. 7=― 25, 12, erli Dividenden: 1879/80–1880/81: 5, 4 %; früher und seitdem b 1906/1907 nichts. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Alfred Wentzke, Berlin. Aufsichtsrat: Vors. Herm. Leschke, Berlin; Aug. Schmidt, Paris; Max Bunge, Berlin; Bankier Franz Meyer, Glauchau. Otavi Minen- und Eisenbahn-Gesellschaft in Berlin, W. 64, Behrenstr. 14/16 I, Zweigstelle in London E. C., Laurence Pountney Hill 3. Gegründet: 6./4. 1900; bestätigt durch Bundesratsbeschluss vom 14./2. 1901 als Kolonial- Ges.; handelsger. eingetr. 3./3. 1904. Der Zweck der Ges. besteht in der Erwerbung von Grundbesitz, Eigentum, Bergwerks- rechten, sowie anderen Rechten jeder Art in Deutsch-Südwest-Afrika u. in der wirtschaftl. Erschliessung u. Verwertung der gemachten Erwerbungen. Insbesondere steht der Ges. auch das Recht zu, ohne dass aus dieser Anführung einzelner Befugnisse eine Beschränkung der allgemeinen Berechtigung hergeleitet werden könnte: die ihr gehörigen und etwa noch von ihr zu erwerbenden Gebiete zu erforschen, Wege, Eisenbahnen, Telegraphen u. andere Verkehrsmittel für den eigenen oder den öffentlichen Gebrauch selbst oder durch andere herzustellen und zu betreiben, die Einwanderung zu fördern, Ansiedelungen zu gründen und für nützlich erachtete Bauten und Anlagen jeder Art auszuführen, Landwirtschaft, eigentum und ihr zustehende Berechtigungen zu veräussern oder zu verpachten u. Grund- eigentum und Berechtigungen in fremdem Besitz zu pachten, sich an irgend einem Unter- Bergbau, sowie überhaupt gewerbliche Unternehmungen zu betreiben, ihr gehöriges Grund- nehmen, welches mit den Zwecken der Ges. in Zusammenhang steht, zu beteiligen, sei es durch Übernahme von Aktien, Oblig. und dergl., durch Subsidien, Darlehen gegen oder ohne besondere Sicherheit oder durch andere der Ges. zweckdienlich erscheinende Mittel, Zweigniederlassungen im Inlande und Auslande zu begründen. Die Ges. wurde zur Ausbeutung des Kupfererzvorkommens im Otavi-Gebiete sowie zur Erbauung einer Bahn von den Minen zur Küste errichtet u. zwar auf Grund eines zwischen der Direction der Disconfo-Ges. in Berlin, der South West Africa Comp. Ltd. und der Exploration Comp. Ltd. in London geschlossenen Vertrages vom 29./9. 1899. Ihre erste Aufgabe war, nähere Untersuchungen über den Umfang des Kupfererzvorkommens vor- zunehmen und die Trace der zu errichtenden Bahn zu studieren. Der Otavi-Ges. wurde das Recht beigelegt, binnen einer anfangs auf zwei Jahre bemessenen, später auf drei Jahre verlängerten Frist sich darüber zu erklären, ob sie die Ausbeutung der Minen und der von der Deutschen Regierung sonst verliehenen Land- und Bergwerksberechtigungen sowie ihrer Untersuchungen entschloss sich die Otavi-Ges. von dem ihr zustehenden Optionsrecht Gebrauch zu machen. Nachdem die von der Otavi-Ges. zu übernehmenden Rechte und Pflichten durch Vertrag zwischen der Disconto-Ges. und der South West Africa Comp. am 12./5. 1903 endgültig festgestellt worden waren, erhöhte die Otavi Minen- u. Eisenbahn-Ges. ihr Grundkapital auf M. 20 000 000. Bei dieser Erweiterung der Ges. traten ihr unter anderen die folgenden Firmen und Personen hinzu: Deutsche Bank, S. Bleichröder, von der Heydt & Co. in Berlin; Norddeutsche Bank in Hamburg, Dr. Scharlach und C. Woermann in Hamburg; Sal. Oppenheim jr. & Co. in Cöln; Banque d' Outremer in Brüssel; Wernher, Beit & Co., A. Goerz & Co., Ltd., sowie Edmund Davis in London. Nach den Verträgen vom 12./5. 1903 zwischen der Disconto-Ges. und der South West Africa Comp. und vom 6./5. 1904 zwischen der Deutschen Colonial-Ges. für Südwest-Afrika und der Otavi Minen- und Eisenbahn-Ges. wurde der letzteren a) von der South West Africa Comp. die der South West Africa Comp. in dem Otavi-Gebiete zustehenden Minen- rechte, mit alleinigem Ausschluss der Gewinnung von Hdelsteinen jeder Art, innerhalb eines Bezirkes von 1000 engl. Quadratmeilen, welcher nach Bestimmung der Otavi-Ges. zu begrenzen ist, aber jedenfalls die Kupferminen von Otavi, Klein-Otavi, Auwap u. Tsumeb einschliessen soll; das der South West Africa Comp. zustehende Recht auf Inbesitznahme von Land in dem vorstehend bezeichneten Bezirk von 1000 engl. Quadratmeilen, sei es zum Zwecke des Betriebes der Minen und des Baues der Eisenbahn, sei es zu Ansiedlungs- zwecken, nach Auswahl der Otavi-Ges. jedoch von keiner grösseren Gesamtfläche als 500 engl. Quadratmeilen; die der South West Africa Comp. zustehenden Land-Wasser- rechte auf den von der Otavi-Ges. in Anspruch genommenen Ländereien; das Recht auf den Bau einer Eisenbahn, welche das Otavi-Gebiet mit der Deutschen Küste von Südwest-Afrika verbindet; b) von der Deutschen Colonial-Ges. für Südwest-Afrika: ein 3 ha grosses Gelände für den Bahnhof Swakopmund und das Gelände für den Bahnbau nebst den Bau einer Eisenbahn nach dem bestgelegenen Hafen übernehmen wollte. Auf Grund 0 Land- und Wasserrechten in schachbrettförmigen Blöcken von 10 qakm und Bergwerks- Gerechtsamen in Blöcken von 10 km Breite und 30 km Tiefe bezw. 20 km Breite u. 30 km Tiefe zu beiden Seiten der Bahn übertragen. Die Otavi-Gesellschaft hat der Re- 0 sterung von der Gesamtförderung von Erzen aus den von ihr betriebenen Gruben die 16* 0