320 ... Hypotheken- und Kommunal-Bankenn * VIII. Die Bank hat innerh. der ersten 3 Mon. jedes Kalenderj. den sich für sie einschl. Zs. aller Art ergebenden Schuldbetrag an gestundeten Coup.-Beträgen gegenüber der Pfandbr.- Vertret. als der Vertreterin der Pfandbr. Gläubiger zur Zahlung gemäss § 790 B. G.-B. unter Berücksichtigung der Bestimmungen zu II und III anzuerkennen. IX. Die Vertretung hat jede Stundung zu widerrufen und ist berechtigt, die Kapital- forderung aus den Pfandbr. für fällig zu erklären, wenn eine der Stundungsbeding. nicht erfüllt wird, oder wenn die G.-V. der Aktionäre nicht in den A.-R. die Mehrheit aus der Zahl solcher Personen wählt, welche in einer Versamml. der Pfandbr.-Gläubiger aller Serien ihr mit Stimmenmehrheit vorgeschlagen werden. Die Versamml. der Pfandbr.-Gläubiger überträgt diese Befugnis zum Vorschlage von A.-R.-Mitgl. für Neu- und Ergänzungswahlen der Pfandbr. Vertretung bis auf Widerruf. XN. Beei Streitigkeiten zwischen der Bank und der Pfandbr. über die Erfüllung der Stundungsbeding., insbes. über den Eintritt oder den Umfang einer Zahlungsverpflicht. entscheidet ein Schiedsrichter, den auf Ansuchen der Bank oder der Pfandbr.-Vertret. der Vorsitzende der Handelskammer zu Berlin ernennt. XI. Die Befugnis der einzelnen Pfandbr.-Gläubiger zur selbständigen Geltendmachung ihrer Forderungen während der Dauer der Stundung wird ausgeschlossen. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Die früher bestandene Beschränkung des Stimmrechtes wurde lt. G.-V. v. 11./10. 1901 aufgehoben. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. (Grenze 10 % des A.-K.), 4 % Div., vom Übrigen 5 % für gemeinnützige Zwecke nach Bestimmung der Landesregierung, event. ausserord. Ver- stärkung der Reserven etc., vom Rest 10 % Tant. an A.-R., Überrest Super-Div. bezw. Vortrag. In Gemässheit der Vereinbar ung über die Stundung von Teil-Zs. der Pfandbr. v. 11. /10. 1901 kann während der Dauer derselben die Verteilung des Reingewinns an die Aktionäre nicht erfolgen; jedes Mitgl. des A.-R. erhält eine feste Vergüt. von M. 1500, der Vors. jedoch M. 3000. Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen durch einzelne Mitgl. ist der A.-R. berechtigt, Remun., welche insgesamt den Betrag von jährl. M. 6000 nicht überschreiten dürfen, zu gewähren. 1908 wurde ein Pfandbr.-Zs.-Sicher.-F. errichtet, dotiert aus dem Gewinn 1907 mit M. 200 000, auch sollen demselben Gewinne aus dem Ankauf 3½ % Pfandbr. zufliessen. Bilanz am 31. Dez. 1908: Aktiva: Kassa 9874, Effekten 20 000, Bankguth. 120 714, Debit. 4143, rückständige Hypoth.-Zs. 1104, Postnumerando-Zs. 59 119, Anlage im Hypoth.-Geschäft 13 129 375, Bankgrundstück 340 000, Mobil. 1. – Passiva: A.-K. 1 165 000, R.-F. 30 389, Pfandbr.-Zs.-Sicherungs-F. 200 000, Fanips -Umlauf 4 % 5 825 400, do. 3½ % 2 402 600, fällige Pfandbr.-Coup. 69 193, Coup. per 1./4. 1909 anteilig 17 734, fällige Pfandbr.-Zs. Rückstände 42 457, do. bis 31./12. 1902 24 792, Pfandbr.-Zs.-Rückstände bis 31./12. 1908 1 303 652, Kredit. 30 072, Verrechnungs-Kto 647 634, Hypoth.-Delkr.-Kto 1 246 603, Gewinn 677 700. Sa. M. 13 683 227. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Pfandbr.-Zs. 199 357, Handl.-Unk. 107 572, Grund- stücksverwalt. 6268, Bankgrundstücksverwalt. 778, Abschreib. Hypoth.-Zs. 9167, gestundete Pfandbrief-Zs. pro 1908 126 842, Kto-Dubiose 1848, Gewinn inkl. Vortrag 1907 677 700 (da- von 2. R.-F. 86 111, z. Pfandbrief-Sicherungs-F. 36 210, Vortrag 555 379). – Kredit: Vor- trag 311 347, Hypoth.-Zs. 420 991, Pfandbr.-Disagio 148 312, Hypoth.-Damnum 220 338, Rück- einnahmen bereits verrechneter Ausgaben 20 000, Zs. u. Provis. 8547. Sa. M. 1 129 536. Kurs der Aktien Ende 1896–1902: 132.75, 141.10, 143.60, 132.50, –, 5.20, – %. Eingeführt 21./7. 1896 zu 110 %. Notiert in Berlin. Die Aktien wurden ab 2./1. 1902 franko Zs. gehandelt, dann die Notiz ab 22./5. 1903 ganz eingestellt. Die Zulassung der M. 1 165 000 abgest. Aktien wurde am 24./3. 1909 wiederholt beäaag, aber wieder zurfickgezogen. Dividenden: Aktien 1896–1901: 7, 7, 7, 7, 0, 0 %; Aktien 1902–1908: 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Regierungs-Kommissar: Staatsrat Dr. Selmer, Neustrelitz. Treuhänder: Landgerichts-Dir. Fölsch, Stellv. Erster Staatsanwalt Götze, Neustrelitz. Vertretung der Pfandbriefgläubiger: Deutsche Treuhand-Ges., Berlin. Direktion: Reg.-Rat a. D. Felix Guttmann, Berlin; Carl Bühler, Neustrelitz. Aufsichtsrat: (6–9) Vors. Rechtsanw. u. Notar Brunswig, Neustrelitz; Stellv. Bankier Dir. W. A. Hansen, Bankier Herm. Herz, Bankier Felix Marsop, Bankier Carl Stöter, Berlin; Bankier Louis Eckhaus, Perleberg; Rechtsanw. u. Notar Rath Lazarus, Bankier Emil Magnus, Hamburg. Prokurist: Max Worms, Berlin. Zahlstellen: Eigene Kasse; Berlin: Deutsche Bank, Bank f. Handel u. Ind. Vereinsbank in Nürnberg. Gegründet: 17./5. 1871; eingetr. 8./7. 1871. Letzte Statutänd. 14./11. 1899 (genehmigt seitens des Königl. Bayer. Staatsministeriums des Innern 15./12. 1899) u. 5./3. 1908. Zweck: Betrieb aller Bank- u. Handelsgeschäfte. Der Bank ist laut ministerieller Bekannt- machung seitens der bayerisch. Regier. die Befugnis erteilt worden, Gelder der Gemeinden und Stiftungen, Kultusstiftungen und Kirchengemeinden im Giro-Scheck-Verkehr oder in lauf. Rechnung (Konto-Korrent), desgl. offene Depots von Gemeinden, Stiftungen, Kultus- stiftung. u. Kirchengemeinden entgegenzunehmen. Die Bank betr eibt auch das Hypoth.- Geschäft auf Grund des Hypoth.-Bank-Gesetzes vom 13. Juli 1899 durch Gewährung