Duisburg zu entrichten, von dann ab bis zu einer Einnahme von M. 300 000 eine Abgabe von 1½ % der Einnahme und für jede voll erreichten M. 10 000 Mehreinnahme 0 % mehr, bis zum Höchstsatze von 5 %: Der so ermittelte Betrag wird noch im Verhältnis der auf Duisburger Gebiet liegenden Streckenlänge (4, 760 km) zur Gesamtlänge der Bahn (23, 410 km) reduziert. Die auf dem Gebiete der Stadt Düsseldorf liegende Teilstrecke von 2,65 km Länge ist Eigentum der Stadt und dem Unternehmen gegen Erstattung der Baukosten auf 45 Jahre zum Betriebe überlassen; hierbei ist der Stadt jedoch das Recht eingeräumt, schon nach Ablauf von 30 Betriebsjahren den Betrieb auf einem Teile dieser Stadtstrecke (nämlich bis zur Golzheimer Kapelle) selbst zu übernehmen. Die Unterhaltung der Geleisstrecke be. sorgt die Stadt gegen eine Abgabe von M. 1 pro Meter Geleis und Jahr. Weitere Abgaben an die Stadt sind während der ersten 15 Betriebsjahre nicht zu entrichten, während des 16. bis 30. Betriebsjahres aber hat die Stadt eine Abgabe von 5 Pfennig für jedes auf der Stadtstrecke zurückgelegte Zugkilometer zu beanspruchen, welches sich während des 31. bis 45. Betriebsjahres auf 10 Pfennig für jedes zurückgelegte Zugkilometer erhöht. Ausserdem hat die Ges. noch einen Vertrag mit der Stadtgemeinde Kaiserwerth über die Benutzung der Strassen dieser Stadt zur Anbringung von elektr. Leitungen für Licht- und Kraftabgabe während der ganzen 60jährigen Konzessionsdauer der Bahn abgeschlossen. Dieser Vertrag sichert der Ges. das ausschl. Recht zur Anbringung oberirdischer Leitungen während der ganzen Vertragsdauer zu, und die Ges. liefert als Gegenleistung zu billigem Pauschalsatz den Strom für die elektr. Strassenbeleuchtung. Irgend welche besonderen Rechte, z. B. in bezug auf einen etwaigen Erwerb des Leitungsnetzes oder der Zentrale, sind der Stadt nicht eingeräumt. Die Erlaubnis zur Stromverteilung erlischt einfach bei Ablauf des Vertrages, falls bis dahin nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen werden sollten. Stamm-Kapital: M. 1 500 000 in Anteilen. Urspr. M. 300 000, erhöht lt. G.-V. v. 21./2. 1905 zwecks Rückzahlung vorgestreckter Baugelder sowie zur Verstärkung der Betriebsmittel um M. 1 200 000. Anleihe: M. 1 500 000 in 4 % Schuldverschreib. von 1905, rückzahlbar zu 103 %, aufge- nommen zwecks Tilg. von vorgestreckten Baugeldern, 1000 Stücke (Nr. 1–1000) à M. 1000, 1000 (Nr. 1001–2000) à M. 500, auf Namen des Bankhauses Born & Busse in Berlin oder dessen Ordre u. durch Indossament übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. ab 1912 bis längstens 1959 durch jährl. Ausl. von mind. 1 % u. ersp. Zs. vor dem 1./7. auf 1./10.; ab 1912 verstärkte Tilg. oder gänzl. Künd. auf einen Zs.-Termin vorbehalten. Zahlst.: Gesellschaftskasse; Berlin: Born & Busse. Verj. der Coup. 4 J. (K.), der Stücke nach gesetzl. Bestimmung. Kurs in Berlin Ende 1905–1906: 100.80, 100.50 %. Zugelassen Juni 1895; zur Zeichnung gestellt 3./. 1905 zu 101 % zuzügl. 4 % Stück-Zs. seit 1./4. 1905 u. ½ Schlussnotenstempel. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Gewinn-Verteilung: Von dem nach Deckung der gesetzl. u. sonst. Rückl. verbleib. Rein- gewinn 4 % Div. an St.-Kapital, sodann 10 % Tant. an A.-R., Rest zur Verf. der Gesellschafter. Bilanz am 31. Dez. 1906: Aktiva: Gesamtbahn-, Grundstücks- u. Zentralanlage 2 111 403, Gleisanlage Stadt Düsseldorf 84 986, Wagen 397 174, Accumulatoren 47 000, Inventar 22 200, Amort.-Kto für Disagio und Emissionskosten 57 800, Bestände 24 600, Debit. 604 740. — Passiva: St.-Kapital 1 500 000, Oblig. 1 500 000, do. Zs.-Kto 15 580, Ern.-F. 177 000, Amort.-F. 58 328, R.-F. 7752, Haftpflicht-Versich.-F. 3501, Batterie-Unterhalt.-F. 3300, Kredit. 900, Gewinn 33aa. .. 349 993. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Abschreib. 21 223, Ern.-F. 25 000, Amort.-F. 9206, Gewinn 83 633. – Kredit: Vortrag 3083, Einnahmen 350 057 abzügl. 214 078 Ausgaben, bleibt Betriebsüberschuss 135 979. Sa. M. 139 062. 43 Dividenden 1900–1906: 4 (p. r. t.), 4½, 4½, 4½, 4½, 5, 5 %. Direktion: W. von Tippelskirch. Aufsichtsrat: (3–6) Vors. Reg.-Baumeister a. D. R. Menckhoff, Stellv. Ing. H. Baehcker, Berlin; Dir. Thiel, Dir. Goldenberg.