........ Internationaler Oerband Ist-. lsenbahl-Wertsendunhen. Tralsportversleberun von 7 ―=, = Vicioria zu Berlin, Allgemeine Versicherungs-Actien-Gesellschatt in Berlin, Versicherungsgesellschaft Thurfingla in Erfurt, Bayerischer LIo/d, Transport-Versicherun S-Actlen-Gesellschaft in München Wiener Rückversicherungs-Gesellschaft in wien. sceischen Ländern. –— Die Prämiensätze sind bedeutend niedriger wie die Asse- kuranz-Gebühr, welche von der Reichs-Post erhoben wird. Versicherungs-Bedingungen. – Das Post-Gesetz schliesst bekanntlich die Gefahren Verantwortlichkeit aus, und erstreckt sich solche bei den meisten überseeischen Mitglieder: Berliner Land- und Wasser-Transport-Verslcherungs-Gesellschaft in Berlln, beutsche Transport-Versicherungs-Gesellschaft in Berlin, Deutscher Lloyd, Transport-Versfcherungs-Actien-Gesellschaft In Berlln, Fortuna, Aligemelne Versicherungs-Aktien-Gesellschaft in Berlin, internatlonafer Lloyd, Versicherungs-Actlen-Gesellschaft in Berlin, Schlesische Feuerverslcherungs-Gesellschaft in Breslau, Fonciere, Pester Versicherungs-Anstalt in Budapest Düsseldorter Allgemeine Versicherungs- Geseilschaft für See-, Fluss- und Land- Transport in Düsseldorf Frankfurter Fransport-, Unfall- und Glas-Versicherungs-Actien-Gesellschaft in Frank- furt a. M., Agrippina, See-, Fluss- und Landtransport-Versicherun 8-Gesellschaft in Köln, Kölnfische Unfall.Versicherungs-äActien-Gesellschaft in Köln, Wünelma in Magdeburg, Aligemeine Versicherungs-Actlen-Gesellschaft In Magdebur, Rheinisch-Westial. Lloyd, Transport-Versicherungs-Actien-Gesellschaft in M.-Gladbach, K. K. priv. Assicurazioni Generali in Triest, K. K. priv. Versicherungs-Gesellschaft „Oesterreichischer Phönix“ in wien, Pesamnt-Daranfie Kapital über 400 000 000 M. Die einzelnen Verbands-Gesellschaften übernehmen unter solidarischer Mitverantwortlichkeit der übrigen Verbands-Gesellschaften die Versicherung von .... als: Ettekten (geldwerte Papiere), Wechsel, Schecks, Coupons, Papiergeld, Gold, Silber und Piatina (ungemünzt, gemünzt oder sonst verar eitet), Bljouterlen, Edel- steine und echte Perlen sowohl im Inlande, wie im Verkehr mit dem Auslande und auch nach über- Die Verbands- Gesellschaften haften solidarisch für den Schaden, von welchem die versicherten Sendungen durch Raub, Diebstahl, Unterschlagung, Feuer, Nässe oder irgend einen anderen Unfall betroffen werden, nach Massgabe der der höheren Gewalt (vis major), insoweit solche nicht abwendbar sind, von der Transporten auch nicht auf die Gefahr des See-Transportes. Die umfangreichen Garantie-Mittel ermöglichen den Verbands-Gesellschaften die Uebernahme ganz bedeutender Summen für die einzelnen Sendungen. — Die postalischen Bestimmungen sind in dieser Beziehung, insbesondere im Verkehr mit dem Auslande, überaus unzureichend. Die Bedingungen für die Schadenregulierung sind mit der bei der Trans- port-Versicherungs-Branche üblichen und die Interessen des Handelsstandes be- sonders berücksichtigenden Coulanz aufgestellt. — Nach dem Postgesetze für das Deutsche Reich ist die Verbindlichkeit der Post-Verwaltung zur Ersatzleistung u. a. aufgehoben, wenn der Verlust auf einer auswärtigen Beförderungsanstalt sich ereignet, für welche die Reichs-Post nicht durch Konvention die Ersatzleistung aus- drücklich übernommen hat; der Absender ist in diesem Falle also gezwungen, seine Ansprüche gegen die auswärtige Beförderungsanstalt direkt geltend zu machen. und deren Vertretern zu erfahren. Die Versicherung der Post-Transporte bel den Gesellschaften des Inter- nationalen Vorbandes bietet also an Vortellen: Bluligere Prämien, weltergehende Haftpflicht, Ermöglichung des Versands hoher Summen in einer Sendung, Vereinfachung der Schaden-Regullerung. Die näheren Bedingungen sowie die Tarife sind von den Verbands-Gesellschaften Pass & Garleb G. m. b. H., Berlin W. 35.