Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 1881 Die deutsche Regierung hat sich bereit erklärt, auf die Dauer von 30 Jahren von der bseröffnung der sämtlichen Linien ab eine Beihilfe zu zahlen von M. 1 025 000 jährlich, die niederländ. Regierung eine solche von M. 375 000 jährlich. Auf die gesamte Jahres- beihilfe von M. 1 400 000 kommt alljährlich die Einnahme aus den auf sämtliche unterstützte Kabel entfallende Kabelraten mit 90 % in Anrechnung. Durch Nachtragsvertrag v. 17./19. I]juli 1904 hat sich die deutsche Regierung verpflichtet, gleichfalls für die Dauer von 20 Jahren eine Zuschussbeihilfe von M. 500 000 jährlich zu zahlen. Dieser Betrag gilt für den Einfach- Geimplex-) Betrieb mit Rekorder. Sobald die Steigerung des Verkehrs nach dem Ermessen des Reichspostamts die Einführung des Duplex-Betriebes erforderlich macht, wird die Zu- cchussbeihilfe für den Rest der Subventionsdauer von 20 Jahren auf M. 575 000 jährlich er- höht. Wenn in einem Jahre die laut Konzession zahlbare Gesamtbeihilfe von M. 1 400 000 durch die Anrechnung von 90 % der Einnahmen aus den Kabelraten völlig gedeckt werden sollte, so kommen für dasselbe Jahr 90 % der ganzen übrigen Einnahmen der Ges. aus den Fabelraten auf die vorstehend erwähnte Zuschussbeihilfe von M. 500 000 oder M. 575 000 ungeteilt in Anrechnung. Von der Beihilfe wird der Ges, am Schluss eines jeden Kalender- Vierteljahres ein Vierteljahrsbetrag gezahlt. Regierungstelegramme der deutschen, der niederländischen und der amerikanischen Regierung geniessen auf den Linien der Ges. eine Gebührenermässigung von 50 %. Die Unternehmer haben für einen regelmässigen Betrieb der Kabel zu sorgen und die Kabellinien in gutem Zustande zu halten. Der Betrieb der Kabel erfolgt auf der Insel Jap, in Shanghai und in Menado durch die Ges., auf der Insel Guam durch die Commercial Pacific Cable Comp. gegen eine von der Deutsch-Niederländ. Telegraphen-Ges. zu entrichtende Vergütung von jährlich $ 12 000. Für den Fall von Kabel- störungen ohne Schaffung ausreichender Ersatzwege wird die Beihilfe unter gewissen Voraus- setzungen in entsprechendem Verhältnis gekürzt. Die Ges. hat indes mit einer Anzahl Kabelgesellschaften Abkommen über wechselseitige Aushilfe im Störungsfalle getroffen und die dadurch gesicherten Ersatzwege sind von den beiden Regierungen als ausreichend an- erkannt worden. Am 26./4. 1905 war die Legung des Kabels Jap-Guam (562 Seemeilen) und Jap-Menado (1075 Seemeilen), am 26./10. 1905 die Legung des Kabels Shanghai-) ap (1779 See- meilen) vollendet. Das Kabel Menado-Jap-Guam wurde am 27./4. 1905 in Betrieb genommen; am 1./11. 1905 wurde der Betrieb des gesamten Kabelnetzes der Ges. aufgenommen. Die neuen Verbindungen, welche die Ges. durch den Bau ihrer Kabellinien herbeigeführt hat, sind: Von Niederländisch-Indien über das amerikanische Pacific-Kabel Guam-San Francisco nach Amerika und weiter über die deutsch-atlantischen und sonstigen atlantischen Kabel nach Europa, ferner vom Kiautschougebiet, wie überhaupt von China über Amerika nach Huropa, endlich von Niederländisch-Indien und den deutschen Besitzungen im Stillen Ozean über Sibirien nach Europa. Mit dem 1./11. 