Dampfschiffahrts-Gesellschaften, Rhedereien etc. 599 des Kohlenbedarfs der Ges. und für den Ankauf u. die Bebauung des Grundstücks der A.-G. „Weser“ (s. oben) bestimmt. Sie ist in 50 Serien à M. 200 000 u. in 1000 Stücke à M. 5000, 1000 à 3000, 1600 à 1000, 800 à 500 eingeteilt. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. zu pari ab 1907 durch jährl. Ausl. mind. einer Serie (M. 200 000) in der G.-V. auf 1./10.; verstärkte Tilg. vorbehalten. Sicherheit wie bei den anderen Anleihen. Zahlst. wie bei Anleihe von 1901. Mit dem Erlös dieser Anleihe war der Lloyd in der Lage, seinen Finanzplan von 1902 durchzuführen. In Umlauf Ende 1907: M. 9 800 000. Kurs Ende 1902–1907: In Berlin: 99.70, 101.25, 101.20, 101, 100, 95.50 %. – In Bremen: 99 8, 101 , 100 , 101.25, 100, 95.50 %. Zugel. 1902; erster Kurs in Berlin 13./10. 1902: 99.90 %. (Auch notiert in Frank- furt a. M.) M. 25 000 000 in 4½ % Schuldverschreib. lt. a. o. G.-V. v. 7./2. 1908 u. staatl. Genehm. v. 14./2. 1908, 50 Serien à M. 500 000 bezw. 1500 Stücke à M. 5000, 2500 à M. 2000, 10 000 à M. 1000, 5000 à M. 500, lautend auf den Inhaber. Zs. 1./4. u. 1./10. Tilg. zu pari ab 1913 durch jährl. Ausl. von mind. einer Serie von M. 500 000 in der G.-V. auf 1./10.; ab 1913 ver- stärkte Tilg. oder gänzliche Künd. zulässig. Sicherheit wie bei den anderen Anleihen. Aufgenommen zur Aufbringung der Mittel für die 1907 in Auftrag gegebenen Schiffe. Zahlst. wie bei Anleihe von 1901. Kurs: Aufgelegt am 12./3. 1908 zu 98.50 %. Notiert in Berlin u. Bremen. Verj. der Zs. 4 J. (F.), der gezogenen Oblig. 10 J. (K.) Der Lloyd ist nicht befugt, vor vollständiger Tilg. der 6 Anleihen eine neue aufzunehmen, welche deren Inhabern ein besseres Recht auf das Vermögen der Ges. oder eine bessere Sicherstellung einräumt –, Bodmerei durch den Kapitän emes Schiffes und die Ansprüche der gesetzlichen Schiffsgläubiger und Handfesten im Betrage von 30 000 ehem. bremischen Thalern Gold auf die Immobil. in Bremen, sowie Kautionen, welche dem Deutschen Reiche und anderen Staaten gestellt sind oder gestellt werden, allein aus- genommen. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. April. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vom Betriebsüberschuss 1) 5 % zum R.-F., solange derselbe nicht 10 % des Grundkapitals beträgt, 2) von den Betriebsüberschüssen der Reichspostdampfer- linien 1½ % des Anschaffungswertes der in den Reichspostdampferlinien beschäftigten Schiffe an den Ern.-F, 3) 4 % des A.-K. als Div. an die Aktionäre, 4) 6 % des verbleibenden Betrages, jedoch unter Abzug der Überweisung an den Ern.-F. (Nr. 6) an die Mitgl. des A.-R. als Pant., 5) 2 % des A.-K. als Super-Div. an die Aktionäre, 6) von dem Reste die Hälfte an den Ern.-F., solange derselbe weniger als 50 % des Grundkapitals beträgt; die andere Hälfte, und wenn und solange der Ern.-F. 50 % des Grundkapitals erreicht hat, der ganze Überschuss als weitere Super-Div. an die Aktionäre. Die G.-V. ist auf Antrag des A.-R. berechtigt, die Bildung und Dotierung weiterer Reserven als der vor- gesehenen zu beschliessen. Der Ern.-F. dient 1) nach dem Ermessen des A.-R. zum Ersatze abgängig werdender Schiffe, Maschinen und Kessel, und die zu diesem Zwecke aus ihm entnommenen Beträge werden jährl. darauf abgeschrieben; 2) zur Deckung bilanzmässiger Verluste, soweit der feste R.-F. nicht dazu ausreicht. Versicherungsfonds: Einen Teil des Versich.-Risikos der Schiffe trägt die Ges. selbst. Der Fonds dafür, welcher Ende 1907 M. 16 345 251 betrug, dient zur Deckung der Havarien, Schäden und Kosten, welche die Ges. treffen. Er gilt nicht als ein R.-F. im Sinne des Gesetzes, und die ihm zur Last fallenden Beträge werden darauf abgeschrieben, jedoch, soweit sein Bestand eine solche Abschreib. zulässt, nicht als Verluste der Ges. be- handelt. Dem Versich.-F. wird jährl. der durch die Selbstversicherung der Schiffe er- zielte Überschuss der Prämiengelder über die daraus zu bestreitenden Haverien, Schäden und Kosten zugeschrieben, bis er die Höhe von M. 5 000 000 erreicht; hat der Versich.-F. diese Höhe erreicht, so sind demselben, bis er eine Höhe von M. 20 000 000 erreicht hat, 40 %, bei einer Höhe von M. 20–25 000 000 30 %, bei einer Höhe von mehr als M. 25 000 000 20 % des Überschusses zu seiner weiteren Dotierung zu überweisen. Der A.-R. ist berechtigt, wenn der Versich.-F. mehr als M. 5 000 000 beträgt, etwaige Schäden und Havarien ganz oder teilweise aus dem Versich.-F. und nicht aus den Prämien- geldern des laufenden Jahres zu decken, solange der Versich.-F. hierdurch nicht unter M. 5 000 000 herabsinkt. Ebenfalls existiert eine Assekuranzreserve zur Deckung bilanz- mässiger Verluste im Assekuranzgeschäfte. Dieser werden jährl. 10 % zugeschrieben, bis sie M. 200 000 beträgt. Bilanz am 31. Dez. 1907: Aktiva: Seeschiffahrtkapital 180 137 000, Weserschiffahrt- kapital 6 070 000, Tender, Barkassen, Leichter, Hulks in auswärt. Häfen 2 890 000, Immobil. 4 345 000, Gepäckschuppen u. Baracke am Bahnhof Bremen 83 000, Dockanlage, techn. Versuchsstation Bremerhaven, 4 Getreideelevatoren 1 913 000, Agenturgebäude in Bremer- haven 300 000, Wartehallen, Kantine, 9 Schuppen Bremerhaven etc. 264 009, Kontroll- stationen u. Inventar in auswärt. Häfen, 276 001, Anlagen in Belawan Manila u. Simpson- hafen 899 000, Material. u. Kohlen in auswärt. Häfen 848 746, Beteilig. an dritten Unter- nehm. (einschl. Pier Hoboken) 34 884 593, Bremer Auswandererhallen G. m. b. H. 722 729, Bestand an Waren u. Steinkohlen 3 483 555, Material. u. Res.-Masch.-Teile 5 119 476, Betriebsmaterial. 4514, Anzahl. auf Dampfer im Bau 3 165 685, Kassa 135 330, Reichsbankgirokto 117 109, Effekten 4 857 690, Ausstände, Ausrüst. für lauf. Reisen, Kassenbestände der Agenturen u. Guth. bei Banken etc. 18 795 059. – Passiva: A.-K. 125 000 000, unerhob. Div. 24 778,