228 Hypotheken- und Kommunal-Banken. forderlichen Mittel werden durch Ausgabe von Hypoth.-Pfandbriefen, sowie Kommunal- und Kleinbahn-Oblig. beschafft; von letzteren noch nichts emittiert. Die Beleihung von Grundstücken darf gemäss der Vorschriften des Reichs- Hypoth.-Bank-Gesetzes, soweit die auf dieselben gewährten Hypoth. u. Grundschulden als Unterlage für Hypoth.-Pfandbr. benutzt werden, in der Regel nur zur ersten Stelle erfolgen. Hinsichtlich der Staatsaufsicht sind die Bestimmungen des Hypothekenbank- gesetzes v. 13./7. 1899 massgebend. Revision und Sanierung der Bank. (Näheres hierüber siehe die früheren Jahrg. dieses Handbuches.) Im Jahre 1901 veranlasste die Aufsichtsbehörde eine eingehende Prüfung der Vermögenslage der Ges., infolge deren 255 von derselben gegebene Beleihungen in Höhe eines Betrages von mehr als M. 31 000 000 beanstandet wurden. Es ergab sich danach die Notwendigkeit einer völligen Reorganisation der Ges. unter Mitwirkung der Pfandbrief- besitzer. Die Reorganisation ist zufolge der G.-V.-B. der Aktionäre u. Pfandbriefbesitzer v. 11./12. 1901 im wesentlichen auf folgender Grundlage durchgeführt worden: 1) Die Inhaber von M. 155 000 000 Pfandbriefen haben in eine durch Abstempel. bewirkte Herabsetz. ihrer Pfandbriefe auf 80 % ihres Nominalwertes gewilligt und haben dagegen 10 % desselben in Aktien Lit. B der Ges. zurückempfangen. Ausserdem ist in Höhe des Betrages, welcher durch ihren Verzicht über den zur Deckung des Bilanzfehlbetrages hinaus nötigen Betrag beschafft wurde, zu ihren Gunsten aus dem Vermögen der Ges. ein Sicher- heits-F. ausgeschieden worden, der ihnen eintretenden Falls für Zinsausfälle Deckung ge- währen sollte. Dieser ursprüngl. auf M. 5 259 105 festgesetzte, durch Zinszuwachs bis zum 31./12. 1906 auf M. 6 289 351 erhöhte Fonds ist der Bank für Handel u. Ind. in Berlin in sicheren Hypoth. zur Verwalt. zu treuen Händen übertragen worden und muss, sobald die Berliner Hypothekenbank A.-G. 3 Jahre hintereinander mind. 4 % Div. ohne Inanspruch- nahme des Fonds gezahlt hat, aufgelöst und entweder, sofern die Berliner Hypothekenbank A.-G. eine Erhöh. des A.-K. beschliesst, durch Vermittlung der Bank für Handel u. Ind. zur Bildung neuer Aktien für die Inhaber der Aktien Lit. B verwandt werden, was lt. G.-V. v. 9./3. 1907 geschehen (siehe unten bei Kap.). Die abgestempelten Pfandbriefe haben die Bezeichnung „Modus Bé erhalten (s. auch unten bei Kap.). 2) Die Pfandbriefbesitzer, welche nicht in Herabsetz. ihrer Pfandbriefe auf 80 % ihres Nominalbetrages willigten, haben auf den Zinsanspruch für ihre Pfandbriefe aus den in den Jahren 1902/1905 einschl. fällig werdenden Zinsscheinen sowie auf den Anspruch auf die Hälfte des Jan.- u. April-Zinsscheines des Jahres 1906 und endlich von da ab dauernd auf 25 % des Zinserträgnisses ihrer Pfandbriefe verzichtet. Die hierdurch für die Bank jährlich ersparten Zs. der zur Deckung dieses Pfandbriefbetrages dienenden Hypoth. werden zu- nächst zur Begleichung des Bilanzfehlbetrages des Jahres 1901 mit verbraucht und sodann bis zu einem Betrage von 6 % des betr. Pfandbriefkapitals an die Deutsche Treuhand-Ges. hierselbst abgeführt, welche dafür Aktien Lit. A mit Div.