1838 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. zahlen, entsprechend der Bahnlänge auf Treptower Gebiete. Eine verhältnismässige Herabsetzung dieser Abgabe tritt ein, wenn während drei aufeinanderfolgender Jahre der nach kaufmännischen Grundsätzen berechnete Reinertrag weniger als 6 % des An- lagekapitals betragen haben sollte. Nach Ablauf des Vertrages geht die gesamte in den öffentlichen Strassen etc. von Treptow befindl. Bahnanlage nebst zugehöriger Leitungs- anlage unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde Treptow über. 3) Mit der Gemeinde Pankow unter dem 22. April 1893 nebst Nachtrag vom 1. bezw. 18. Mai 1894. Dauer 50 Jahre vom Tage der Betriebseröffnung der Bahn, das ist bis zum 10. Sept. 1945. Die Pflasterunterhaltung fällt der Unternehmerin nicht zur Last, auch ist eine Abgabe von der Brutto-Einnahme oder vom Reingewinne nicht zu ent- richten. Bezüglich anderer Bahnen ist der Unternehmerin ein Vorrecht vor Dritten im Gemeindebezirk eingeräumt. Der Unternehmerin ist die Abgabe von elektrischem Strom zum Zwecke der Beleuchtung und Kraftübertragung an Dritte aus der Krafterzeugungs- stätte der Bahn und von letzterer selbst ab gestattet. Mit Ablauf des Vertrages geht die gesamte in den Strassen etc. der Gemeinde Pankow befindliche Bahnanlage nebst zugehöriger Leitungsanlage unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinde über. Der Gemeinde steht das Recht zu, die elektrische Strassenbahn mit Zubehör, soweit sie auf Gemeindegebiet liegt, schon innerhalb der Genehmigungsdauer zu erwerben, jedoch nur zum 1. April nach Ablauf des 40. oder 45. Betriebsjahres gegen Vergütung des Wertes, welchen zur Zeit des Erwerbes die Bahn mit Zubehör haben wird. Die Gemeinde Pankow ist verpflichtet, dieses ihr zustehende Erwerbsrecht jederzeit auf Verlangen un- entgeltlich an die Stadtgemeinde Berlin abzutreten. Kapital: M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000. Wegen 5 % Div.-Garantie der A.-G. Siemens & Halske s. oben Betriebsvertrag. Fast das gesamte A.-K. (M. 5 834 000) ging Anfang 1901 zum Kurse von 166 % in den Besitz der Stadt Berlin über, welche somit Eigen- tümerin der Linien geworden ist. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, 4 % Div., vom Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Der A.-R. erhält ab 1./1. 1903 keine Tant. mehr. Bilanz am 31. Dez. 1907: Aktiva: Bahnanlagen 5 590 634, Grundstücke 266 806, Bahnanlage Französisch-Buchholz 81 069, Betriebs-Kto 202 412, Sicherstell.-Kto 45 000, Wertp. 50 735, Versich. 6749, Guth. 907 516. – Passiva: A.-K. 6 000 000, Grundbelastungskto 10 000, Uber- gangskto 7000, Avale 32 000. R.-F. 83 925, Ern.-F. 336 363, Tilg.-Kto 372 648, unerhob. Div. 50, Gewinn 308 936. Sa. M. 7 150 923. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unk. 2998, Wertp. 2685, Ern.-Kto 143 826, z. Tilg.-Kto 58 574, Reingewinn 308 936. — Kredit: Zs. 15 826, Überschuss aus dem Betriebe einschl. des Zuschusses der Siemens & Halske A.-G. in Höhe von M. 130 202 501 195. Sa. M. 517 021. Kurs Ende 1899–1905: 131.40, 159.10, – –, –, —, – %. Zugelassen M. 6 000 000, davon M. 3 000 000 zur Subskription aufgelegt am 7./10. 1899 zu 132 %. Aktien notierten in Berlin, aber Kursnotierung ab 2./1. 1906 eingestellt. Dividenden: 1899: 5 % Bau-Zs. v. 1./7. bezw. 31./7.–31./12. 1899; 1900–1907: 5, 5, 7 5, 5, 5 5, 5 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Kgl. u. Magistrats-Baurat Paul Gottheiner, Ober-Ing. Herm. Kanold. Aufsichtsrat: (3–9) Vors. Stadtrat Jul. Bohm, Stellv. Stadtbaurat F. Krause, Stadt- verordn. Leop. Jacobi, Stadtverordn. Paul Singer, Stadtverordn. L. Rosenow, Stadtrat B. Alberti, Reg.-Baumeister Dir. Geheimrat Dr. H. Schwieger, Geh. Baurat W. Kyllmann, Kämmerer u. Stadtrat Dr. Steiniger. Yahlstelle: Berlin: Gesellschaftskasse. Gesellschaft für elektrische Hoch- und Untergrundbahnen in Berlin, W. 9, Köthenerstrasse 12. Gegründet: 13./4. 1897 mit Nachtrag v. 19./6. 1897. Statutänd. 9./6, 1900, 9./2. 1901, 5./4. 1902, 7./5. 1904 u. 13./12.1906. Staatl. Konc. v. 15./3.1896 bezw. 5./11.1897 auf 90 Jahre ab 15./3 1896. Die Zustimmung der Gemeinden gilt auf dieselbe Dauer. Die landespolizeiliche Geneh- migung für die Flachbahn Warschauerbrücke zum Zentralviehhof datiert vom 16./6. 1900 und die staatliche Genehmigung läuft bis ult. 1949, die stadtliche bis ult. 1919. Die Ges. übernahm von der Firma Siemens & Halske in Berlin diejenigen zur Erbauung und zum Betriebe einer elektrischen Stadtbahn innerhalb des Weich- bildes von Berlin, der Stadt Schöneberg und der Stadt Charlottenburg. wele der. Firma insbesondere durch die mit der Stadt Beflin am 25. Juni/16. Juli 1895, mit der Gemeinde Schöneberg am 18. Okt./5. Nov. 1895, mit der Stadt Charlottenburg am 23. Mai/30. Juni 1896 und 30. Jan. 1897 und dem königl. Eisenbahnfiskus 25. Nov./4. Dez. 1895 abgeschlossenen Verträge beziehungsweise die ihr i en sowie durch die allerh. Kabinetsordres v. 22./5. 1893, 23./8.1895 u. 4./12. 1899 verliehene 18 laubnis zur Anlegung u. zum Betriebe einer elektr. Stadtbahn in Berlin u. Umgebuns eg 16 geräumt worden sind; ferner übernahm die Ges. von der Firma Siemens & Halske die au 13 Vorbereitung des Eisenbahnunternehmens aufgewendete geistige Arbeit. Hierfür wur 5 derselben 1250 von der Ges. ausgestellte Genussscheine überlassen (siehe dieselben un 139 1 Zweck: Bau und Betrieb einer normalspurigen zweigleisigen elektrischen Hoch- Untergrundbahn in Berlin vom Wilhelmplatz (Charlottenburg)-Zoologischer Garten n V