Dampfschiffahrts-Gesellschaften, Rhedereien etc. 631 im nordatlantischen Verkehr, wie dieselbe der bisherigen Entwickelung des Verkehrs ent- epricht, ohne der H. A. L. in der zukünftigen Entwickelung ihrer Linien Beschränkungen aufzuerlegen. Sie trifft ferner Bestimmungen über Interessengemeinschaften und über eine beschränkte Gewinnbeteiligung der International Mercantile Marine Co. an dem Gesamt- ergebnis der H. A. L. Die beiden deutschen Gesellschaften haben sich verpflichtet, dem Syndikate alljährlich denjenigen Anteil an ihrer Div. auszuzahlen, welcher einem Besitze von mindestens M. 20 000 000 in Aktien entsprechen würde. Diese Bestimmung ist in einer Zeit /vereinbart worden, als das Akt.-Kap. der beiden deutschen Ges. je M. 80 000 000 betrug. Für den inzwischen eingetretenen Fall einer Kapitalserhöhung ist dem Syndikat das Recht vorbehalten, die Summe, von welcher die ihm zukommende Div. zu berechnen ist, bis auf 25 % des Akt.-Kap. zu erhöhen. Die Gegenleistung des Syndikats besteht darin, dass es sich verpflichtet hat, den beiden deutschen Ges. auf den gleichen Betrag, auf den sie den Div.- Anteil erhält, eine Verzinsung von 6 % aus den Mitteln des Syndikats zu vergüten. Der Vertrag ist auf die Dauer von 20 Jahren bis zum 20./2. 1922 geschlossen. Es soll aber jeder Partei freistehen, nach dem Verlaufe von 10 Jahren vom 20./2. 1912 ab eine Revision des Vertrages zu beantragen und, wenn diese in zufriedenstellender Weise nicht erzielt werden kann, nach Verlauf eines weiteren Jahres sich von dem Kontrakte zurückzuziehen. In Rücksicht auf dieses Syndikatsabkommen beschloss die G.-V. v. 28./5. 1902 u. a. folgende Statutänderung: Die Mitglieder des Vorstandes und A.-R. müssen die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen und innerhalb des Deutschen Reiches ihren Wohnsitz haben. Dem §$§ 17 wurde hinzugefügt, dass der A.-R. den Vors. wie dessen Stellv. „aus seiner Mitte“ zu wählen hat. Zu § 19, wonach die G.-V. mit absoluter Mehrheit be- schliesst (bei den Wahlen mit relativer) wurden als Ausnahmen hinzugefügt, dass über Abänd. des Gegenstandes des Unternehmens oder über Vereinigung mit einer inländ. Ges. die .-Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen A.-K. erforderl. ist. Die Verlegung des Ges.-Sitzes nach dem Ausland oder eine Abänd. der Klauseln, dass Vorst. u. A.-R. in Deutsch- land wohnende Deutsche sein müssen, oder eine Abänd. der neuen Bestimm. dieses § 19, oder die Auflös. der Ges., können nur dann giltig beschlossen werden, wenn in 2 G.-V. mit einer Zwischenzeit von 6–8 Wochen jedesmal des vertret. A.-K. zugestimmt haben. Der näml. erschwerten doppelten Beschlussfass. bedürfen Beschlüsse der G.-V., welche den Verlust oder die Einschränkung der Selbständigkeit der Ges. zu gunsten ausländ. Unternehmer zur Folge haben würden. Weiter wurde die Verpflichtung zur Versich. bezw. Selbstversich. der Schiffe auch auf diejenigen erstreckt, „deren Risiko die Ges. auf Grund kontraktl. übernommener Ver- pPflichtungen ganz oder teilweise trägt.' Zu § 26, betr. die Feststellung des Reingewinnes, ist als Zusatz beschlossen: „Zu den in Abzug zu bringenden Kosten sind auch die Kosten der Be- gleichung derjenigen Verbindlichkeiten zu rechnen, welche sich aus Gewinnbeteiligungsverträgen ergeben, die der Vorst. mit Genehm. des A.