* . 0 138 Beosenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. des Restes von M. 92 467 417 durch M. 92467 400 in 3½ % Bayer. Staatsoblig. (Eisenbahn- schuldverschreib.) mit Kurslauf vom 1./1. 1909 und M. 17.60 bar. Von diesen M. 92 467 417 entfallen auf die Ludwigsbahn M. 47 804 691, auf die Maximiliansbahn M. 17 409 738 und auf die Nordbahnen M. 27 252 987 und es berechnete sich hiernach der Ein- lösungswert für je 1 Aktie der Ludwigsbahn auf M. 2050.11, der Maximiliansbahn auf 1284.85 und der Nordbahnen auf 1251.28, zahlbar in 3½ % Bayer. Staatsoblig. zu pari be- rechnet. Die Aktien konnten in der Zeit vom 15./12. 1908 bis 21./1. 1909 ohne Dividende pro 1908 bei den Couponszahlstellen zum Umtausch eingereicht werden, später nur noch bei der Kgl. Filialbank in Ludwigshafen a. Rh. Die Aushändigung der einzutauschenden Bayerischen Staatsschuldverschreib. erfolgte binnen 3 Wochen vom Datum der Anmeldung ab durch die Anmeldestellen gegen Rückgabe der Empfangsbescheinigungen; dabei wurden die die Endziffern von M. 100 jeder Gesamtanmeldung übersteigenden Beträge (sogenannte Spitzen) umgerechnet nach dem um 1 % ermässigten Frankfurter Börsenkurs der Bayer. Eisenbahn- u. Allg. Anlehen v. 31./12. 1908, in bar ausbezahlt. Für die nach dem 31./1. 1909 erfolgenden Anmeldungen wird jedoch bei niedrigerem als dem vorbezeichneten Kursstande die Umrechnung der Spitzen nur nach diesem niedrigeren gleichfalls um 1 % ermässigten Kurse vorgenommen. Sollte der Kurs am Tage der Anmeldung über den Kurs v. 31./12. 1908 gesdtiegen sein, so wird die Barvergätung nur auf Grundlage der Kurse vom 31./12. 1908 geleistet, Depositalzinsen werden nicht gewährt. Die Fonds der Pens.- u. Unterstütz.-Kasse sowie der Lebensversicherungsanstalt gingen auf den Königl. Bayer. Staatsärar über, der dagegen die betreffenden Verpflichtungen übernimmt. Hingegen gibt der Staat von den in der am 1./5. 1909 abzuschliessenden Bilanz für 1908 ausgewiesenen Fonds den Spec.-R.-F., die Reserve zur Verfügung der Verwaltung und ein Viertel des Versich.-F. an die Eisenbahn- gesellschaften hinaus. Der Spec.-R.-F. wird ult. 1908 M. 172 062 betragen. Davon sind zu- nächst zu bestreiten die durch das Umtauschgeschäft entstehenden Kosten sowie die KRemuneration der Mitglieder des Vollzugsausschusses (M. 2000 Pro Mitglied), wofür zus. rund M. 120 000 angenommen werden, so dass von dem Spec.-R.-F. noch etwa M. 50 000 verbleiben werden. Der Versich.-F. wird sich, wenn weitere Schadensfälle bis Ende 1908 nicht mehr eint treten, auf M. 712 048 belaufen. Hiervon erhält der Staat 75 % = M. 534 036, den Gesell- schaften verbleiben M. 178 012. Die Reserve zur Verfügung der Verwaltung beträgt rund M. 330 000. Hiervon werden die vertragsmässigen und auf besonderen Beschlüssen des Ver. waltungsrates u. der Aufsichtsräte beruhenden Vergütungen, Remunerationen u. Abfindungen Hhestritten, ferner ein Teil der Kosten des Vollzugsausschusses, wofür zus. M. 260 000 er- (borderlich sein dürften; endlich noch einige weitere Belastungen, so dass ein Restbetrag von etwa M. 30 000 verbleiben dürfte. Die Beträge aus den drei Fonds von zus. etwa M. 258 000 verbleiben zu Gunsten der Aktionäre und gelangen an diese mit der Div. pro 1908 zur Ausschüttung. PDier Bayer. Staat übernahm lt. Bekanntmachung v. 26./12. 1908 auf Grund Gesetzes u. Kaufvertrages vom 1./1. 1905 ab die noch nicht getilgten Restbeträge der Prior.-Anlehen der erloschenen drei Akt.-Ges. der Pfälz. Ludwigsbahn, der Pfälz. Maximiliansbahn u. der Tfälz. Nordbahnen als Staatseisenbahnschuld zur ferneren Verzinsung u. Tilg- nach Massgabe der Emissionsbedingungen. Von diesem Tage an werden alle mit der Verwaltung der Prior- Anlehen zus. hängenden Geschäfte durch die K. Bayer. Eisenbahnbau-Dotations-Hauptkasse in München besorgt u. stellen die bisherigen Einlösungsstellen der drei Pfälz. Eisenbahn- Ges. ihre Tätigkeit ein. Für die Einlösungen ab 1./1. 1909 gelten folgende Bestimmungen: 1) die Zahlung der mit keiner Namenseinschreibung oder Vinkulierung versehenen verlosten Prior.-Schuldverschreib. erfolgt bei den K. Staatsschuldentilgungskassen in München, der K. Hauptbank in Nürnberg u. deren Filialen, mit Ausnahme der Filialbank München, dem 3 Bankhause von Erlanger & Söhne in Frankf. a. M., der Direction der Disconto-Ges. in Berlin u. Frankf. a. M., der Filiale der Deutschen Bank in Hamburg u. vermittlungsweise auch bei sämtlichen K. Bayer. Rentämtern u. Kreiskassen; 2) die Zahlung für die mit Namenseinn- schreibungen oder Vinkulierungen versehenen Prior.-Schuldverschreib. leistet in der Regel nur die K. Eisenbahnbau-Dotations-Hauptkasse in München, ausnahmsweise kann aber diieselbe auf Wunsch der Beteiligten auch durch sämtliche K. Bayer. Rentämter u. Kreis- kassen vermittelt werden; 3) die Einlösung der Zinsscheine der Prior.-Schuldverschreib. geschieht bei den K. Staatsschuldentilgungskassen in München, der K. Bank in Nürnberg u. deren Filialen, den K. Bayer. Kreiskassen u. Rentämtern, sowie ausserhalb Bayerns bei den unter Ziffer 1 benannten ausserbayerischen Bankhäusern. Die vorstehenden Bestimmungen finden gleichermassen auch auf die am 1./1. 1909 noch unerhobenen unverjährten Prior- Schuldverschreib. u. Zinsscheine Anwendung. Eine Abstempelung der Prior.-Schuldverschreib. u. Zinsscheinbogen findet nicht statt. Die Zinsscheine der als Aktiengegenwerte hinaus- zugebenden 3½ Bayer. Eisenbahnanlehens-Schuldverschreib. werden bei denselben Kassen u. Bankhäusern, wie sie oben unter Ziffer 3 bezeichnet sind, eingelöst. Prignitzer Eisenbahngesellschaft in Perleberg. Gegründet: 5./6. 1884. Konc. 23./7. 1884 für Perleberg-Wittstock, 44, 93 km, eröffnet 31./5. 1885. Konc. 31./7. 1894 für Erweiterung bis zur preuss.-mecklenb. Landesgrenze bei Buschhof, 16,56 km, eröffnet 18./5. 1895. Der preuss. Staat ist nach Ablauf von 10 Jahren ab 1885 er- werbsberechtigt. Letzte Statutänd. 14./9. 1899 u. 10./9. 1904.