Hypotheken- und Kommunal-Banken. genommenen Betrages hat, soweit er nicht zur Tilgung von Verbindlichkeiten an die Nichtpfandbr.-Gläubiger verwendet wird, als Betriebskapital zu dienen. 6) Die Vertretung hat die Stundung zu widerrufen und ist berechtigt, die Kapital- forderung aus den Pfandbr. für fällig zu erklären, wenn die G.-V. der Aktionäre nicht eine der Stundungsbedingungen nicht erfüllt wird. Die Befugnis der einzelnen Pfandbr.-Gläubiger zur selbständigen Geltendmachung ihrer Forderungen während der Dauer der Stundung wird ausgeschlossen.“ Die Vers. der Pfandbr.-Gläubiger v. 21./11. 1901 wählte die Deutsche Treuhand-Ges. in Berlin zur Vertretung der Pfandbr.-Gläubiger mit den gesetzl. Befugnissen. Die ab- geänderten Stundungsbedingungen v. 17./2. 1904 siehe oben, durch welche die vor- stehenden aufgehoben sind. Die am 1./10. 1901 fälligen Coup. der 3½ % Pfandbr. wurden noch voll ausgezahlt. Die am 1./10. 1901 fälligen Coup. der 4 % Pfandbr. lIt. Beschl. der Pfandbr.-Gläubiger-Vers. V. 20./9. 1901 mit ¼, d. i. auf den Coup. von M. 2 mit 67 Pf. (Rest M. 1.33), von M. 6 mit M. 2 (Rest M. 4), von M. 10 mit M. 3.34 (Rest M. 6.66), von M. 20 mit M. 6.67 (Rest M. 13.33), von M. 40 mit M. 13.34 (Rest M. 26.66), von M. 60 mit M. 20 (Rest M. 40), von M. 100 mit M. 33.34 (Rest M. 66.66). Die am 2./1. 1902 fälligen Coup. der 4 % Pfandbr. werden gegen Auslieferung der- selben ab 16./12. 1901 kostenlos wie folgt bezahlt: Der Coup. von M. 2 mit Pf. 67, von M. 6 mit M. 2, von M. 10 mit M. 3.34, von M. 20 mit M. 6.67, von M. 40 mit M. 13.34, von M. 60 mit M. 20, von M. 100 mit M. 33.34. Die am 2./1. u. 1./4. 1902 fälligen Coup. der 3½ % Pfandbr. sind lt. den Be- schlüssen der Pfandbr.-Gläubiger-Vers. v. 11./10. 1901 in voller Höhe gestundet und wurden zunächst nicht eingelöst. Die Coupons werden seit 2./1. u. 1./4. 1906 zu den hier unten angegebenen Sätzen bezahlt. Der Anspruch auf Nachzahlung der vom 1./1. 1902 ab gestundeten Pfandbr.-Zs. nebst Zinses-Zs. bleibt mit dem Pfandbr. verbunden. die Einlösung der Jan.-Coup. der Pfandbr.: Nach den Beschlüssen der Pfandbr.-Gläubiger v. 11./10. 1901 haften von den auf die 3½ % Jan.- u. April- Coup. gestundeten % mit ¾ an den Pfandbr., während an dem Coup. haftet. Die Stundung des an den Coup. haftenden des 3½ % Jan.- u. April-Coup. 1902 ist von der Pfandbr.-Gläubiger-Vers. am 11./10. 1901 zum Ausgleich gegenüber den Besitzern der 4 % Pfandbr., welche den Okt.-Coup. gestundet hatten, ein- stimmig beschlossen worden. In Gemässheit der Beschlüsse der Pfandbr.-Gläubiger-Vers. v. 11./10. 1901 haften die gestundeten der am 1./10. fällig gewesenen Zs. der 4 % und der später fälligen Zs. der 3½ u. 4 % Pfandbr. an diesen selbst und sind durch diesen Beschluss die 4 % Okt.- Coup., welche s. Z. mit dem Stempelaufdruck „Hierauf rückständig M. ...“ versehen zurückgegeben worden sind, wertlos geworden. Demzufolge werden die von jetzt an zur Zahlung vorkommenden Coup. nicht mehr zurückgegeben. Das nicht gestundete ½ der am 1./4. 1902 bis 1./10. 1907 fälligen 4 % Pfandbr.-Coup., soweit dieselben nicht bereits verjährt sind, werden vom Fälligkeitstage ab gegen Aus- lieferung der Coup. an den Kassen in Neustrelitz u. Berlin, sowie bei der Deutschen Bank u. der Bank f. Handel u. Industrie in Berlin mit M. 0.67 2.– 3.34 6.67 13.34 20.– 33.34 für den Coup. von M. 2.—– 6.– 10.– 20.– 40.– 60.– 100.– bezahlt. Die seit dem 1./7. 1902 bis 1./10. 1907 fällig gewordenen 3½ % Coupons werden mit des Wertes bezahlt, das ist mit M. 059 9 2.92 5.84 11.67 17.50 29.17 für den Coup. von M. 1.75 5.25 8.75 17.50 3 52.50 87.50 Die seit Anfang 1908 bis Ende 1909 fällig werdenden Coupons der 4 u. 3½ % Pfandbr. werden infolge Erhöhung der Zinsquote mit %o ihres Nominalwertes eingelöst. Auf Grund der Stundungsbedingungen der Pfandbr.-Gläubiger der Bank v. 12./2. 1904 kamen v. 1./7. 1905 ab die Zinsrückstände vom Oktobertermin 1901 auf die früher 4 % Pfandbr. Serie II zur Auszahl., u. zwar mit M. 77.88 auf Lit. A (M. 5000), M. 46.73 auf Lit. B (M. 3000), M. 31.13 auf Lit. C (M. 2000), M. 15.56 auf Lit. D (M. 1000), M. 7.76 auf Lit. E (M. 500), M. 4.67 auf Lit. F (M. 300), M. 1.54 auf Lit. G (M. 100). Die Auszahl. erfolgt gegen Vorlage der mit Nummernverzeichnis einzureichenden Pfandbr. ohne Bogen durch die Kasse der Bank in Berlin, Potsdamer Strasse 104. Die Pfandbr. erhalten den Stempelaufdruck: „Der Zinsrück- stand v. 1./10. 1901 ist bezahlt.“ Ab 2./1. 1906 kamen ferner zur Auszahl. die Zinsrückstände v. Januartermin 1902 u. zwar: auf früher 4 % Pfandbriefe Serie I gegen Vorlage der mit Nummernyerzeichnis einzureichenden Pfandbriefe ohne Bogen: mit M. 78.67 47.21 31.46 15.73 7.85 4.72 1.56 auf M. 5000 3000 2000 1000 500 300 100 auf früher 3½ % Pfandbriefe Serie I a) gegen Vorlage der mit Nummernverzeichnis einzureichenden Pfandbriefe ohne Bogen: mit M. 68.51 41.10 27.39 13.68 6.84 4.10 1.36 auf M. 5000 3000 2000 1000 500 300 100 in den A.-R. die Mehrheit aus der Zahl solcher Personen wählt, welche in einer Vers. der Pfandbr.-Gläubiger aller Serien ihr mit Stimmenmehrheit vorgeschlagen werden oder Mit Bezug hierauf erliess die Bank am 21./12. 1901 folgende Bekanntmachung über