1882 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Linden sind jährl. Abgaben nicht zu entrichten; doch beansprucht die Stadt Hannover, fussend auf einem früher geschlossenen Vertrag, Abgaben auch für die Aussenlinien. Ein am 23./4. 1902 abgehaltenes Schiedsgericht entschied zu gunsten der Stadt. Kapital: M. 24 000 000 in 23 000 Vorz.-Aktien und 1000 St.-Aktien à M. 1000. Urspr. A-K. M. 3 000 000, erhöht lt. G.-V.-B. v. 26./2. 1895 um M. 1 500 000, lt. G.-V.-B. v. 15./2. 1896 um M. 1 500 000, It. G.-V.-B. vom 23. Juli 1896 um M. 6 000 000, It. G.-V.-B. vom 21. Febr. 1898 um M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000 (div.-ber. ab 1. Jan. 1898), angeboten den Aktionären 8.–16. März 1898 zu 127.25 %, lt. G.-V.-B. vom 25. Nov. 1898 um fernere M. 6 000 000 (auf M. 24 000 000) in 6000 Aktien à M. 1000 (div.-ber. ab 1. Jan. 1899), über. nommen von einem Konsortium zu 102.50 %, angeboten den Aktionären M. 3 000000 am 12.–21. Jan. 1899 zu 107.50 %. Die Ges. geriet 1901 infolge allzu beschleunigten Baues von Aussenlinien in eine schwierige Lage. Zur Abstossung der schwebenden Schuld von M. 2 600 000, ferner zur Beschaffung der Mittel zur Einführung der Oberleitung in der Stadt Hannover (hierzu ca. M. 1 500 000 erforderlich), sowie zur Sanierung bezw. Reorganisation der Ges. über- haupt beschloss dann die ausserord. G.-V. v. 14./11. 1901 eine Zuzahlung von 25 % = M. 250 auf jede Aktie einzufordern. Auf jede zuzahlende Aktie wurde ein auf den NVamen lautender, durch Indossament übertragbarer Gewinn-Anteilschein in Höhe von M. 250 ausgegeben. Die Gewinnanteilscheine haben kein Aktienrecht. Auf jeden Gewinn- anteilschein werden aus dem Reingewinn vom 1./1. 1902 ab vorweg ohne Verpflichtung zur Nachzahlung jährlich bis M. 12.50 vergütet. Sodann wird ¼ des verbleib. Rein- gewinnes zur Tilg. von Gewinnanteilscheinen verwendet, welche dazu durch das Los bestimmt werden. Diejenigen Aktien, auf welche die Zuzahlung geleistet wurde, erhielten die Eigenschaft von Vorz.-Aktien und wurden als solche abgestempelt. Die Vorz.-Aktien beziehen vor den übrigen Aktien eine jährliche Div. bis 4 % (ohne Nachzahlung). Die G.-V. ist berechtigt, den nach Zahlung von 4 % Vorz.-Div. verbleib. Reingewinn ganz oder teilweise zur Tilg. weiterer Gewinnanteilscheine zu verwenden, welche dazu durch das Los bestimmt werden. Sodann erhalten die St.-Aktien bis 4 % Div. Ein darüber hinaus verteilbarer Reingewinn wird auf jede Vorz.-Aktie und St.-Aktie gleichmässig verteilt. Frist zur Übernahme von Gewinnanteilscheinen unter Umwandlung ihrer Aktien in Vorz.-Aktien 21./11.–12./12. 1901. Die G.-V. v. 15./5. 1902 gestattete bis 31./. 1902 (verlängert bis 12./9. 1902) nachträgl. Zuzahl. u. Konvert., erhöhte aber den zu- zuzahlenden Betrag auf M. 300 plus M. 1.80 für Stempel ohne Erhöhung des Nennwerts des Gewinnanteilscheins. Auf M. 22 569 000 A.-K. wurden pro Aktie M. 250 = insgesamt M. 5 642 250 eingezahlt, sodass nach Abzug der Unkosten im Betrage von M. 95 648 der Ges. M. 5 546 601 zuflossen. Bis Ende Sept. 1902 wurden auf weitere M. 431 000 St.