Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen be wandlung desselben in eine selbständige Ges. Der englischen Ges. wurden 2699 St Aktien à M. 1000 der Strassenbahn Hannover gewährt. Auf letztere gingen ebenfall von der Tramway Company pachtweise betriebenen Linien der Kontinental. Pferdebah und zwar zunächst pachtweise über. Durch Vertrag v. 10. Febr. 1896 hat die Hannoy Strassenbahn das gesamte, in Hannover gelegene Eigentum der gen cessionen, Verträgen etc. für den Pauschalpreis von M. 1 415 000 er nahme erfolgte am 1. Okt. 1897. Der Preis verteilte sich wie folgt: bäude, M. 485 000 auf Grundstücke, M. 560 637 für Koncessionen, über ein Erwerbskto der Linien der Kontinentalen Pferde-Eisenbahn-6 und innerhalb der Koncessionsdauer amortisiert werden sollte. Zweck: Erwerb, Erpachtung und Verpachtung, Bau, Ausrüstung und Betrieb von Strassen und Kleinbahnen, sowie Einrichtung und Betrieb von Omnibuslinien in Hannover, den Vororten und Nachbarorten, zur Beförderung von Personen und Gütern und der Ab. schluss aller hierauf bezüglichen Rechtsgeschäfte ingleichen Errichtung damit in Ver bindung stehender wirtschaftlicher Anlagen. Soweit elektrische Kraft über den eigenen Bedarf hinaus hergestellt wird, kann solche auch zu Licht- und Kraftzwecken an andere abgegeben werden. Es wurden befördert 1906 auf Einzelbillets 30 585 597 Personen, auf Abonnementskarten 8 886 565 Personen; im ganzen mehr 4 628 868 Personen als im Vorjahre. Brutto-Einnahmen aus Personenverkehr d. Strassenbahnen 1899–1906: M. 2 605 815, 2725 710, 2 856 376, 2767 348, 3 031 973, 3 300 246, 3 711 067, 4 110 463, Einnahmen aus Güterverkehr: M. 116 553, 261 957, 342 201, 263 728, 289 946, 297 918, 326 615, 315 702, do. aus Abgabe elektr. Energie: M. 63 950, 150 955, 201 282, 227 565, 249 126, 319 638, 369 656, 412 942, do. aus Omnibusverkehr: M. 90 978, 116 734, 124 354, 120 820, 129 543, 126 648, 132 440, 134 765. Linien u. Betrieb: Die Strassenbahn Hannover betreibt im Anschluss an ein vollständiges Netz von Strassenbahnen innerhalb der Stadtkreise Hannover-Linden noch Linien nach den in der Umgegend von Hannover belegenen Ortschaften Stöcken, Langenhagen, Burg- wedel, Misburg, Rethen, Sarstedt, Hildesheim, Pattensen, Buchholz, Limmer, Ricklingen, Gehrden, Barsinghausen, Anderten, Sehnde, Haimar. Die Gesamtbetriebslänge des Netzes belief sich Ende 1906 auf ca. 160 km, die Gesamtlänge der Geleise auf ca. 292 Kin Ende 1906 waren vorhanden: 275 Motorwagen u. 231 Anhängewagen, 38 Omnibuswagen, 327 Güter- wagen und 81 div. Fuhrwerke, ferner 86 Pferde. Die Wagen werden zum Teil in der eigenen Werkstatt erbaut. Für Erneuerungen, spec. im Bahnbau wurden 1906 M. 427 839 aufgewendet. Koncessioniert und im Betrieb sind folgende Linien: Hannover-Hildesheim „Rethen- Pattensen, Vahrenwald-Langenhagen, Hannover-Barsinghausen, Hannover-Haimar, Anderten- Misburg-Buchholz, Viergrenzen-Buchholz-Gr. Burgwedel. Der Betrieb geschieht elektrisch. Das Innere der Stadt Hannover wurde bis 1903 automobil in einer Länge v. 26,6 km durch Accumulatoren befahren; im übrigen erfolgte der Betrieb durch oberirdische Stromzuführung. Auch für das Innere der Stadt kam im Nov. 1903 die oberirdische Stromzuführung zur Einführ. Die Ges. erzeugt die für den Betrieb der Strassenbahnen erforderl. elektr. Energie selbst u. giebt auf Grund ihr erteilter Konc. elektr. Strom für Licht- u. Kraftzwecke in den vor Hannover geleg. Ortschaften ab. Angeschlossen war 1906 das Aquivalent von ca. 37 722 16kerz. Glühlampen, 220 Bogenlampen u. ca. 9705 PS-Motoren; eine Verdoppelung dieser Ziffer würde ohne wesentl. Vergrösserung der masch. Anlage möglich sein. Der elektr. Strom wird in Kraftstationen, belegen in Glocksee, Vahrenwald, Kirchrode, Buchholz u. Rethen erzeugt. Die Ges. besitzt 35 verschiedene Grundstücke in Hannover und Stationsorten. Die Koncessionen laufen in Hannover-Linden bis 1. April 1937; für die Aussenlinien enden die Koncessionen in den Jahren 1942–50. Die Koncessionen sind auf Grund des Klein- bahn-Gesetzes erteilt und gelten ausserhalb Hannover-Linden auch für Güterbeförderung- In den Städten Hannover-Linden ist der Ges. die Güterbeförderung bis morgens 10 Uhr ebenfalls gestattet. Abgaben: Die Strassenbahn hat der Stadt eine Abgabe zu zahlen, welche bei einer Brutto- Betriebseinnahme bis zu M. 1 500 000 2½ %, bis zu M. 2 000 000 3 %, bis zu M. 3 000 000 3½ % und über M. 3 000 000 4 % der ganzen unter die Steuer fallenden Einnahme beträgt; ferner hat die Ges. einen Beitrag zu den Strassenreinigungskosten zu zahlen, weleher jährl. M. 30 pr. 100 m einfaches Geleis und M. 60 pr. 100 m Doppelgeleis beträgt. Der Magistrat von Hannover erhält das Entgelt für die Einführung der Oberleitung von der Strassenbahn, anfangend 6 Monate nach Beginn des Oberleitungsbaues, eine jährl. Extra-Abgabe von 50 Pf. pro Meter, berechnet auf die jetzt mit Accumulatoren betriebene Strassen-Strecke von 26,6 km, abgerundet auf M. 26 000; ausserdem für ver- schiedene anderweite Zugeständnisse eine besondere Abgabe von M. 14 000 jährl., welche nach Verlauf von 10 Jahren auf M. 24 000 jährl. erhöht wird. * Der Stadt Linden ist eine jährl. Abgabe zu zahlen, welche in der Weise zu be- rechnen ist, dass auf Grundlage der an die Stadt Hannover zu zahlenden Abgabe der- jenige Betrag festgestellt wird, welcher nach Verhältnis der Einwohnerzahl von Hannover und Linden auf Linden entfällt. Die Abgabe für Strassenreinigung wird in Weise berechnet, wie in Hannover. Im übrigen ist der Vertrag analog demjenigen 11 3 der Stadt Hannover. Neben der festgestellten Abgabe und unabhängig von dieser ha die Strassenbahn an die Stadtgemeinde Linden eine jährl. Abgabe von M. 6500 zu zahlen lls di. n-Ges, *