Brauereien. 1485 11. 1901, 4./12. 1902 u. 11./1. bezw. 22./11. 1904. Die Ges. erwarb das Carl Rizzi zu Kulmbach ehörige Bierbrauereianwesen mit Zubeh. (M. 700 000), Aussenstände u. Vorräte (M. 125 000) zus. M. 825 000. Die Berichtigung des Kaufpreises erfolgte durch Bestellung einer Hypothek von M. 400 000, Hingabe von 421 Stück Aktien der Ges. à M. 1000 und M. 4000 bar. Anfang 1897 erwarb die Ges. das Alt-Pilsenetzer Bräuhaus (Wolf & Weber) in Pilsenetz bei Pilsen um den Kaufpreis von fl. 1 800 116.54 = M. 3 070 721.55. Hinsichtlich sämtl. Anlagen s. auch die Bilanz. Buchwert der noch im Besitz der Ges. befindl. 4 Dresdner Grundstücke und zweier in Klotzsche am 31./7. 1908 M. 1 131 974, der beiden Grundstücke in Pilsen K 82 800. Angekauft wurde 1907/1908 das Grundstück Rosenstr. 37 in Dresden für M. 232 384. Bierabsatz 1886/87–1895/96: 16 041, 21 808, 23 814, 34 022, 43 040, 48 069, 54 072, 63 163. 64 631, 92 041 hl: mit Alt-Pilsenetz 1896/97–1907/1908: 121 821, 157 536, 158 969, 161 046, 145 789, 112 750, 110 380, 112 000, 114 000, 115 000, 127 907, 138 869 hl. Kapital: M. 3 107 000 in 982 Aktien Lit. A u. 2125 Aktien Lit. B, sämtl. abgest. u. à M. 1000 mit Nummern aus der Zahlenfolge 1–3500. Die Aktien Lit. A berechtigen zu 5 % Vorz.-Div. lIm Falle Auflösung der Ges. werden zuerst die Aktien Lit. A, dann die Lit. B befriedigt, verbleibende Liquidationsmasse fällt sämtl. Aktien gleichmässig zu. Die Rechte der Genuss- scheine werden hierdurch indes nicht berührt. Das urspr. A.-K. von M. 425 000 wurde er- höht lt. G.-V. v. 1./10. 1888 auf M. 600 000, lt. G.-V. v. 2./12. 1889 auf M. 750 000, lt. G.-V. v. 2./11. 1891 auf M. 1 000 000 und lt. G.-V. v. 26./1. 1897 behufs Übernahme des Alt-Pilsenetzer Bräuhauses um M. 2 500 000 (auf M. 3 500 000) in 2500 Aktien, hiervon übernommen 500 Aktien von einem Konsortium zu 110 %, 1000 Aktien angeboten den Aktionären zu 130 %, restl. 1000 Aktien wurden anderweitig zu 145 % zur Subskription aufgelegt. Die Aktien Lit. A erhielten bis einschl. 1900/1901 9 % Vorz.-Div. DPurch den Zus. bruch ihrer langjähr. Bankverbindung (Dresdner Creditanstalt) im Sommer 1901 war die Ges. empfindlich berührt worden; auch an einigen auswärt. Grundstücken u. bei einzelnen Aussenständen waren Verluste zu verzeichnen gewesen. Um der Ges. ihre frühere fnnanzielle Unabhängigkeit wiederzugeben, beschloss deshalb die G.-V. v. 9./11. 1901, das A.-K. zwecks Vornahme von Rückstell. u. Abschreib. durch Ankauf einer Aktie u. Zus. legung der restl. Aktien Lit. A im Verhältnis 3: 1 um höchstens M. 666 000 u. durch Zus. legung von Aktien Lit. B im Verhältnis 5:1 um höchstens M. 2 000 000 herabzusetzen; ferner den Aktionären anheim- zustellen, binnen ihnen zu setzender Frist auf ihre Aktien 35 % des Nom.-Betrages derselben = M. 350 pro Aktie mit der Wirkung bar zuzuzahlen, dass die fristgemäss zugez. Aktien von der Zus. legung ausgeschlossen bleiben u. die Inh. dieser zugez. Aktien überdies auf je 3 der- selben einen Genussschein u. die Inh. von weniger als 3 zugez. Aktien eine Anweisung auf den entsprech. Teil eines Genussscheines erhalten. (Näheres über die Genussscheine s. unten.) Die besagte Zuzahl. hatte in 2 Raten à M. 175 bis 10./12. 