-Aktien die Zuzahlung von M. 300 pro Aktie = M. 129 300 geleistet, sodass die Zuzahlung im ganzen auf M. 23 000 000 St.- Aktien erfolgte. Es existieren also 23 000 Gewinnanteilscheine à M. 250 = M. 5 700 000, wovon aus dem Gewinn von 1906 u. 1907 418 bezw. 665 Stück = M. 104 500 bezw. 1866 250 zur Rückzahlung ausgelost würden, somit noch ungetilgt M. 5 429 250. Am 30./9. 1902 wurde handelsger. eingetragen, dass das A.-K. jetzt M. 24 000 000 beträgt in 23 000 Vorz.- Aktien und in 1000 St.-Aktien à M. 1000. Die oben erwähnten, durch Zuzahlung eingegangenen Beträge von M. 5 546 601 bezw. M. 129 300, ebenso der Amort.-F. von M. 779 034, sowie der Ern.-F. von M. 391 052, also in Sa. M. 6 845 987 wurden zu ausserord. Abschreib. verwendet (s. Gewinn- und Verlust-Konto per 3112,1904 und 31./12. 1902). Anleihen: I. M. 2 500 000 in 4 % Prior.-Oblig. von 1893, rückzahlbar zu 105 %. Stücke à M. 2000, 1000, 500, Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1897 durch jährl. Ausl. im Sept. (zuerst 1897) auf 2./1.; beliebige Verstärkung ab 1897 vorbehalten. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. In Umlauf Ende 1907 noch M. 2 160 000. Zahlst.: Hannover: Ges.-Kasse, Hannov. Bank, Herm. Bartels, Ephraim Meyer & Sohn, Filiale der Dresdner Bank. Kurs in Hannover Ende 1894–1907: 104.75, 105.50, 105, 105.25, 104, 100, 96, 93.50, 93.75, 101, 102.50, 104, 103, 100.25 %. 0 II. M. 3 000 000 in 4 % Oblig. von 1899 lt. G.-V.-B. v. 25./1 1. 1898, rü kzahlbar zu 105 %, Stücke 600 à M. 2000, 1440 à M. 1000, 720 à M. 500, lautend auf Namen der Filiale der Dresdner Bank, der Hannov. Bank, Hermann Bartels Bernhard Caspar, Ephraim M $& Sohn in Hannover. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1901 bis längstens 1937 durch jährl. 1 im Sept. (zuerst 1900) auf 2./1.; verstärkte oder Totalkündigung ab 1900 mit 3 monat. 0 digungsfrist zulässig. In Umlauf Ende 1907 noch M. 2 768 500. Aufgelegt v. obengenann „ fünf Bankhäusern, welche auch Zahlst. sind, am 14./6 1899 zu 101.75 %. Kurs in Hannoy Ende 1899–1907: 100, 97, 93.50, 93.75, 101, 102.50, 104, 103, 100.29 % seaske . III. M. 6 000 000 in 4 % (bis 1./4. 1906 4½ %) Oblig. v. 1900, rückzahlbar zu pabf, 1200 a M. 2000, 2880 à M. 1000, 1440 à M. 500, lautend auf Namen der Filiale d. Dresdner füz in Hannover u. durch Indossamente, auch in blanko übertragbar. Zs. 1./4. u. 1/10 Recht ab 1905 bis längstens 1945 durch jährl. Ausl. im Juni auf 1./10.; der Ges. steht 3 1. % zu, die Anleihe jederzeit mit 3 monat. Frist zur Rückzahl. zu kündigen, auch die . verstärken. Der Zinsfuss wurde 20./4.–20./5. 1905 v. 4½ auf 4 % herabgesetzt. Die ollen von Schuldverschreib., welche auf das Konvertierungsgebot eingingen, behalten den auß 4½ % Zinsgenuss bis 1./4. 1906, Die nicht konvertierten Oblig. wurden zur u. ih 15./7. 1905 gekündigt. Zahlst. wie bei II. Noch in Umlauf Ende 1907 M. 5 833 000.