Dampfschiffahrts-Gesellschaften, Rhedereien etc. 595 Anleihe: Lt. Beschluss der a. o. G.-V. v. 27./10. 1906 darf eine Vorrechtsanleihe bis zu 50 % des jeweiligen A.-K. als Höchstbetrag in einer oder mehreren Emissionen aufgenommen werden. Vorst. und A.-R. wurden ermächtigt, die zur Durchführung dieses Beschlusses er- forderlichen Schritte zu tun. Bisher wurden nur schwebende Anleihen aufgenommen und swar 1906 M. 1 000 000 u. 1907 M. 2 000 000. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., 4 % Div., vom Übrigen 10 % Tant. an A.-R. (unter Anrechnung von M. 5000 fester jährl. Vergüt.), Rest Super-Div. – Die Ges. kann durch Bil- dung einer Assekuranz-Res. die Selbst-Versich. der Schiffe event. auch teilweise übernehmen. Bilanz am 31. Dez. 1907: Aktiva: Kassa 154, 10 Dampfer, 14 Barkassen u. 57 Brandungsböte 4 780 000, Mobil. 3213, Ausrüst.- u. Hafenausgaben und weitere Kosten auf in 1908 zu ver- rechnende Reisen 288 232, Debit. 666 035, Verlust M. 1 069 123. – Passiva: A.-K. 3 000 000, Dispos.-F. 60 000, alte Div. 720, Anleihe 3 000 000, Laufende Tratten 74 574, Kredit. 671 465. Sa. M. 6 806 759. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: allg. Geschäfts-Unk. 84 049, Zs. 158 500, Arb.-Wohlf. 4980, Abschreib. auf Seedampfer etc. 227 272, verlorene Barkassen 15 672, Betriebsverlust 609 270. – Kredit: Vortrag 622, Verlust 1 099 123. Sa. M. 1 099 745. Kurs: Die früheren Aktien wurden 1895–1904 in Berlin u. Hamburg notiert (s. hier- über Jahrgang 1904/08 dieses Buches). Die abgest. und die neuen Aktien sind noch an keiner Börse eingeführt. Dividenden 1888–1907: 10, 7, 0, 3, 0, 0, 3, 7, 0, 0, 3, 4, 0, 0, 0, 0, 4, 5, 3, 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Theod. Wilh. Kramer. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Dir. Phil. Heineken, Stellv. Bank-Dir. Aug. Strube, Bremen; Dir. F. Bugge, Berlin; F. Oloff, Konsul Georg W. Wätjen, Bremen; Stadtrat P. C. Assmussen, Elmshorn; Caspar Berninghaus, Duisburg; Ed. Dreyer, Hamburg. Zahlstellen: Bremen: Eigene Kasse, Deutsche Nationalbank. Norddeutscher Lloyd in Bremen. Gegründet: 20./2. 1857; eingetr. 13./2. 1860. Letzte Statutänd. 19./4. u. 23.,6. 1902, 28./9. 1906 u. 25./3. 1907. Zweck: Betrieb von Seeschiffahrt u. allen damit in Verbindung stehenden Geschäften wie Errichtung u. Betrieb von Anstalten zur Erbauung u. Reparat. von Schiffen Fluss- u. Seeversicherungsgeschäft etc., sowie Passagier- u. Schleppdienst auf der Weser. Der Lloyd unterhält ausser den Reichspostdampferlinien (siehe unten) folg. regelmässige selbständige Linien: Bremen-New York (Schnell- u. Postdampferlinien); Bremen-Baltimore: Bremen- Galveston; Bremen-Savannah; Bremen-Brasilien; Bremen-La Plata; Bremen-Cuba; Bremen- Australien (Frachtdampferlinie); Genua-Neapel-NewYork; Marseille-Genua-Neapel-Alexandrien; Mittelmeer- Schwarzes Meer; Singapore-Bangkok; Singapore-Borneo; Singapore-Celebes-Mo- lukken; Bangkok-Swatow-Hongkong; Fahrten auf dem Yangtsekiang; verschiedene kleinere Zweiglinien in den ostindischen u. chinesischen Gewässern; vier europ. Linien nach den Nordsee-Bädern, Passagier- u. Schleppdampferverkehr auf der Unterweser u. nach Hamburg. Seit 1903 auch Vergnügungsfahrten. Ferner Beförderung der Post v. Deutschland, England u. Amerika, sowie der ersteren nach Asien u. Australien; seit 1906 mit der kgl. Rumänischen Dampferlinie (Serviciul Maritim Roman) einen Passagier- u. Frachtdienst Konstanza- Konstantinopel-Smyrna-Alexandrien u. eine Frachtdampferlinie Genua-Braila-Galatz. Seit 1907 Beteilig. an der Hamburg-Bremer Afrika-Linie, von deren A.-K. (M. 3 000 000) die Majorität erworben wurde, (siehe auch unten). Die Eröffnung des Verkehrs auf dem Dortmund-Ems-Kanal veranlasste den Lloyd, 1899 sich an einer Ausdehnung des Betriebes der Schleppschiffahrts-Ges. „Unterweser“ mit einem grösseren Kapital zu beteiligen zwecks Herstellung einer regelmässigen Leichterverbindung mit den Häfen des Dortmund-Ems-Kanals. Zwischen dem Reichskanzler u. dem Nordd. Lloyd sind in Gemässheit der Reichsgesetze v. 6./4. 18 85 u. v. 20./3. 1893, am 3./4. Juli 1885 u. 10./15. Mai 1893 Verträge abgeschlossen worden, wonach dem Nordd. Lloyd auf eine Dauer von 15 Jahren einen jährl. Zuschuss aus Reichs- mitteln im Betrage von M. 4 090 000 geleistet wird. Der Nordd. Lloyd sollte dafür den Betrieb von Reichspostdampferlinien nach Ostasien u. Australien unterhalten, u. zwar: I. eine Linie von Bremen nach Shanghai, mit den Anschlusslinien von Hongkong nach Japan u. von Singapore nach Neu-Guinea, u. 2. eine Linie von Bremerhaven nach Sydney. Die Fahrten auf den Linien sollten in Zeitabständen von 4 Wochen in jeder Richtung statt- finden. Ausgenommen sollte die Neu-Guinea-Linie sein, auf welcher die Fahrten in Zeit- abständen von je 8 Wochen ausgeführt werden sollten. Durch Gesetz v. 13./4. 1898 ist für die Errichtung einer 14tägigen Verbindung mit China eine weitere Beihilfe aus Reichs- mitteln im Betrage von jährl. M. 1 500 000 auf eine Dauer bis zu 15 Jahren bewilligt u. Zugleich bestimmt worden, die vorerwähnten älteren Subventionsverträge nach ihrem Ab- laufe um weitere 15 Jahre zu verlängern. Die auf Grund des Gesetzes v. 13./4. 1898 ein- zurichtende 14tägige Verbindung mit China hat mit dem 4./10. 1899 begonnen. Der dies- bezügliche zwischen dem Reichskanzler u. dem Nordd. Lloyd abgeschlossene Erweiterungs- Vortrag datiert v. 12./9. u. 30./10. 1898, u. sollte nach diesem Vertrage der Nordd. Lloyd 38*