278 Erzbergwerke und Hüttenbetriebe. à M. 1000, 10 000 Stücke Lit. C Nr. 10 501–20 500 à M. 500, lautend auf den Namen der Disconto-Ges. oder deren Order und durch Indoss. übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. lt. Plan ab 1914 bis spät. 1943 durch jährl. Auslos. im Juli-Sept. (zuerst 1913) auf 2./1. (erstmals 1914); ab 2./1. 1914 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 3 monat. Frist vorbehalten. Zur Sicherheit der Teilschuldverschreib. nebst Zs., Aufgeld und Kosten ist: 1. auf den Grund- stücken der Dortmunder und Horster Werke; 2. auf folgenden Zechen und Gruben bezw. sämtl. Kuxen der Zechen und Gruben: a) Zeche Glückauf Tiefbau nebst Venus I, Wilhelmine und Storksbank, b) Zeche Carl Friedrich's Erbstolln nebst Brockhauser Tiefbau, Friede, Carl wilhelm und Krockhausbank, c) Grube Friedrich nebst Scherzbeiseit, Petersgrube I, Junger Friedrich, Kleiner Friedrich, Arzbach-Nebengang, Friedrich II, Altes Recht und Skalitz, d) Grube Wohlverwahrt nebst Neu-Wohlverwahrt, Wohlverwahrt I, Wohlverwahrt II u. Victoria nebst sämtlichen ober- und unterirdischen Anlagen, Kokereien, Gebäuden, Masch. sowie den gesamten Bestandteilen u. Zubehörstücken eine Sicherungshypothek in Höhe von M. 19 800 000 eingetragen. Diese bestellten Pfandobjekte standen am 30./6. 1908 mit M. 46 715 000 zu Buch; das gesamte Areal einschl. der nicht verpfändeten Objekte der Zeche Hansemann umfasst ca. 294 ha. Die Teilschuldverschreib. dieser Anleihe nehmen an der Sicherungs- hypothek nach Verhältnis ihres Nennwertes zu gleichen Rechten teil; durch Übertragung der Teilschuldverschreib. geht zugleich der entsprechende Anteil an der Sicherungshypothek auf den Erwerber über. Die Sicherungshypothek ist im Range unmittelbar hinter denjenigen Sicherungshypotheken eingetragen, welche für die beiden von der Union ausgegebenen Anleihen von 1880 und 1893 (s. oben) bestellt sind. Die gegenwärtige Anleihe darf jedoch von der Union nur in der Weise ausgegeben werden, dass sich von den beiden eben er- wähnten ältern und von der neuen Anleihe zus. immer nur ein Betrag von höchstens M. 18 000 000 im Umlauf befindet; somit darf die neue Anleihe zu diesem vollen Betrage erst dann ausgegeben werden, wenn die beiden ältern Anleihen vollständig getilgt sind. Die Union hat sich verpflichtet, die für die ältern Anleihen eingetragenen Sicherungshypotheken nach Massgabe der Tilg. dieser Anleihen zur Löschung zu bringen, und zur Sicherung dieses Anspruchs auf Löschung zugunsten der Revisions- und Vermögensverwaltungs-Akt.-Ges. eine Vormerkung in die Grundbücher der verpfändeten Grundstücke und Bergwerke ein- tragen lassen. Pfandhalter: Revisions- u. Vermögensverwalt.-Akt.-Ges. in Berlin. Aufge- nommen zwecks teilweiser Deckung der schwebenden Schulden u. Konsolidierung der älteren Anleihen von 1880 u. 1893. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.). Zahlst. wie bei Div. Kurs: Aufgelegt am 19./11. 1908 M. 7 500 000 zu 99.25 % plus 4½ % lauf. Stück-Zs. ab 1./7. 