Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Stadtanleihen, deren Zinsen die Ges. bezieht, beim Magistrat zu hinterlegen. – 7) Die Tarife für Berlin sind gegen die jetzt geltenden herabgesetzt durch Ermässigung des Preises für Beleuchtung von 60 auf 40 Pf. für die K.-W.- St. und durch Fortfall der Miete für die Elektricitätsmesser, endlich durch Herabsetzung der Prüfungsgebühren Juf 4 % statt 10 % und Begrenzung derselben auf höchstens M. 300. Zugleich aber ist dem Magistrat das Recht eingeräumt, so oft der Reingewinn der Ges. 12.50 % übersteigt, Herabsetzung des Beleuchtungspreises bis 10 % zu verlangen. – 8) Die Ges. hat die Pflicht, Elektricität für Bahnzwecke zu 10 Pf. für die K.-W.-St. abzugeben, wogegen die Stadt sich anheischig macht, den Strassenbahnunternehmern für Berlin in der Regel die Verpflichtung aufzulegen, die Elektricität von der Ges. zu entnehmen. – 9) Das ganze Weichbild von Berlin ist der Ges. für Leitungsführung freigegeben. – 10) Die Ges. hat eine Pens.-Kasse für die Angestellten nach den Grundsätzen der Staatsbetriebe einzurichten. Im Herbst 1906 teilte die Ges. dem Magistrat der Stadt Berlin mit, dass die Verwendung der Elektrizität in Berlin einen solchen Umfang angenommen habe, dass eine erhebliche Vergrösserung der Werke nötig sei. Die dafür erforderlichen ca. M. 40 000 000 könnten aber bis 1915 nicht amortisiert werden. Die Ges. schloss deshalb im Dez. 1906 ein Zusatz- abkommen zu dem Vertrage mit der Stadtgemeinde Berlin v. 14./3 bezw. 1/4. 1899, wonach sich die Lage der Berliner Elektrizitätswerke insofern wesentlich verbessert hat, als an die Stelle unsicherer Bestimmungen eine klare Rechtslage getreten ist. Während die Stadt bisher das Recht gehabt hätte, zum 1. Okt. 1915 den Vertrag mit der Ges. als beendet zu erklären und die Beseitigung der Strassenanlagen zu verlangen, muss die Stadt nach dem neuen Vertrage im Jahre 1915 den Vertrag entweder fortsetzen oder die Anlagen zum Buch- oder Schätzungswert übernehmen, wobei sie bis zum Jahre 1930 in Zwischenräumen von 3 zu 3 Jahren den Vertrag kündigen kann. Die Ges. hat dagegen die Verpflichtung übernommen, nach 1915 jährl. 5 % (bisher 3½ %) ihrer Anlagen abzuschreiben. Wenn also die Stadt im Jahre 1915 von ihrem Übernahmerecht Gebrauch macht, muss sie für die Anlagen einen entsprechenden Gegenwert zahlen; macht sie aber erst später von diesem Rechte Gebrauch, so verringert sich allerdings dieser Gegen- wert entsprechend den höheren Abschreibungen nach 1915, die indes nur die genannten Anlagen, nicht die Grundstücke und Gebäude betreffen; der Ges. verbleibt aber in der Zwischenzeit der stetig steigende Ertrag aus dem Betriebe. Die Ges. verpflichtete sich Veränderungen des Krafttarifs im Weichbilde von Berlin nur mit Genehmigung des Magistrats vorzunehmen, die für den Lichttarif ohnehin bereits vorgeschrieben ist. End- lich verpflichtete sich die Ges., falls die Stadt 1915 die Innenwerke übernimmt, aber nicht die Aussenwerke, auf ihr Verlangen ihr 5 bis 10 Jahre Elektrizität zu liefern z. heutigen Nettopreise des Bahnstromes, reguliert durch eine Kohlenklausel. Wegen Erhöhung des A.