-Berecht. v. 1./1. 1906 ab für die Besitzer dieser Pfandbriefe zu zeichnen u. im Jahre 1907 an dieselben nach dem Verhältnis ihres Pfandbriefbesitzes zu verteilen hat. Die in ihrem Kapitalbetrage unveränderten Pfand- briefe führen die Bezeichnung ,Modus Aé. Von diesen waren per 31./12, 1906 noch nom. M. 795 000 im Umlauf; es entfallen darauf laut Reorganisationsplan 6 % der Pfandbrief- summe = nom, M. 53 000 in Aktien Lit. A der Bank. Diese Aktien sind der Treuhand-Ges. ausgeliefert und wurden in Gemässheit der Reorganisationsbeschlüsse im Dez. 1907 zur Verteilung gebracht. 3) Das A.-K. der Ges. ist von M. 15 000 000 auf M. 1 000 000 dadurch herabgesetzt worden, dass M. 9 000 000, die im Besitze der Bank waren, vernichtet u. die restl. M. 6 000 000 Aktien auf M. 1 000 000, Aktien Lit. A mit Div.-Ber. v. 1./1. 1902 ab herabgesetzt wurden. Zugleich aber wurde das A.-K. um den Betrag von M. 15 500 000 Aktien Lit. B, div.-ber. v. 1./7. 1902 ab, erhöht, welche den Besitzern der M. 155 000 000 auf 80 % ihres Wertes herabgesetzten Pfandbriefe in Höhe von 10 % desselben wieder gewährt wurden. Die aus dem Kapital- 3 und, Zinsverzicht der Pfandbriefgläubiger und der Herabsetz. des früheren A.-K. erzielten Buchgewinne haben zur völligen Beseitig. des im Jahre 1901, hauptsächlich infolge der er- mittelten Minderwertigkeit von Beleihungen der Ges., festgestellten Fehlbetrages in der Vermögensbilanz derselben Verwendung gefunden. (Siehe auch bei Kapital.) Die Bank besass bis Ende 1907 sämtl. M. 500 000 alte Aktien der Immobil.-Verkehrs- bank (siehe diese Ges.), welche mit nur M. 5000 zu Buche standen (Div. 1906 M. 1 352 000). Diese Aktien wurden 1907 an die Bank für Handel u. Ind. und das Bankhaus Joseph Stern in Berlin für M. 1 400 000 verkauft. Diese Einnahmen wurden zu einer ausserord. Abschreib. auf Effekten in Höhe von M. 483 946, zur Auffüllung des gesetzl. R.-F. auf den im Statut vorgesehenen Höchstbetrag von 10 % des A.-K. = M. 2 270 000 und zur Bildung einer Spezial-Res. von M. 1 643 554 benutzt. Die zur Fortführung der Immobilien-Verkehrsbank er- forderlichen Mittel wurden durch Erhöhung des A.-K. derselben auf M. 3 300 000 beschafft. Samtliche Aktien wurden vom 10.–=24./10. 1907 zu 133 % plus 4 % Zs. ab 1./1. 1907 den Aktionären der Berliner Hypoth.-Bank zum Bezuge angeboten, denen dadurch die weiteren Gewinne aus der Grundstücksmasse der Immobilien-Verkehrsbank verbleiben. Die Beziehungen der Berliner Hypothekenbank zur Immobilien-Verkehrsbank bestehen gegen- wüärtig noch in den Gläubigerrechten aus Hypoth.-Forderungen u. ausserdem einer Gewinn- beteiligung von 25 % desjenigen Reinertrages der Immobilien-Verkehrsbank, welcher nach Verteilung von 5 % auf deren jeweilig werbendes A.-K. übrig bleibt. Diese Gewinnbeteil. §―Ü‚‚f7 .