1978 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Von dem Zeitpunkt ab, zu dem die Teilstrecke zwischen Borkum und den Azoren betriebsfähig hergestellt ist, erhält das Reich für jedes im Verkehr zwischen Deutschland und dessen Hinterländern einerseits und Nordamerika und dessen Hinterländern ander- seits beförderte vollbezahlte Wort einen Gebührenanteil von 16 Pfg. von der Kabelrate. Die nach Abzug dieses Anteils verbleibende Einnahme aus den ersten vollbezahlten 3 750 000 Wörtern (zu M. 1 für das Wort gerechnet) fliesst der Ges. zu, welche hieraus die sonstigen Abgaben zu decken hat. Von der Einnahme aus dem diese Wortzahl über- steigenden, vollbezahlten Verkehr erhält das Reich ausser dem Anteil von 16 Pfg. noch einen weiteren Anteil von 50 Pfg. für das Wort, bis die Zahl von 7 170 000 vollbezahlten Wörtern (zu M. 1 für das Wort gerechnet) erreicht ist; darüber hinaus kommt der be- sondere Anteil des Reiches von 50 Pfg. wieder in Wegfall. Sollte für bevorzugte Telegramme eine höhere Gebühr als M. 1 eingeführt werden, so findet eine verhältnismässige Erhöhung des dem Reiche zustehenden Anteils von 16 Pfg. bezw. 50 Pfg. statt, ebenso eine verhältnismässige Herabsetzung, falls die auf das Kabel entfallende Gebühr infolge einer allgemeinen Tarifermässigung unter den Satz von M. 1 für das vollbezahlte Wort hinabgehen sollte. In diesen Fällen ist die Zahl von M. 3 750 000, bezw. 7 170 000 Wörtern als erreicht anzusehen, sobald-die Ein- nahmen aus dem vollbezahlten Verkehr den Betrag von M. 3 750 000 bezw. M. 7 170 000 erreicht haben. Der Kabelbetriebsvertrag erlischt mit Ablauf der Konc. u. vor diesem Zeitpunkt, wenn u. insoweit die Konc. v. 28./5. 1899 bezw. der Nachtrag v. 24./4. 1902, zurückgenommen wird. XAuf Grund vorstehender Vereinbarungen ist die Herstellung des 2. Kabels den Nordd. Seekabelwerken in Nordenham, bei der die Ges. durch Aktienbesitz beteiligt ist (s. unten), mit Genehm. des Reichspostamtes durch Vertrag v. 31./5. 1902 übertragen worden. In diesem Vertrage haben sich die Nordd. Seekabelwerke zur Herstellung und Legung der beiden Kabelstrecken innerhalb der vorgesehenen Fristen verpflichtet. Die Kosten für die betriebsmässige Lieferung und Verlegung einschl. der Lotungen, beliefen sich nach dem festgesetzten Lieferungsprogramm auf M. 20 084 000. Das neue Kabel ist mit einer stärkeren Ader versehen wie das erste Kabel, um eine noch grössere Sprechgeschwindigkeit, wie bei diesem, zu erzielen. – Die erste Teilstrecke des zweiten Deutsch-Atlant. Kabels von Borkum bis zu den Azoren ist im Sommer 1903 gelegt und 18./10. 1903 in Betrieb genommen. Die zweite Teilstrecke ist im Juni 1904 betriebsfähig geworden. Eine Unterbrechung des Verkehrs zwischen Deutschland u. Amerika ist jetzt nicht mehr zu befürchten. Die Vergüt. des Reichs an die Ges. betrug obigen Verträgen gemäss 1904 M. 750 000, wovon M. 400 000 für den Oblig.-Zs.-Dienst, M. 150 000 zur Unter- haltung des Kabels II dienten, 1906 wird das Reich M. 1 680 000 zu zahlen haben- Zur Beschaffung der für die Herstellung des 2. Kabels notwendigen Mittel hat die G.-V. v. 30./6. 1902 im Einverständnisse mit dem Reichspostamt die Aufnahme unten- stehender Anleihe beschlossen. Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen betr. Herstellung des direkten Kabels Zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Nordamerika hatte sich auch das Bedürfnis ergeben, eine deutsche Fabrikationsstelle für überseeische Kabel an der See zu errichten, welche die Herstellung weiterer überseeischer Kabel übernehmen kann, und welche ausserdem für die Übernahme von Arbeiten für die Legung solcher Kabel und für die Reparatur im Betrieb befindlicher Kabel ausgerüstet ist. Zu diesem Zwecke wurde von der Firma Felten & Guilleaume Carlswerk A.-G. und der Deutsch- Atlantischen Telegraphen-Ges. in Nordenham unter der Firma „Norddeutsche Seekabel. werke Aktiengesellschaft“ 29./5. 1899 eine Ges. in Cöln gegründet, welche die seitens der in Cöln domizilierenden Land- u. Seekabelwerke in Angriff genommene Errichtung eines geeigneten Fabriketablissements ihrerseits durch Vertrag mit den Land- und Scekabelwerken übernommen hat und in deren Verträge wegen Bestellung eines Kabelschiffes eingetreten ist. Kapital der Nordd. Scekabelwerke A.- G. M. 6 000 000, wovon die Deutsch Atlant Telegraphen-Ges. M. 3 000 000 übernommen hat, Die Nordd. Seekabelwerke haben 0 9 1900 mit der Fabrikation von Kabeln begonnen (Div. 1901–11906; 0, 0, 0, 8, 15, 5 %) un aauch das 2. Kabel nach New York verlegt. Kapital: M. 24 000 000 in 24 000 Aktien à M. 1000 (Nr. 1–24 000; 6 Serien A= zu fe 4000 Aktien). Auf die Aktien Serien A–E waren vorerst 25 % gleich M. 5 000 000 A gezahlt. Die Vollzahlung der Serien A, B u. C erfolgte bis 1. Sept. 1899, Reie 8 Serien Du. E zum 1./1. 1900. Urspr. A.-K. M. 20 000 000; die G.-V. v. 30./1. 1900 Erhöhung um M. 8 000 000 (Serie F u. 6), von diesen ist zunächst Serie F in 4000 15 3 à M. 1000 ausgegeben, den bisher. Aktionären zu 101.25 % zur Verf. gestellt u. „ 0 voll eingezahlt. Das A.-K. beträgt somit z. Z. M. 24 000 000, voll eingezahlt. Die 1 1005 Serie Fnahmen an der Div. für 1904 bis 4 % für 7½ Mon., darüber hinaus voll teil, a sind sie mit den übrigen Aktien ganz gleichberechtigt. 50 000000 % Das Grundkapital kann durch einfachen Majoritätsbeschluss bis auf M. 10 01 erhöht werden. Für Erhöhungen über diesen Betrag hinaus ist eine Mehrheit der bei der Abstimmung in der betr. G.-V. abgegebenen Stimmen erforderlich. Anleihe: M. 20 000 000 in 4 % Teilschuldverschreib. lt. G.-V.-B. v. 30./6. 1902, At 1000. zur Legung des 2. Deutsch-Atlantischen Kabels (s. oben), Stücke (Nr. 1–20 000) h 15 lautend auf Namen des A. Schaaffh. Bankver. in Cöln, an Ordre gestellt und dur