1908. In Berlin Ende 1908: 99.25 %. Gleichzeitig mit der Aufforderung zur Zeichnung auf obige neue 4½ % Anleihe von 1908 wurde den Inhabern der 5 % zu 110 % rückzahlbaren Oblig. v. 1880 sowie der 4 % Oblig. v. 1893 der Umtausch in die neuen 4½ % Schuldverschreib. von 1908 zu folgenden Beding. angeboten: 1. Diejenigen 5 % und 4 % Öblig., deren Inhaber den Umtausch gegen 4½ % Schuldverschreib. vornehmen wollten, waren mit den Zinsscheinen über die v. 1./1. 1909 ab laufenden Zinsen vom 16./11. bis 5./1. 1909 einzureichen. Die Aushändigung der neuen 4½ % Schuldverschreib., gleichfalls mit Coup. über die vom 1./1. 1909 ab laufenden Zinsen erfolgte bis 23./12. 1908. 2. Bei diesem Umtausch wurden die neuen 4½ % Schuldverschreib. nach dem Nominalkapital zum Kurse von 99 % mit M. 99.25 für je M. 100 Nominalkapital berechnet und dagegen die umzutauschenden Oblig. wie folgt angenommen: a) zur Rück- zahlung zu 110 % am 2./1. 1909 verloste 5 % Oblig. von 1880 nach ihrem Nominalkapital zum Kurse von 110 % mit M. 110 für je M. 100 Nominalkapital; b) zur Rückzahlung am 2./1. 1909 verloste 4 % Oblig. von 1893 mit ihrem Nominalwerte von M. 100 für je M. 100 Nominalkapital; c) zur Rückzahlung zu 110 % auf den 1. April 1909 gekündigte 5 % Oblig. von 1880 mit M. 110 für je M. 100 Nominalkapital zuzüglich M. 0.125 Zinsdifferenz zwischen 5 % und 4½ % für die Zeit vom 31./12, 1908 bis 1./4. 1909 zus. mit M. 110.12*; d), unverloste 4 % Oblig. von 1893 mit M. 96.75 für je M. 100 Nominalkapital. Nach dieser Berechnung erhielt der Zeichner zu a), b) und c) den durch M. 500 teilbaren Nominalbetrag an 4½ % Schuldverschreib. soweit derselbe durch den Anrechnungswert der eingelieferten 5 % oder 4 % Oblig. Deckung fand, während der überschiessende Betrag der letztern von den Sub- skriptionsstellen bei Einlieferung der alten Oblig. bar beglichen wurde. Bei dem Umtausch zu d) erhielt der Zeichner den gleichen Nominalbetrag der eingelieferten 4 % Oblig. in 4½ % Schuldverschreib. unter Zuzahlung von M. 2.50 für je M. 100 Nominalkapital seitens des Obligationsinhabers bei Einlieferung der alten Oblig. 3. Die Schlussscheingebühren trugen die Umtauschstellen. III. M. 6 000 000 in 5 % Oblig. aufgenommen lt. G.-V. vom 27. Okt. 1900 behufs Wiederflüssigmachung der für die Zeche Adolf von Hansemann über die neue Aktien-Em. (von 1899) hinaus aufgewendeten und noch aufzuwendenden Mittel. 4000 Stücke Ser. A (Nr. 1–4000) à M. 1000, 4000 Stücke Ser. B (Nr. 1–4000) à M. 500, lautend auf den Namen der Disconto-Ges. in Berlin und durch Indossament übertragbar; Zs. 1./4. u. 1./10. War bis 1905 unkündbar. Tilg. lt. Plan al pari durch Verlos. im Mai (zuerst 1905) auf 1. Okt. bis spät. 1930. Verstärkte Verlos. oder Gesamtkündigung ab 1910 mit halbjährl. Frist auf einen Zinstermin zulässig. Sicherheit: Erste Hypoth. auf Zeche Adolf von Hanse- mann nebst sämtlichen ober- und unterirdischen Anlagen, Kokerei, Gebäuden, Maschinen, sowie den gesamten beweglichen u. unbewegl. Bestandteilen u. Zubehörteilen (s. oben). Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke 30 J. (F.) Zahlst. wie bei Div. In Umlauf Ende Juni