-K. lt. G.-V. v. 3. u. 5./1. 1907 zwecks Ausführung dieser Anlagen siehe bei Kapital. Das Bauprogramm umfasste den Neubau einer Primärstation von 15 000 HP. in Rummels- burg, die Erweiterung der Zentrale Moabit um eine ebenso grosse Leistung, den Umbau mehrerer Unterstationen u. die Ergänzung des Leitungsnetzes, welche Neuanlagen bezw. Vergrösserungen bis zum Herbst 1907 ausgeführt wurden. Der Gewinnanteil der Stadt Berlin betrug 1884/85–1887/88: 0; 1888/89–1906/1907: M. 15 000, 52 907, 49 495, 53 818, 91 670, 133 292, 197 005, 198 556, 273 948, 294 656, 373 148, 651 837, 486 858, 748 909, 1 179 353, 1 363 624, 1 595 193, 1 789 839, 2 515 832; dazu kamen für 1898/99–1906/1907 noch M. 764 738, 897 029, 1 112 537, 1 292 170, 1 393 986, 1 482 671, 1 614 938, 1 920 166, 2 123 475 Abgaben. Kapital: M. 41 500 000 in 6000 Aktien (Nr. 1–6000) à M. 500 und in 28 500 Aktien (Nr. 1 bis 28 500) à M. 1000 u. 10 000 Vorz.-Aktien à M. 1000 (Nr. 1–10 000). Urspr. M. 3 000 000 in 6000 Aktien à M. 500, erhöht lt. G.-V. v. 15./1. 1889 um M. 3 000 000 in 3000 Aktien à M. 1000, div.-ber. ab 1./7. 1890, angeboten zur Hälfte den Aktionären 21./2.–3./4. 1889 zu pari plus Spesen, die andere Hälfte erhielt die Allg. Elektricitäts-Ges. zu pari. Ferner erhöht lt. G.-V. v. 30./10. 1890 um M. 3 000 000 in 3000 Aktien à M. 1000, div.-ber. ab 1./7. 1891, angeboten v. 12.–27./12. 1890 zu pari. Weitere Erhöhung lt. G.-V. v. 28./2. 1895 um M. 3 600 000 in 3600 Aktien à M. 1000, div.-ber. ab 1./7. 1896, angeboten den Aktionären 10.–30./5. 1895 zu pari. Nochmals erhöht behufs Erwerbung des Elektricitätswerkes Oberspree und Erweiterung der Anlagen lt. G.-V. vom 10./1. und 9./2. 1899 um M. 12 600 000 in 12 600 Aktien à M. 1000, gezeichnet von der Allg. Elektricitäts-Ges. und voll eingezahlt; hiervon M. 6 300 000 angeboten den Aktionären 6.–22./4. 1899 zu pari plus M. 11.20 für Em.-Kosten und Schlschst. Diese neuen Aktien waren Pr. r. t. pro 1898/99 bezw. 1899/1900 zur Hälfte div.-ber. Die G.-V. v. 9./1. 1905 beschloss zur Ausgestaltung der Anlagen u. Verstärkung der Betriebsmittel Erhöhung des A.-K. auf M. 31 500 000 durch Ausgabe von 6300 neuen Aktien à M. 1000, welche bis 30./6. 1906 nur zur Hälfte an der Div. teilnahmen, u. zwar für das Jahr 1904/05 mit höchstens 2 %, für 1905/06 mit höchstens 4 %. Die neuen Aktien sind einschl. Kosten etc. von der Allg. Elektr.- A.-G. in Berlin zu 103 % übernommen u. zur Hälfte, also M. 3 150 000, den Aktionären der Berliner Elektr.-Werke 20./2. =6./3. 1905 zu dem gleichen Kurse zuzügl. 4 % Stück-Zs. ab 1./1. 1905 angeboten, wobei auf je M. 8000 nom. alte Aktien eine neue à M. 1000 fiel. Behufs Errichtung verschiedener Neuanlagen (s. oben) beschlossen die a. o. G.-V. v. 3. u. 5./1. 1907 die Erhöhung des A.-K. um M. 20 000 000 (also auf M. 51 500 000) in 4½ % Vorz.- Aktien à M. 1000. Zunächst wurden M. 10 000 000 Vorz.-Aktien mit Div.-Ber. ab 1./1. 1907 zu pari ausgegeben u. hiervon am 4./3. 1907 den alten Aktionären M. 5 250 000, also auf