764 Kohlenbergbau. Deutsch-Böhmische Kohlen- u. Brikett-Werke Akt Ges in Dresden-A. Gegründet: 21./7. 1906; eingetr. 26./7. 1906. Gründer: Rittmeister a. D. Moriz Gross, Klotzsche; Kaiserl. Rat Herm. Schulze, Dresden; Bergwerksdir. Herm. Baelz, Königsberg a. d. Eger; Privatmann Alex. Wissmann, Kaufm. Herm. Neuber, Stuttgart. Zweck: Betrieb von Kohlenbergwerken, deren Pachtung u. Verpachtung, der Handel mit Bergwerken und Bergwerksprodukten aller Art, Errichtung und Betreibung von An- lagen, welche zur Gewinnung oder Verwertung von Kohlenbergwerksprodukten und zum Transporte derselben dienlich erscheinen, Zeichnung, Übernahme und Erwerb von Aktien und Kuxen von Bergwerksunternehmungen und Beteiligung an solchen in jeder anderen Form. Auf Grund des Beschlusses des A.- R. vom 30./7. 1906 hat die Ges. 88.4 Kuxe der Königsberger Kohlen-Gewerkschaft in Königsberg i. B. – 11.6 Kuxe sind im Besitze der Gewerkschaft selbst – zu einem Gesamtpreise von M. 2 999 942 erworben, in welchem sämtliche mit dem Ankauf der Kuxe verbundene Unk., als Verkaufsvermittelungs-Provision, Kuxenübertragungsgebühren, Schlussnotenstempel usw. enthalten sind. Ferner sind auf Grund des Beschlusses des A.-R. v. 13./9. 1906 die sämtlichen 66 bezw. 128 Kuxe der Gewerkschaften Boden und Sylvester mit Ertragsberechtigung ab 1./1. 1906 zu einem Gesamtpreis von rund M. 2 740 000 erworben worden, wovon auf Boden M. 1 530 000 und auf Sylvester M. 1 210 000 entfallen. Die Verkäufer der Kuxe der Sylvestergewerkschaft haben sich verpflichtet, die sämtlichen Kuxe zu dem gleichen Preis, zu dem die Deutsch- Böhmische Kohlen- und Brikettwerke, Akt.-Ges. sie erworben hat, innerhalb dreier Jahre, d. i. bis zum 31./12. 1909 zurückzukaufen, sofern die Ges. die ihr bekanntgegebenen Bohr- resultate durch nach ihrer Wahl vorzunehmende Kontrolle, sei es in Form von Bohrungen oder Aufschlüssen nicht bestätigt finden sollte, und vorausgesetzt, dass der Stand der Gewerkschaft zur Zeit des Rückkaufes gegenüber dem Stande vom 13./9. 1906 nicht ver- schlechtert ist. Der Besitz der Königsb. Kohlengewerksch. im Falkenau-Eger-Becken umfasst eine Kohlen- gerechtsame von 89 Grubenmassen u. 12 Überscharen mit rund 470 ha, ausserdem ein grosses Freischürfgebiet. Auf den Grundstücken befinden sich 2 Brikettfabriken. In 1905/06 betrug die Kohlenförd. 154 735 u. 1906 (9 Mon.) 127 514 t, während die Brikettfabriken zus. 63 007, 50940 u. 1907 93 200 t Briketts fabrizierten. Die Leistungsfähigkeit der Brikettfabriken wurde durch Aufstellung von 4 neuen Brikettpressen auf jährlich 120000 t erhöht. Für den Wert des Unternehmens wird eine Schätzung veröffentl., die auf K 4 433 000 kommt, wovon K 1 830 000 auf die Anlagen u. K 2 603 000 auf die Kohlenfelder entfallen. Reingewinn 1904/05 u. 1905/06: K 100991 u. 117 368. Das Grubenfeld der Bodener Gew. enthält drei Kohlenflöze; in Betrieb ist ein Tagebau auf Braunkohlen u. ein Tiefbau mit Gaskohlen. Kohlenförderung 1905–1907: 145 180, 200 750, 241 400 t. Für den Gesamtbesitz wird eine Schätzung mit K 2 500 000 bewertet; Reingewinn in 1905–1906: K 66 614, 68 682. Das Grubenfeld der Sylvester-Gew. enthält ebenfalls drei Flöze, deren Kohle durch Tagebau zu gewinnen ist. Dieser Tagebau ist bisher nur aus dem Grunde nicht aufgeschlossen und in Abbau genommen, weil er vor der seit kurzem beendeten Regulierung der Eger deren Inundationen ausgesetzt war. Gegenwärtig finden nur Aufschlussarbeiten statt. In der Bilanz der Sylvester-Gew. figuriert der Bergwerksbesitz mit K 1 280 000. Die Königsberger Kohlengewerkschaft verteilte für die Zeit vom 1./4.–31./12. 1906 K 700 Ausbeute pro Kux, die Bodener Gewerkschaft für 1906 (12 Mon.) K 1250 pro Kux. Diese Erträgnisse von K 61 880 bezw. 82 500, welche am 1./4. 1907 zur Auszahlung gelangten, kamen erst im Geschäftsjahr 1907 der Akt.-Ges. zur Verrechnung. Kapital: M. 3 000 000 in 3000 Aktien à M. 1000. Anleihe: M. 3 000 000 in 4½ % Teil- schuldverschreib. von 1906, rückzahlbar zu 102 %, Stücke à M. 1000, lautend auf den Namen der Deutschen Treuhand-Ges. in Berlin u. durch Indossament übertragbar. Zs. 1./1. u. 1./7, Tilg. durch Ausl. im Okt. (zuerst 1911) auf 1./1. (zuerst 1912); ab 1./1. 1913 ver- stärkte oder Totalkünd. zulässig. Zur Sicherheit der Forderungen aus den Teilschuldver- schreibungen, also von M. 3 000 000 nebst Zs. und Kosten, sowie des Aufgeldes von 2 % hat die Schuldnerin durch Faustpfandvertrag mit der Deutschen Treuhand-Ges. dieser bezw. den jeweilig legitimierten Inhabern der Teilschuldverschreibungen 88,4 Kuxe der Königs- berger Kohlen-Gew. (die restl. 11,6 Kuxe sind Eigentum und im Besitz der Gew.), sämtl. 66 Kuxe der Bodener Gew. in Boden, sämtl. 128 Kuxe der Sylvester-Gew. bei Theussau mit einem Gesamterwerbspreis von rund M. 5 740 000 verpfändet. Die Kuxscheine befinden sich während der Dauer der Anleihe im Pfandbesitz der Deutschen Treuhand-Ges., welche die Pfandhalterschaft als Vertreter der jeweiligen Gläubiger ausübt. Zur Zeit des Ab- schlusses des Faustpfandvertrages hat eine Zubussverpflichtung auf den Kuxen nicht geruht. Die Verpfändung erstreckt sich auf alle mit den vorerwähnten Kuxen verbundenen Rechte einschl. der Ansprüche auf verfallene und zukünftige Ausbeute und Liquidations- Erlöse. Zur weiteren Sicherheit der Forderungen aus den Teilschuldverschreib. haben die Königsberger Kohlengewerkschaft in Königsberg i. B., die Bodener Gew. in Boden und die Sylvester-Gew. eine jede für sich für die pünktliche Erfüllung sämtlicher der Schuldnerin auf Grund der Teilschuldverschreibungen obliegenden Verpflichtungen jeglicher Art der Deutschen Treuhand-Ges. gegenüber die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.). Zahlstellen: Dresden: Ges.-Kasse; Dresden, 3