-R. mit anderen Ges. abgeschlossen hat.“ Die Flotte der Ges. bestand Ende 1907 aus 168 Oceandampfern (davon 7 im Bau) mit zus. 908 679 Brutto-Reg.-Tons u. 215 Passagierschiffen, Flussdampfern, Schleppern, Leichtern etc. mit 47 063 Brutto-Reg.-Tons (zus. also 383 Fahrzeugen mit 955 742 Brutto-Reg.-Tons; Durch- schnittsalter der Schiffe 71¼: Jahre. Befördert wurden 1907 auf 1228 Rundreisen 470 290 Passagiere und 6 312 930 cbm Ladung. Die Hamburg-Amerika Linie und der Norddeutsche Lloyd in Bremen haben 1904 mit den „Vereinigten Oesterr. Schifffahrts- A.-G. Austro-Americana“ in Triest ein Abkommen getroffen, wonach sie K 5 000 000 neue Aktien der Oesterr. Ges. übernommen und dieser auf 10 Jahre eine 4 % Verzinsung ihres A.-K. garantiert haben, wofern die Deutsche Ges. selbst wenigstens 4 % Div. verteilen; in den A.-R. der Oesterr. Ges. sind die Deutschen vertreten. Ferner ist die H. A. L. 1904 zu der Russisch-Ostasiatischen Dampfschifffahrts-Ges. in St. Petersburg unter finanzieller Beteil. in ein Vertragsverhältnis getreten, das indessen 1907 wieder gelöst wurde. In das Jahr 1905 fällt die Beteilig. der Ges. an der auf ihre Veranlassung gegründeten Syndikats-Rhederei G. m. b. H. in Hamburg, die einen Schutzverband Hamburg-- Rhedereien gegen auswärtige Konkurrenz darstellt. Während der 10 Jahre 1898–1907 hat die H. A. P. A. G. einen Reingewinn von M. 233 000 000 erzielt, aus dem eine Durchschnitts-Div. von 7.85 % zur Verteilung gelangt ist. Zu Abschreibungen und Reservestellungen sind während dieses Zeitraumes insgesamt M. 161 000 000 aus dem Betriebsgewinn verwandt worden. Die Aufwendungen für Neuan- schaffung von Schiffen berechnen sich auf M. 302 500 000, oder, wenn man den Buchwert der durch Verkauf aus der Flotte ausgeschiedenen Schiffe absetzt, auf M. 256 000 000, während das Betriebskapital der Ges. an Aktien und Prior.-Anleihen nur um M. 114 000 000, nämlich von M. 58 500 000 im J. 1898 auf M. 172 500 000 im J. 1907 gestiegen ist. Für das Jahr 1907 allein beläuft sich die für neuerworbene Schiffe verausgabte Summe auf rund M. 40 000 000. Betriebsanlagen auf dem Lande: Hand in Hand mit der Ausdehnung des Liniennetzes ist die entsprechende Ausdehnung des Landbesitzes und der Landanlagen der Ges. in den letzten Jahren abermals erheblich fortgeschritten. Der Hamb. Kaibetrieb der H. A. IL. ist nach Fertigstellung der neuen Hafenanlagen auf Kuhwärder südlich der Elbe Ende 1903 dauernd dahin verlegt worden. Die auf der Veddel erbauten neuen Auswanderer- hallen sind im Dezember 1901 dem Verkehr freigegeben worden u. haben 1905 eine erhebliche Vergrösserung durch Umbau erfahren. Ein neues Verwaltungsgebäude, das auch die technischen Bureaux aufgenommen hat, ist auf den Grundstücken Nr. 58, 60, 62, 64 und 66 in der Ferdinandstrasse in Hamburg Anfang Mai 1903 bezogen worden. Das Bauterrain ist für ..................