― ―――ܧ――§――m――――――――――――― ― ............................ 3 ―――‚―――― * 2 Hypotheken- und Kommunal-Banken. 267 Deutsche Grunderedit-Bank in Gotha mit Zweigniederlassung in Berlin, W. 9 Vossstrasse II. Gegründet: Am 24. März bezw. 24. Juni 1867, handelsger. eingetragen am 7. Aug. 1868 in Gotha und am 20. Dez. 1898 in Berlin. Herzogl. Sachsen-Coburg-Gothaische Landes- herrliche Bestätigung v. 24. Juni 1867, erneuert am 20. Nov. 1899. Das der Bank unter dem 24. Juni 1867 verliehene Privilegium zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bleibt nach Massgabe des in der Nr. 43 der Gesetzsammlung für das Herzogtum Gotha pro 1899 veröffentlichten Bankstatuts lt. Bekanntmachung des Herzogl. Sächs. Staatsministeriums d. d. Gotha den 21./8. 1900 auch nach dem 1./1. 1900 in Kraft. Letzte Statutänd. v. 16./11. 1899. Zweck: Gegenstand des Unternehmens ist, Grundbesitz im Deutschen Reiche hypothek. zu beleihen u. auf Grund der erworbenen Hypoth. Schuldverschreib. auszugeben. Ausserdem darf die Bank Geschäfte entsprechend dem Hypoth.-Bank-Gesetze v. 13./7. 1899 betreiben. Kapital: M. 15 000 000 in 25 000 Aktien Serie I u. II à M. 600; Serie 1 (Nr. 1–12 500), Serie II (Nr. 12 501–25 000). Das Grundkapital kann auf Antrag des A.-R. durch Be- schluss der G.-V. mit einfacher Stimmenmehrheit auf M. 30 000 000 erhöht werden. Eine weitergehende Erhöhung kann nur mit landesherrlicher Genehmigung beschlossen werden. Gründerrechte: Bei neuen Serienausgaben haben die Gründer ein Vorrecht auf die neuen Aktien zum Nennbetrage in Höhe bis zu einem Dritteile je nach ihrer urspr. Zeichnung. Pfandbriefe: Der Gesamtbetrag der von der Bank auszugebenden Hypoth.-Pfandbr. darf den 20fachen Betrag des Grundkapitals von M. 15 000 000 nicht übersteigen, unbeschadet der gesetzl. zulässigen Erhöhung des Gesamtbetrages der Hypoth.-Pfandbr. und Schuld- verschreib. bei einer Vermehrung des Grundkapitals und bei Ausgabe von nicht hypoth. Darlehen an inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts etc. Die Hypoth.-Pfandbr. lauten auf den Inhaber und werden in Abschnitten von nicht unter M. 100 ausgefertigt. Dieselben sind seitens der Inhaber unkündbar. Seitens der Bank kann die Kündbarkeit auf einen Zeitraum von höchstens 10 Jahren ausgeschlossen werden. Die Hypoth.-Pfandbr. der Bank sind durch das Sachs.-Cob.-Goth. Ausführungsgesetz zum bürgerlichen Gesetzbuch zur Anlage von Mündelgeld für geeignet erklärt worden; die Reichsbank beleiht die Pfandbr. in I. Klasse. Vom 1. Jan. 1885 ab wurde der Zinsfuss für alle damals im Umlauf befindlichen Pfandbr. gegen eine einmalige Zinsherabsetzungs-Entschädigung auf 3½ % ermässigt. Es wurden zugesichert den Besitzern ehemals 5 %iger Pfandbr. 6 %, ehemals 4½ %iger 4 % und ehemals 4 %iger 2 % Entschädigung. Die Gesamtsumme dieser Entschädigung betrug M. 4 226 480; diese ist in den Jahren 1891–98 aus den Gewinnen, im letzteren Jahre teilweise auch aus den R.