1901 bezw. 10./1. 1902 zu erfolgen (Voll- zahlung bis 31./12. 1901 wurde bis 10./1. 1902 mit 5 % verzinst). Die Einreichung der Aktien, auf die keine Zuzahl. geleistet wurde, zur Zus. leg. hatte ebenfalls bis 10./12. 1901 (Frist später Dius 10./5.1902 verlängert) zu geschehen. Schlussnotenstempel zu Lasten der Aktionäre. 6 Aktien Lit. A u. 10 Lit. B, auf die keine Zuzahl. geleistet, die auch nicht zur Zus. legung eingereicht sSind, wurden für kraftlos erklärt; die Ersatzaktien wurden für Rechnung der Beteiligten ver- kauft, wobei auf jede Aktie Lit. A M. 208.30, Lit. B M. 47.10 entfielen. 3 Aktien Lit. B sind bei der Zus. legung als Spitzen übrig geblieben. Die zus. gelegten u. die Aktien, auf welche zugezahlt ist, sind mit bezüglichem Stempelaufdruck versehen „zusammengelegt“ bezw. „Zu- zahlung geleistet lt. G.-V.-B. v. 9./11. 1901. Die Durchführung der gesamten Transaktion hat in der Weise stattgefunden, dass auf M. 3 005 000 Aktien die geforderten 35 %, insgesamt also M. 1 051 750, zugezahlt wurden, ausserdem wurden durch Zus. legung M. 393 000 Aktien trei, sodass als Buchgewinn zus. M. 1 444 750 verfügbar waren. Nach Deckung von M. 27 783 Unk. und Rückstellung von M. 31 070 für Wiedereinführung der Aktien an der Dresdner Börse wurden von den verfügbaren M. 1 385 890 verwendet für: ausserordentl. Abschreib. auf Kulmbach M. 612 435 (darunter M. 102 678 auf Brauerei-Immobil., M. 85 274 auf Masch., A. 223 482 auf auswärt. Grundstücke und M. 144 347 auf Ausstände), ferner auf Pilsenetz M. 705 500 (darunter K 225 176 auf Brauerei-Immobil. und Masch. und K 196 000 auf das Wiener Depot). Die restl. M. 67 962 dienten mit M. 54 462 zur Bildung einer Verlust-Res. und mit M. 13 500 für ein Schuldverschreib.-Agiokto (Anleihe II). Das A.-K. beträgt nun- mehr, wie oben angegeben, M. 3 107 000. Die in der G.-V. v. 22./11. 1904 gemachten neuen Banierungsvorschläge, Herabsetzung des A.-K. um M. 1 063 000 zur Vornahme von Abschreib. AGdurch Zus. legung der Aktien Lit. B im Verhältnis 2:1 unter Verzichtleistung der Aktien Iit. A auf ihre Vorz.-Rechte, wurde durch Opposition der Bank für Brau-Industrie, welche diesen Beschluss als nicht für die Ges. gedeihlich hielt, zu Fall gebracht. Genussscheine: Bezügl. dieser lt. G.-V.-B. v. 9./11. 1901 ausgegebenen Scheine ist bestimmt; dass dieselben vom jeweiligen Jahresgewinn nach Abschreib. und Rücklagen zunächst bis M. 70 pro Stück erhalten und dass aus dem nach Zahlung dieser M. 70 pro Stück und nach Zahlung einer Div. von 5 % auf das A.-K. noch verbleibenden Reingewinn die Hälfte zur Tilg. der Genussscheine durch Ausl. zu M. 1750 pro Stück oder durch Rückkauf nicht über M. 1750 pro Stück zu verwenden ist. Auch steht der Ges. frei, fe zu demselben Preise einen durch das Los zu bestimmenden Teil oder sämtliche noch Ausstehende Genussscheine jederzeit einzuziehen, doch ist hierzu ein Beschluss der G.-V. der Aktionäre erforderlich, welche mit ¾ Stimmenmajorität zu beschliessen hat. Ein timmrecht in der G.-V. der Aktionäre haben die Genussscheininhaber nicht. Die Bank