iges Urteil über die finanziellen Resultate noch nicht zulässt, aber vorläufig fortges wird. Gleichzeitig sind Vorkehrungen eingeleitet, durch Verbesserung des Aufbereitungs- verfahrens einen Teil der bisher als Schmelzgut verwendeten Erze exportfähig zu machen. Ziur Verschiffung nach Europa gelangten im Jahre 1907/08 ca. 15 000 t Tsumeberz mi cCa. 0.035 % Silber, 19 % Kupfer, 23 % Blei, ca. 1000 t Kupferstein mit 0.040 % Silber, 36 % Kupfer, 17 % Blei und ca. 700 t Werkblei mit 0.090 % Silber, 96 % Blei. Die Verschiffunge in den Monaten April bis Okt. des Geschäftsjahres 1908/09 betrugen: 15 750 t Erze, 1950 Kupferstein, 1800 t Werkblei. Für das Kupfererzvorkommen in Guchab, wo ca. 1800 t blei freier Kupfererze gewonnen wurden, wird ein umfassender unterirdischer Abbau durch weitere Aufschliessungsarbeiten vorbereitet. Dasselbe gilt von Asis oder Klein-Otavi, welche wie Guchab an der Bahnstrecke Otavi-Grootfontein liegt. Die für die Beamten u. Arb. er- ßborderlichen Wohnhäuser sind errichtet worden. Die Anzahl der eingeborenen Arb. ist erheblichen Schwankungen unterworfen; sie betrug im Okt. 1908: 900 Mann. „ Eisenbahn. Die mit der Spurweite von 0,6 m von Arthur Koppel A.-G. in Berlin aus- geführte Bahn Swakopmund-Tsumeb hat die Stationen Swakopmund, Usakos, Onguati, Omaruru, Okavakuatjivi, Okaputa, Otavi, Khorab u. Tsumeb und ausserdem 18 Halt und Überholungsstellen. Länge der Bahn 566 km, ausserdem die Zweiglinie Onguat Karibib (14 km). Die Bahn ist durchgängig eingleisig ausgeführt und mit eine starken, ganz eisernen Oberbau versehen. Im Sept. 1903 wurde mit dem Bau von Swakopmund aus begonnen; die Eröffnung erfolgte am 12./11. 1906 u. wurde der Betrie am 16./12. 1906 durch die Otavi-Ges. von der Generalunternehmung übernommen. D Betriebsmittel der Ges. umfassen: 37 Tenderlokomotiven, 31 Wassertender u. 290 verschiedene Magen, meistens Güterwagen. Die Baukosten der Bahn belaufen sich bis Ende März 1908 auf rund M. 17 800 000. Ausserdem ist eine von der South West Africa Comp. Ltd. erba Zweiglinie Otavi-Grootfontein (92 km) vorhanden, auf welcher Bahn die bei Guchab im Tag bau gewonnenen Kupfererze verladen werden. Der Abbau bei Guchab begann Anfang 190 Die Eisenbahn beförderte 1907/08: 22 848 Personen, Einnahmen hierfür und für Gepä M. 284 925, 60 504 t Güter mit M. 3 878 691 Einnahmen, sonst. Einnahmen M. 74 065 2 also M. 4 237 681 abz. M. 1 734 198 Ausgaben, demnach Überschuss M. 2 503 482, wo M. 426 312 dem R.-F. überwiesen wurden, somit Reingewinn M. 2 077 170. = Grundkapital: M. 20 000 000 in 200 000 Anteilen auf Inhaber (Nr. 1–200 000) à M. = frs. 125 = £ 5. Urspr. Kap. M. 1 000 000, erhöht 1903 um M. 19 000 000. Die Antei sind in englischer und deutscher Sprache ausgestellt. Sie sind in 20 Serien zu je 10 000 teilen eingeteilt, und zwar enthalten Serie I Stück 10 000 von je 1 Anteil Nr. 1–2 1009000 5 Serien IIvVI zu Stück 2 000 von je 5 Anteilen Nr. 10 001– 60 000 12 Serien VII–XVIII zu Stück 1 000 von je 10 Anteilen Nr. 60 001–180 000 2 Serien XIX=XX zu Stück 200 von je 50 Anteilen Nr. 180 001–200 000 Die Anteile sind unteilbar. Die Urkunden über die Anteile können auch auf den Nam umgeschrieben werden; sie werden in Stücken über einen, fünf, zehn oder fünfzig Anteil ausgestellt. Den Inhaber-Anteilen werden Div.-Scheine auf 10 Jahre und ein Talon be werden und sind in Stücken über einen, fünf, Nach dem mit der South West Africa Comp. Preis für die an die Otavi-Ges. übertragenen Re abgeschlossenen Vertrage erhielt diese als chte die Hälfte der Genussscheine für sich und auf Höhe von 50 % unter die Inhaber der Genussscheine in Mark verteilt. Die Verteilung darf erst nach Ablauf eines welchem die Auflös. der Ges. im Deutschen Reichsanzeige bekannt gemacht worden ist. Die Einlösung der Genuss scheine bedingt eine Abänderung der Satzungen; einem Übereinkommen über die Einlösung sind alle Inhaber von Genu wenn in einer zu diesem Zwecke zu berufenden Versammlung de tretenen Stimmen genehmigt wird. In dieser Versammlung eine Stimme. Die Ges. ist befugt, auf Beschluss des Verwaltungsrats Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage der Hälfte des eingezahlten Grundkapitals auszugeben. Ein Erhöhung des Grundkapitals kann nur von der ordentl. G.-V. beschlossen werden. Geschäftsjahr: 1./4.–31./3. Gen.-Vers: Spät. im Dez. Stimmrecht: 1 Anteil = 1 St. Gewinn-Verteilung: Der Reingewinn versteht sich nach Abschreib. u. nach Dotierung des Ern.-F. für die Eisenbahn; von dem nach Beendigung der Bauzeit sich ergebenden Reingewinn mindestens 5 u. höchstens 15 % z. R.-F. bis derselbe 15 % des Grundkapitals erreicht haben wird, 5 % Div. an die Anteile, vom Rest 50 % als Super.-Div. an die Anteile u. 50 % an die Genussscheine, nachdem 10 % Tant. an den Verwalt.-Rat vorweggenommen sind. 3