-F., durch Rückkauf und Ausl. der ausgegebenen Zins- entschädigungs- Scheine vollständig getilgt worden. Alle noch umlaufenden Zins- entschädigungs-Scheine werden von den Kassen der Ges. eingelöst. Die Zinsscheine werden bereits 14 Tage vor dem Fälligkeitstermine eingelöst. Die halbj. Zs. der verlosten Pfandbr. werden bis zum Schluss des Jahres bezahlt, in welchem die Auslosung stattgefunden. Verj.: Coup. 5 Jahre, verloste Pfandbr. 31 Jahre 6 Wochen und 3 Tage nach Fälligkeit. Bezüglich der ab 1. Jan. 1900 neu auszugebenden Pfandbr. treten die Bestimmungen des bürgerl. Gesetzbuchs über Verjährung in Geltung. Die erworbenen Hypotheken betrugen Ende 1907 M. 263 608 668, davon waren M. 260 247 908 zur Bedeckung der umlaufenden Pfandbr. in das Hypoth.-Register eingetragen. Ende Dez. 1907 waren in Umlauf M. 244 038 800 Pfandbr., wovon M. 65 319 900 zu 3½ % und M. 178 718 900 zu 4 %, welche sich verteilen: 3½ % (früher 5 %) Präm.-Pfandbriefe Abt. I von 1869. Em. M. 18 000 000, 60 000 Pfand- briefe in 3000 Serien à 20 St. In Umlauf Ende 1907: M. 3 436 500 unverl. Stücke à Tlr. 100. Zinsen 2./1. u. 1./7. Serienzieh. 1./6., Gewinnzieh. 1./10., Auszahlung 30./12. Tilg. 1870–1911. Hauptgewinne Tlr. 25–40 000, kleinster Tlr. 100. Von dem Gewinne über den Nom.-Betrag werden 5 % Gewinnsteuer zu gunsten der Herz. Staatskasse in Abzug gebracht. Plan 1908: 1 à Tlr. 25 000, 1 I. 59000, 33 Ilr. 1000, 6 à Tlr. 500, 10 à Tlr. 300, 30 à Tlr. 200, 2789 à Tlr. 100, zus. 2840 mit Tlr. 323 900. Plan 1909; 1 à Tlr. 25 000, 1 à Tlr. 5000, 3 à Tlr. 1000, 6 à Tlr. 500, 10 à Tlr. 300, 30 à Tlr. 200, 2909 à Tlr. 100, zus. 2960 mit Tlr. 335 900. Plan 1910: 1 à Tlr. 40000, 1 à Tlr. 10 000, 2 à Tlr. 5000, 5 à Tlr. 1000, 20 à Tlr. 300, 45 à Tlr. 200, 3066 à Tlr. 100, zus. 3140 Gewinn mit Tlr. 386 600. —– Kurs Ende 1893–1907: In Berlin: Abgest. 111, 119.75, 121, 122.60, 119.50, 121, 117.50, 118, 119, 121.25, 124.50, 123.50, 148.10, 136.50, 131 %. – In Frankf. a. M.: 111, 119.50, 121, 122.50, 120.50, 121, 118.40, 117.50, 118, 121.50, 124.90, 123.50, 147, 137, 130 %. – In Hamburg: 110.50, 119.25, –, 123.25, 119, 120.85, 118.25, 117, 119.40, 121.50, 124, 123, 147, 136, 130.50 %. – Ausser- dem notiert in Leipzig. 3½ % (früher 5 %) Präm.-Pfandbriefe Abt. II v. 1871. Em. M. 30 000 000, 100 000 Pfand- briefe in 5000 Serien à 20 St. In Umlauf Ende 1907: M. 15 792 000 unverl. Stücke à Thlr: 100. Z8.2./1. u. 1./7. Serienzieh. 1./6., Gewinnzieh. 1./10., Auszahl. 30./12. Tilg. ab 1872–1923. Haupt- gewinne in den geraden Jahren immer Thlr. 50 000, in den ungeraden immer 2 à Thlu.10 000, kleinster Thlr. 100. 5 % Gewinnsteuer. Plan 1908: 1 à Thlr. 50 000, 2 à Thlr. 1000, 7 à Thlr. 500, 55 à Thir. 200, 2595 à Thlr. 100, zus. 2660 Thlr. 326000. Plan 1909: 2 à Thlr. 10 000. 2 à Thlr. 5000, 4 à Thlr. 1000, 7 à Thlr. 500, 40 à Thlr. 200, 2725