1850 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Westliche Berliner Vorortbahn in Berlin, W. Leipziger Platz 14. Gegründet: 25./6. 1898, eingetr. 9./7. 1898. Statutänd. 7./3. 1900 u. 2./3. 1907. Konc. bis 1949. Die Ges. übernahm die Vorort-Dampfstrassenbahnen des Konsortiums Herrm. Bach- stein – Bank für Handel und Industrie, deren Linien samt den neuhinzutretenden elektrisch mit Oberleitung um- bezw. ausgebaut wurden. Zweck: Betrieb von Strassenbahnen u. Kraftfahrzeugen für Personen u. Güter, insbesondere in den westlichen Vororten von Berlin (Charlottenburg, Schöneberg, Wilmersdorf, Steglitz Friedenau, Schmargendorf und Kolonie Grunewald), sowie Erlangung von Konoessionen für Strassenbahnen, ferner Herstellung von Anlagen für elektrische Beleuchtung und Kraftübertragung und Betrieb aller diesbezüglichen Geschäfte. Länge aller in elektr. Betrieb befindlichen zweigeleisigen Linien 68 km. Es sind: a: Potsdamer Platz-Nollen- dorfplatz-Hundekehle, b: Potsdamer Platz-Schöneberg-Schmargendorf-Roseneckrc: Pots- damer Platz-Nollendorfplatz-Wilmersdorf, d: Zoolog. Garten-Schöneberg-Steglitz, e: Steg- litz-Linkstrasse; f: Bahnhof Zoolog. Garten-Kaiserallee-Steglitz, g: Bahnhof Zoolog. Garten-Uhlandstr. Wilmersdorf (Aue). Spurweite 1,435 m. Beförderte Personen 1900 bis 1907: ca. 11 172 000, 13 230 000, 15 036 500, 16 676 000, 19 475 000, 21 939 000, 23 570 000, 000. Einnahmen hierfür 1903–1907: M. 1 778 345, 2 064 645, 2 327 516, 2 513 247, 2 833 421. Grundbesitz der Ges.: a) Steglitz, Schlossstr. (9641 qm = 679.69 dR.); b) Königs-Allee (Menzel-Hagenstr.) 5017 qm = 353.69 dR. u. c%Königs-Allee (Caspar Theyssstr.-Bismarckplatz) 22 560 qm = 1590.46 dR. u. steht nebst darauf befindl. Gebäuden mit M. 1 786 677 zu Buch. Die Strassenbenutzungs-Zustimmungen, die der Ges. durch die mit den beteil. Ge- meinden abgeschlossenen Verträge erteilt sind, haben verschiedene Dauer und laufen mit den Gemeinden: Berlin bis 31./12. 1919, Charlottenburg bis 30./9. 1937, Schöneberg bis 30./6. 1937 bezw. 30./6. 1947, Wilmersdorf bis 30./9. 1937, Friedenau bis . Schmargendorf bis 30./9. 1937, mit dem Provinzialverband von Brandenburg u. den in Frage kommenden Gemeinden, betreffend die in den Gemeindebezirken Schöneberg, Friedenau u. Steglitz belegene frühere Provinzial-Chaussee bis 23./12. 1938, mit der Kgl. Regierung, Abt. für direkte Steuern, Domänen u. Forsten, betreffend den sogenannten Hundekehlenweg, bis 31./12. 1949, mit der Kurfürstendamm-Ges. in Liqu. u. der Ge- meinde Grunewald bis 30./9. 1937. Auf Grund des Gesetzes v. 28./7. 1892 hat der Poli- Zei-Präsident in Berlin unterm 17./9. 1900 der Ges. die Betriebsgenehmigung bis zum 31./12. 