1905 ist die Ges. in den Bezug der Gesamt- wubvention von jährlich M. 1 900 000 gelangt. Die Herstellung und Legung der Kabel wurde gegen einen Pauschalpreis von M. 12 220 000 den Norddeutschen Seekabelwerken Akt.-Ges. i Nordenham übertragen. Kapital: M. 7 000 000 in 7000 Aktien à M. 1000 = holl. fl. 592.50, seit 2./4. 1906 voll eingezahlt. Anleihe: M. 7 250 000 in 4 % Teilschuldverschreib. von 1906, hinsichtlich des Zins- und Amort.-Dienstes durch Vertrag mit dem Kaiserl. Deutschen Reichspostamt gemäss $§ 9 der Anleihebedingungen sichergestellt, rückzahlbar al pari, verstärkte Tilg. und Gesamtkündig. bis 2./1. 1917 ausgeschlossen. Stücke à M. 1000 = holl. ff 592.50, auf Namen der Dresdner Bank u. durch Indoss. übertragb., Zs. 2./1. u. 1./7., Tilg. ab 2./1. 1907 mit jährl. M. 243 000 nebst ersp. Zs. innerhalb 20 Jahren sbät. bis 2./1. 1906, ab 1917 verstärkte Rückzahl. oder Lotalkündig. zulässig, Auslos. im Okt. (zuerst 1906) auf 2./1. (zuerst 1907). Zum 2./1. 1907 M. 243 000 ausgelost. Verj. der Coup. in 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.). Zahlst. wie Div Kurs in Berlin Ende 19067 100.40 %. Aufgelegt am 8./5. 1906 zu 100 %. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktig= 1 St. „(Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., vertragsmäss. Tant. an Vorst., 4 % Div., vom Übrigen 5% Tant. an A.-R., Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1906: Aktiva: Kabel 13 243 363, Kabelvorräte 201 849, Grundstück 86 268, Gebäude 535 792, Masch. 19 314, Werkzeug u. Geräte 1, Mobil. 40 666, Apparate 80 706, Debit. 523 825, Bankguth. 1 098 881, Kassa Cöln 4869, kgl. Seehandlung a) Oblig.-Zs. 145 000, 0 Tilg. der Oblig. 243 000. – Passiva: A.-K. 7 000 000, Oblig. 7 250 000, do. Amort.-Kto 243 000, do. Zs.-Kto 145 740, R.-F. 41 113 (Rückl 34 103), Kabelerneuer.-F. 205 333, Kabel- instandhalt.-F. 107 275, Kredit. 583 094, z. Pens.-F. 30 000, Div. 399 706, Rückl. f. Duplex- Apparate 30 000, Tant. 28 934, Vortrag 159 322. Sa. M. 16 223 539. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 346 577, Kabelinstandsetzung 206 431, Rückl. 2. Kabelern.-F. 175 000, do. z. Kabelinstandhalt.-F. 91 068, Abschreib. 42 317, Oblig.-Tilg. 243 000, Oblig. Zs. 290 000, Reingewinn 682 067. – Kredit: Vortrag 45 175, Einnahme 2020 413, 2 10 874. Sa. M. 2 076 462. Kurs Ende 1906: In Berlin: 114 %. Zugelassen M. 7 000 000 Aktien, davon zur Zeichnung aufgelegt M. 5 550 000 am 8./5. 1906 zu 115 % zuzügl. 4 % Stück-Zs. ab 1./1. 1906 u. Schl.-St. Dividenden: 1904–1905: 6 % auf M. 5 220 000 v. 1./11.=31/12 1905. Bis 31./10,1905 Murden 4 % Bau-Zs. gezahlt. 1906: 6 %. Direktion; Postrat Victor Hugo Pfitzner, Hauptmann Jakob Johan le Roy. Frokurist: Carl Wilh. Guilleaume. Aulsichtsrat; (9–15) Vors. Geh. Oberfinanzrat Wald. Müller, Berlin; I. Stellv. Dr. jur. Fred. al. Van Nierop, Amsterdam; II. Stellv. Ober-Reg.-Rat a. D. Hch. Schröder, Cöln; Geh. Justizrat