1850 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 0 Direktion: Walther Schenk. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Gg. Wehner, 3 Dr. B. Mühsam, Berlin; Paul vom Rath, Cöln; Baron Hans von Meding, Wulfsode; Bar, Herm, von Hodenberg, Hannover. „ *3 W 0 0 7 = 0 Elektricitäts-Lieferungs-Gesellschaft in Berlin, NW. Friedrich Karl-Ufer 2/4. Gegründet: 8./4. bezw. 22./5. 1897; eingetr. 11./6. 1897. Statutänd. 11./4. 1900, 8./4. 19043 6./5. 1907. Gründer s. Jahrg. 1901/1902. Zweck: Erricht. u. Erwerb, jede Art der Veräuss., Pacht. oder Verpacht. und des Betrieb von Einricht. u. Anlagen für gewerbsmässige Lieferung u. Verwendung von Elektricität D5 Ges. betrieb am 1./1. 1907 die Elektricitäts-Werke: 1) Bitterfeldmit mehreren Nachbar 1 50 Jahre; 8) Oppenheim, Betriebseröffn. 1./12. 1898, Konc. 30 Jahre; 9) Pleschen, Betriebseröffn 1./1. 1899, Konc. 50 Jahre; 10) Ruhla, Betriebseröffn. 16./1 1. 1897, Konc. 50 Jahre; 11) Schmalkalden Betriebseröffn. 1./7. 1897, Konc. 50 Jahre; 12) Tempelhof (Anhalter u. Potsdamer Bahnhof) Betriebseröffn. 14./8. 1892, Konc. 20 Jahre; 13) Trebbin (Kreis Teltow), Betriebseröffn. 1./12. 189 Konc. 50 Jahre; 14) Neuburg a. Donau, Betriebseröffn. 2./4. 1900, Konc. 50 Jahre; 15) Elsterwerda, Betriebseröffn. 1./10. 1900, Konc. 50 J.; 16) Neusalza (Sächs. E.-W. Oberlausitz); 17) Reichenau (Sachsen), Betriebseröffn. 1./7. 1905, Konc. 50 Jahre; 18) Craiova (Rum.); 19) Soest (Westf) 3 20) Strasburg (Westpr.); 21) Werl (Westf.); 22) Cöthen (Anhalt); 23) Freudenthal (österr Schlesien); 24) Lahr-Dinglingen; 25) Werdau-Crimmitschau (Elektriz.-Werk a. d. Pleisse) ausserdem verwaltet die Ges. folg. gegen Entgelt an die Allg. Elektr.-Ges. in Berlin ver pachtete Elektr.-Werke: Heiligenstadt, Norrköping in Schweden, Rathenow, Insterburg v Hildesheim, verb. mit Bahnbetrieb, ferner im Auftrage der Firma Gebr. Körting Elektrizität G. m. b. H. das Elektrizitätswerk in Treuenbrietzen, sowie für Reuter & Co., Wien dasjenige in Troppau. Die Übernahme seitens der Städte etc. kann in den meisten Fällen auch vor dem Ende der Konc. stattfinden. Die 1904 der Ges. koncessionierten Elektricitätswerke Lahr Dinglingen und Cöthen (Anhalt) eröffneten den Betrieb im März bezw. April 1906. Das de Ges. ebenfalls 1904 koncessionierte Elektricitätswerk an der Pleisse mit den Städten Werdau u. Crimmitschau und mehreren Nachbargemeinden erhielt zunächst Anschluss an eine pro visorisch errichtete im Mai 1906 eröffnete Kraftanlage. 1905 erhielt die Ges. Konc. in de Städten OÖldenburg u. Wolffenbüttel (Betriebseröffn, 1907) und kaufte 1906 die Elektr.-Werk in Briesen (Westpr.) und Strasburg (Westpr). Die Uberlandcentrale an der Lungwitz zu Ober lungwitz wurde per 1./1. 1907 an die Betriebs-Akt.-Ges. deutscher Elektriciftätswerke vorm Magdeburger Elektrizitätswerk abgetreten. Die meisten der vorbezeichneten Betriebe hat die Ges. in Gemässheit eines Vertrage mit der Allg. Elektricitäts-Ges. vom 29./6. 1897 bezw. 11./5. 1900 übernommen, welcher bi 31./12. 1907 dauert (auf 5 Jahre verlängert) und sich, mangels Kündigung ein Jahr vor Ablauf, immer um weitere 5 Jahre verlängert. Die wesentlichen Punkte des Ver trages sind folgende: 1) Für die von der Allg. Elektr.-Ges. übernommenen Konc. (Verträge mit Wege eigentümern) u. sonstigen Berechtigungen wird eine besondere Abfindung nicht gewährt 2) Die Allg. Elektricitäts-Ges. gewährleistet vom Tage der Überlassung bis 31./12. 1904 bzw. für die ersten 5 Betriebsjahre vom Tage der Betriebseröffnung für jedes einzelne der der Ges. überlassenen, im Betriebe befindlichen Werke ein Erträgnis von 5 % p. a. des Anlagekapitals nach Abzug aller Betriebskosten und der erforderlichen Abschreib. und Rücklagen und hat auf Grund dieser Garantie 1903 M. 85 041 zahlen müssen. 3) Die Elektricitäts-Lieferungs-Ges. verpflichtet sich, der Allg. Elektricitäts-Ges. den Bau und die Lieferung aller erforderlichen Einrichtungen und Betriebsmaterialien, letztere, soweit sie von der Allg. Elektricitäts-Ges. gewerblich hergestellt werden, für alle von ihr erworbenen, zu erwerbenden, herzustellenden oder zu verwaltenden Betriebe zu über- tragen, wobei sich die Allg. Elektricitäts-Ges. ihrerseits verpflichtet, der Elektricitäts- Lieferungs-Ges. für diese Bauausführungen und sonstigen Lieferungen die Preise der meistbegünstigten Abnehmer zu stellen. „„ 4) Die Allg. Elektricitäts-Ges. übernimmt die Centralverwaltung der Elektricitäts- Lieferungs-Ges. für Rechnung der Letzteren dergestalt, dass sie sämtliche Ausgaben der Centralstelle trägt und die Angestellten der Centralverwaltung besoldet, wofür die Allg. Elektricitäts-Ges. ihre Barauslagen, sowie 10 % von dem 5 % des Grundkapital übersteigenden Reingewinn erhält; hiervon soll die Hälfte dem Vorstande der Allg. Elektricitäts-Ges. als Honorar für seine Beteiligung an der Geschäftsführung überwiesen werden. Soweit Vorst.-Mitgl. der Allg. Elektricitäts-Ges. im Vorstande der Elektricitäts- Lieferungs-Ges. thätig sind, beziehen sie kein besonderes Gehalt oder Honorar von Letzterer, Für die lt. Vereinbarung mit der Allg. Elektricitäts-Ges. erpachteten Betriebe bestehtf die Elektricitäts-Lief.-Ges. kein Risiko, wohl aber Aussicht auf angemessenen M Die Stromabgabe der Elektricitätswerke betrug 1903–1906: 3 613 659, 4 220 080, 386 8 069 251 Kilowattstunden; 1906: 14 975 Abnehmer mit 2109 Bogenlampen, 220 225 Glü lampen, 4959 Motore mit 10 426 Kilowatt.