1940 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. gewährenden Abgaben und sonstigen Leistungen dem Ermessen der Stadtverwaltung unter- stellte. Nunmehr ist jedoch unter dem Dez. 1907 mit Wirkung vom 1./1. 1908 ab ein förm- licher Konzessionsvertrag mit der Stadtverwaltung von Buenos Aires zustande gekommen, dessen wesentliche Bestimmungen die folgenden sind. Der Ges. wird das Recht eingeräumt, zur Erzeugung, Verteilung u. zum Verkauf elektr. Energie alle Strassen, Plätze und Brücken im ges. Stadtgebiet in Buenos KAires zu benutzen. Diese Konzession wird auf 50 Jahre, d. i. bis zum 31. Dez. 1957 erteilt. An diesem Tage gehen die Gebäude u. Grundstücke, die maschinellen Anlagen, das ges. Kabelnetz, die Unterstationen, sowie die sonstigen im Betriebe befindl. Einrichtungen ohne jede Entschädigung in das Eigentum der Stadtverwaltung über. Die Ges. Hat laut Vertrag einen ausreichenden Ern.-F. zu bilden, um die notw. Erneuerungen u. Reparaturen auszuführen, sowie alle Anlagen in tadellosem Zustande zu erhalten. Diesem Fonds, der bei der Argentin. Nationalbank für gemeinschaftl. Rechnung der Stadtverwaltung u. der Ges. hinterlegt wird, sind bis auf weiteres 2 % der Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf von Strom innerhalb des Stadtgebietes zuzuführen. Bei Ablauf der Konc. geht ein etwa dann noch vorhandener Saldo aus diesem Fonds gleichfalls an die Stadtverwaltung über. Die Ges. ist verpflichtet, Erweiterungen dem Konsumbedürfnis entsprechend vorzunehmen; solche Erweiterungen und Ausdehnungen, sowie deren Kostenanschläge unterliegen der vorher. Genehmigung der Bürgermeisterei. Bei Ablauf der Konc. hat die Stadtverwaltung für diese Erweiterungen den Betrag der Kostenanschläge abzügl. 2 % für jedes Jahr, welches nach Beendigung des betreffenden Baues bis zum Ablauf der Konzessionsfrist verstrichen ist, zu zahlen. Diese Bestimmung findet auch Anwendung auf Zentralen, welche etwa ausserhalb des Stadtgebietes errichtet werden, insofern u. insoweit, als diese Zentralen zur Abgabe von Strom nach dem Stadtgebiete von Buenos Aires dienen. Die Ges. hat als einzige städt. Abgabe 6 % der Bruttoeinnahme aus dem Verkauf von Strom innerhalb des Stadtgebietes, mit Ausnahme der Eingänge aus Stromlieferung und Bedienung der öffentl. Beleuchtung, an die Stadtverwaltung abzuführen. Die Konc. ist keine ausschliessliche. Die Ges. ist jedoch berechtigt, falls in Zukunft eine oder mehrere Konc. für die Erzeugung u. den Verkauf elektr. Energie zu günstigeren Bedingungen seitens der Stadtverwaltung erteilt werden sollten, die Bedingungen solcher neuen Konc. auch für sich in Anspruch zu nehmen. 1. Eine auf einem in der Calle Paraguay belegenen Grundstück von 4850 qm erbaute Zentralstation für Gleichstrom von gegenwärtig 11 500 PS. Für die Gleichstromanlage sind ausserdem in den Unterstationen Bustamante, Pozos und Portones Akkumulatorenbatterien von einer Gesamtleistung von 2700 PS. aufgestellt, sodass die gesamte Leistungsfähigkeit dieser Anlage zurzeit 14 200 PS. beträgt. 2. Eine auf einem in Paseo de Julio, Ecke Calle Montevideo belegenen Grundstück von 5680 qm erbaute Zentralstation für Drehstrom von gegenwärtig 6400 PS. Auf dem Grund- stück wird neuerdings eine Akkumulatorenbatterie von ca. 3000 Ps. aufgestellt, die im Mai 1908 in Betrieb genommen wird. 3. Eine auf einem an der Calle Pedro Mendoza, Calle Pinzon, Gabato und Brandzen be- legenen Grundstück von ca. 8877 qm erbaute Zentralstation von gegenwürtig 23 000 PS. Eine Dampfturbine von 12 000 PS., die ursprünglich für die später erwähnte neue Zentrale vorgesehen war, wird einstweilen in dieser Zentrale aufgestellt und voraussichtlich Mitte 1908 dem Betriebe übergeben werden. In der Zentrale selbst, sowie in den zugehörigen Unter- stationen Bustamante, Salta u. Palermo sind ausserdem Akkumulatorenbatterien von einer Gesamtleistung von 2800 PS. in Betrieb genommen. Unter Einrechnung dieser Batterien wird die Leistung der Zentrale demzufolge Mitte des Jahres 37 800 PS. betragen. 4. Die von der Primitiva Gas- and Electric Lighting Company of Buenos Aires Limited in London gepachtete, auf einem 945 qm grossen Grundstück in der Calle Cuyo errichtete Zentralstation mit 3450 PS. für Gleichstrom, 2 Akkumulatorenbatterien von 6000 Ampere- stunden Kapazität und allem Zubehör, sowie ein Kabelnetz von 96 247 m Lünge. 01 Gesamtleistung der Zentrale beträgt jetzt nach verschiedenen Anderungen 4400 P8. Ges. hat mit der Primitiva Gas- and Electric Lighting Company of Buenos Aires Limite Sitz in London, unter dem 12./8. 1903 ein Abkommen getroffen, wonach sie das Elektricitäts- Unternehmen dieser Ges. mit allen Anlagen u. Material., mit Wirkung ab 1./6. 1903 a Dauer von 41 Jahren gegen Zahlung einer jährl. Pachtsumme von ―ä 30 000 dergestalt pach 3 dass mit Zahlung der letzten Pachtrate die gesamten Anlagen ohne weiteres Entgelt in da Eigentum der Ges. übergehen. Die Primitiva Gas- and Electric Lighting Comp. ha mit 4 % verzinsl. Debenturesschuld von $£ 600 000 (wovon sich z. Z. £ 547 200 in befinden, £ 50 000 noch nicht ausgegeben und £ 2800 bereits zurückgezahlt sind), die 5 zu dem Zeitpunkt, zu welchem dieses Werk in den definitiven Besitz der Ges. überteln vollständig getilgt wird. 5, Einen weiteren Vertrag hat die Ges. am 15./8. 1905 mit der Buenos Aker éh National Tramways Company Ltd. in London über die Dauer deren Konzession 30 r del abgeschlossen, wonach die D.-Ue. E.-Ges. die im Paseo Colon gelegene, ausschl. fü Zweck der Stromabgabe an Tramways erbaute Zentralstation von der Bueno National Tramways Company gegen Zahlung einer jährl. Pachtsumme von und die Buenos Aires Grand National Tramways Company sich verpflichtet, den Strombedarf für ihre Bahn sowie für die von ihr kontrollierten Bahnen ausscht, 180 En. D.-Ue. E.-Ges. zu entnehmen. Gesamtgleislänge der vereinigten Bahnen beträgt ca. 3 0 0