à M. 1000. Vom Reingewinn erhalten die Inhaber der Vorz.-Aktien A u. B vorweg bis zu 3½ % Div., alsdann die St.-Aktien A u. B bis zu 3½ % Div. Der Überrest wird zur Einziehung der Vorz.-Aktien B zum Kurse von 102 % verwendet und sofern diese sämtlich getilgt sein werden, unter die Vorz.- und St.-Aktien gleichmässig verteilt. Die Vorz.-Aktien A und B sind unter sich gleichberechtigt, ebenso die St.-Aktien und B. Ein Unterschied besteht nur insofern, als die Stadt Stralsund den Vorz.- und St.-Aktien B eine Mindest-Div. von 3½ % gewährleistet. Bei etwaiger Auflösung der Ges. haben die Vorz.-Aktien A und B Anspruch auf den vollen Nennbetrag von M. 1000, bevor eine Auszahlung auf die St.-Aktien A und B geleistet werden darf. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers.: Im I. Geschäftshalbj. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. März 1908: Aktiva: Bahnanlage 1 733 129, Bestände 10 794, Effekten des Ern.-F. 65 058, Debit. 38 264, Kassa 71, Verlust 5792. – Passiva: Vorz.-Aktien A 234 000, do. . St.-Aktien A 576 000, do. B 299 000, Ern.-F. 87 428, Spec.-R.-F. 12 123, Bau-F. 3559. Sa. M. 1 853 111. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Verlustvortrag 18 023, Betriebsausgaben 110 658, 2. Ern.-F. 12 689, z. Spec.-R.-F. 1733. – Kredit: Betriebseinnahmen 133 952, Entnahme a. Bau-F. 3359, Verlust 5792. Sa. M. 143 104. Dividenden 1901/02–1907/08: St.-Aktien A: 0, 0, 0, 0, 0. 0, 0 %, do. B: 3½, 3½, 3½, . 3½, 3½, 3½, 3½ %; Vorz.-Aktien A: 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0 %, do. B: 3½, 3½, 3½, 3½, 3½% 3½, 3½ %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Die gezahlten Div.-Zuschüsse sind aus den Bilanzen nicht ersichtlich. Direktion: Vors. Ratsherr Karl Lobeck, Reg.-Baumeister a. D. Jos. Jagielski. Aufsichtsrat: (4–7) Vors. Erster Bürgermeister Gronow, Stellv. Ratsherr Gottl. Fritsche, Konsul Gust. Koch, Stralsund; Landes-Rat Johs. Sarnow, Reg.- u. Baurat Merkel, Stettin; Dr. jur. Alfons Jaffé, Berlin; Reg.-Assessor von Wedemeyer, Franzburg. „„. Zahlstellen: Stralsund: Neuvorpommersche Spar- u. Creditbank; Berlin. Berl. Handels-Ges. ...... Süddeutsche Eisenbahn-Gesellschaft in Darmstadt mit Zweigniederlassung in Mannheim. Gegründet: 11./2. 1895; eingetr. 15./2. 1895. Statutänd. 10./9. 1902, 16./9. 1905, 29./9. 1906, 30./9. 1907 u. 30./9. 1908. Zweck: Bau u. Betrieb von Eisenbahnen, namentlich von Neben- u. Strassenbahnen, die mittels Dampf- oder anderen Motoren u. Pferden betrieben werden. Erwerbung, Pachtung von Bahnobjekten etc. Die Ges. ist berechtigt, Prior.-Anleihen zu kreieren u. Oblig. aus- zugeben. Die Ges. besitzt die untenstehend verzeichneten Linien und betreibt dieselben ausser den von der Centralverwalt. für Sekundärbahnen betriebenen unter B 9–11. Am 31./3. 1908 betrug die Gesamtlänge aller Nebenbahnen der Ges. 179 km, aller Schmal- spurbahnen 142.47 km, die Kleinbahnen in Wiesbaden u. Essen zus. 104.26 km. Die G.-V. v. 10./4. 1901 genehmigte einen Vertrag mit der Stadt Mannheim wegen Bau und Betrieb neuer Linien und Einführung einer Betriebsgemeinschaft mit den der Stadt Mannheim koncessionierten Vorort-Linien; Erwerb der Koncession für eine neue normalspurige Eisenbahnlinie von Heidelberg über Handschuhsheim nach Schriesheim (Betriebseröffn. 16./7. 1906), u. Einführung des elektr. Betriebes auf der bestehenden schmal- spurigen Linie von Heidelberg über Handschuhsheim nach Schriesheim, Einrichtung des lektr. Betriebes auf der Teilstrecke der Karlsruher Lokalbahnen vom Friedhof bis Grün;: winkel, Beteilig. bei der Frankfurter Lokalbahn-Ges. mit M. 100 000 (1905 auf M. 180 000 erhöht), Porphyrwerk Edelstein G. m. b. H. in Schriesheim mit M. 40 000 u. bei Biebricher Bauverein mit M. 50 000 u. Ermächtigung der Verwalt., die durch Ausführung obiger Be- schlüsse notwendig werdenden Geldmittel bestmöglichst zu beschaffen event. durch Auf- nahme einer Anleihe bis zum Betrage von M. 3 500 000. (Siehe Anleihe III.) „ Die G.-V. v. 21./9. 1901 genehmigte den Vertrag betreffseiner Betriebsgemeinschaft zwischen der im Besitz der Ges. befindlichen 8,69 km langen Hohenebra-Ebelebener u. der Herrmann Bachstein, jetzt der Centralverwalt. für Sekundärbahnen Herrmann Bachstein, gehörigen ca. 35 km langen Greussen-Keulaer Bahn auf folgender Grundlage: Beide Bahnen werden als ein einheitliches Ganzes durch H. Bachstein verwaltet u. der Ges. aus dem Betriebsüberschusse vorab ein Betrag zugeschieden, welcher dem Durchschnittserträgnis der Hohenebra-Ebelebener Bahn in den letzten 3 Betriebsjahren entspricht. Nach einer 4 % Verzinsung des in der Greussen-Keulaer Bahn investierten Kapitals ist die Ges. an den weiteren Überschüssen nach dem Verhältnis des in der Hohenebra-Ebelebener Bahn investierten Kapitals beteiligt. Die ausserord. G.-V. v. 28./2. 1902 genehmigte einen seitens der Verwaltung mit der Stadt Darmstadt abgeschlossenen Vertrag. Nach demselben wird ein Konsortium zum Bau u. Betrieb von Nebenbahnen gebildet, an welchem die Stadt und die Ges., sowohl betreffs der aufzubringenden Anlagekapitalien wie der Erträgnisse, je zur Hälfte beteiligt sind. Dieses Konsortium soll 1) die der Ges. gehörigen Dampfstrassenbahnen von Darm- stadt nach Griesheim, von Darmstadt nach Eberstadt und von Darmstadt nach Arheilgen ankaufen; 2) die Koncession zum Bau und Betrieb folgender schmalspuriger Neben- bahnlinien erwerben: a) von Gernsheim (Hafen) über Hahn-Pfungstadt-Eberstadt, mit Anschluss an die Vorortbahn Darmstadt-Eberstadt, nach dem Mühlthal; b) von Griesheim Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1908/1909. II. 10