1949 mit der Massgabe erteilt, dass Unternehmerin verpflichtet ist, auf Erfordern der Genehmigungsbehörde die Verlängerung derjenigen kleinbahngesetzlichen Zustimm- Erklärungen der zur Unterhalt. der mitbenutzten Strassen u. Wege nach öffentl. Recht Verpflichteten, die zur Zeit auf einen kürzeren Zeitraum lauten, im Wege der freien Vereinbarung oder der kleinbahngesetzlichen Ergänzung rechtzeitig herbeizuführen. An Entgelt für die Benutzung der Verkehrswege zum Bahnbetriebe erhalten nach den Verträgen: I. die Stadtgemeinde Berlin: a) jährl. 8 % von den Bruttoeinnahmen auf den- jenigen Bahnstrecken, die in der Unterhalt.-Pflicht der Stadtgemeinde Berlin stehen; b) in den Jahren, in welchen der Reinertrag 6 % des aufgewendeten Kapitals übersteigt, die Hälfte des übersteig. Betrages als Gewinnanteil. II. Charlottenburg: für die Zeit bis 31./3. 1906: 2 %, v. 1./4. 1906 bis 31./3. 1912: 4 %, v. 1./4. 1912 bis 3133% . 1920 bis 30./3. 1937: 6 % derjenigen Brutto-Einnahme, welche im Charl. Weichbilde aus der Beförderung von Per- sonen und Gütern erzielt wird. III. Schöneberg: 6 % desjenigen Teiles des erzielten Reinge- winnes des ganzen Unternehmens, welcher der Länge der Bahnstrecken innerhalb der Ge- markungsgrenzen Schönebergs zur Gesamtlänge der Bahnstrecken entspricht, mind. jedoch Jjährl. M. 2000. IV. Wilmersdorf: v. 1./4. 1901 bis 31./3. 1906: ½ %, v. 1./4. 1906 bis 31./3. 1912: 1 %, v. 1./4. 1912 bis 31.3.1920 1¼ %, v. 14. 1920 bis 30./9. 1937: 2ã % der Bruttoeinnahme, welche im Wilmersdorfer Weichbilde aus der Beförderung von Personen und Gütern er?- zielt wird. V. Die Gemeinde Friedenau: jährl. M. 915. Beträgt die Nettoeinnahme des ganzen Unternehmens mehr als 6 % des Anlagekapitals, so sind ausserdem 25 % des nach dieser Verzinsung des Anlagekapitals verbleib. Überschusses an die Gemeinde zu entrichten. Der auf die Gemeinde Friedenau entfallende Teil des Überschusses wird berechnet nach dem Verhältnis der Länge der im Gemeindegebiet Friedenau benutzten Gleise zur Lünge der Gleise des Gesamt-Unternehmens. Ausserdem sind geringe Abgaben an die Kal. 3 Regierung (Forstfiskus) für Benutzung des Hundekehlenweges, sowie ferner für Benutzund der früheren Provinzial-Chaussee zu zahlen. An die Gemeinde Schmargendorf wird ein Entgelt nicht gezahlt. „ Kapital: M. 6 600 000 in 6600 Aktien à M. 1000. Sämtliche Aktien befinden sich im Besitze der Grossen Berliner Strassenbahn; nicht „„„. Anleihe: M. 5 000 000 in 4 % Schuldverschreib. von 1905, rückzahlbar zu 103 %, 1000 A M. 2000, 2000 à M. 1000 u. 2000 à M. 500, auf Namen gestellt; Zs. 1./4. u. 1.10. Tilg. ab % bis 1945 durch Auslos. im April auf 1./10., verstärkte Tilg. u. Gesamtkünd. mit 5 rist ab 1915 zulässig. Aufgenommen zur Deckung der schwebenden Schuld, Adurch den Umbau des Bahnkörpers für elektr. Betrieb, die Erweiterung des, sowie Neubeschaffung von Betriebsmitteln entstanden ist. Eine hypoth. Sicherhei nicht bestellt. Die Ges. ist nicht berechtigt, vor vollständ. Tilg. dieser Aneile neue Anleihe aufzunehmen, welche den Inhabern derselben ein besseres Recht auf &