386 Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. stellen sind begeben worden: vom Gelände Maybachufer in Rixdorf 392,22 dR., von dem Gelände Kaiser Friedrichstr. in Pankow 890,50 dR., von dem Gelände an der Emserstr. in Rixdorf 77,55 q R., das Restgelände Siegfriedstr. in Rixdorf von 5,52 qR. Am Schlusse des J. 1908 verblieben der Bank noch 5 bebaute Grundstücke mit einem Buchwerte von M. 674 529 und unbebaute Grundstücke mit einem Buchwerte von M. 5 679 124, Zur besseren Verwertung des Baugeländes Potsdamerstr. 72/72 a wurde durch eine unter Mitwirkung der Bank gegründete Ges. m. b. H. das Hausgrundstück Winterfeldstr. 33 eigentümlich erworben. Durch den im Jahre 1901 erfolgten Zusammenbruch der Pommerschen Hypoth.-Aktien-Bank und der Mecklenburg-Strelitzschen Hypothekenbank, welche den Grundbesitz der Immobilien-Verkehrsbank über den Wert hinaus beliehen hatten, wurde die iImmobilien-Verkehrsbank in Mitleidenschaft gezogen. Da die erst. gedachten beiden Banken die Hauptgläubiger der Immobilien-Verkehrsbank waren, so wurde mittels Vertrages vom 12./12. 1901 der Grundbesitz der Immopilien-Verkehrsbank derart aufgeteilt, dass jede der beiden Banken die von ihr erststellig beliehenen Grundstücke zur eigenen Verwaltung und Verwertung überwiesen erhielt mit der Verpflichtung, die darauf ruhenden Lasten u. Abgaben zu tragen. Die sonstigen noch vorhandenen Aktiven, wie Effekten, Wechsel, Schuldforderungen etc. gingen auf die Pommersche Hypotheken-Aktien-Bank über. Durch den genannten Vertrag vom 12./12. 1901 hat ausserdem die Immobilien-Erwerbsgesellschaft m. b. H. der Pommer- schen Hypotheken Aktien- Bank zwei von ihr erststellig beliehene Grundstücke zur Verwaltung und Ver- wertung überlassen. Die Pommersche Hypotheken-Aktien-Bank schloss ferner mit einem ihrer Schuldner unter dem 25./4. 1902 einen Vergleich, wonach er der genannten Bank zur Abgeltung ihrer Forderung 7 ihm gehörige, von der Pommerschen Aktien- Bank beliehene Grundstücke zur Verwaltung u. Verwertung überliess. Die Pommersche Hypotheken-Aktien-Bank verpflichtete sich dagegen, sofern und soweit die Verwertung der Grund- stücke über ihre Forderungen an Kapital, Zinsen u Kostenhinaus, u. zwar bei Einrechnung von vergleichs- weise an sie gezahlter M. 100 000 und etwaiger Eingänge auf die abgetretene Forderung, einen entsprechenden Überschuss ergeben sollte, aus diesem ÜUberschuss dem Schuldner eine Rückvergütung bis zur Höhe von M. 100 000 zu gewähren. Die Berliner Hypoth. bank-Aktien-Ges. (zuyvor Pommersche Hypotheken-Aktien-Bank), die die früher im Privatbesitz befindlichen M. 500 000 Aktien der Immobilien-Verkehrsbank erworben hatte, hat späterhin durch den Vertrag vom 28./2. 1903 u. 28.3. 1903, dor durch den Vertrag vom 31./1. 1907 ersetzt worden ist, als einzige Aktionärin der Immobilien-Verkehrsbank dieser Ges. 1. zurückübertragen die Verwaltung u. Verwertung derjenigen Grundstücke, welche durch Vertrag vom 12./12. 1901 auf die Berliner Hypotheken- bank-Aktien-Ges. übergegangen waren, soweit sie nicht inzwischen veräussert waren, 2. übertragen die Rechte und Pflichten aus dem zwischen der Pommerschen Hypotheken-Aktien-Bank und dem erwähnten Schuldner bezw. der Immobilien Erwerbs-Gesellschaft m. b. H. abgeschlossenen Vertrage vom 12.12. 1901 bezw. 25./4. 1902, gleichfalls soweit die in Frage kommenden Grundstücke nicht inzwischen veräussert waren. Zurzeit handelt es sich noch um 4 Grundstücke, die, um Stempelkosten zu ersparen, nicht auf den Namen der Ges. umgeschrieben worden sind. Hiergegen hat sich die Immobilien-Verkehrsbank wiederum verpflichtet, alle dem Eigentümer obliegenden Lasten u. Pflichten zu tragen, insbesondere bezüglich der auf den fraglichen Grundstücken ein- getragenen Hypotheken u. Grundschulden sämtliche Verpflichtungen, die ein persönlicher Schuldner zu erfüllen Rat, zu übernehmen und die Grundschulden auf Verlangen der Berliner Hypothekenbank jederzeit, jedoch spätestens bei Veräusserung des belasteten Grundstückes, in Hypotheken umzuwandeln. Kapital: M. 3 300 000 in 3300 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 100 000, erhöht 1890 um M. 400 000. Ferner erhöht zur leichteren Realisierung des Grundbesitzes lt. G.-V. v. 12./3. 1907 um M. 2 800 000 (auf M. 3 300 000) in 2800 ab 1./1. 1907 div.-ber. Aktien zu pari. Diese neuen Aktien sind unter Ausschluss des direkten Bezugsrechtes der Aktionäre al pari an ein Konsort. (Damstädter Bank etc.), das zuvor die 500 alten Aktien der Ges. zum Kurse von 280 % erworben und die Kosten für die Ausgabe der jungen Aktien übernommen hatte, begeben worden. Das Konsort. hat sich verpflichtet, die sämtlichen zum Gesamtpreise von M. 4 200 000 ohne Stückzinsen erworbenen nom. M. 3 300 000 Aktien zu einem 136 % zuzüglich Stück- zinsen nicht übersteigenden Kurse derart zum Bezuge anzubieten, dass die Inhaber der gegenwärtigen M. 16 500 000 Aktien der Berliner Hypothekenbank-Aktien-Ges. zum Bezuge der sämtlichen Immobilien-Verkehrsbank-Aktien berechtigt sein sollten, u. zw. sollten auf je 5 Aktien eine Aktie der Immobilien-Verkehrsbank entfallen. Demgemäss ist den genannten Aktionären der Bezug auf die erwähnten voll eingezahlten Aktien in der Zeit vom 10. bis 24.10. 1907 zum Kurse von 133 % zuzüglich 4 % Stückzinsen seit dem 1./1. 1907 angeboten worden. Hypotheken: M. 6 066 805 auf bebaute u. unbebaute Grundstücke. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. 1 Aktie . Gewinn-Verteilung: 5 % z. R.-F., 4 % Div., 6 % Tant. an A.-R. (ausser einer festen Ver- güt. von M. 1200 für jedes Mitgl.), Rest weitere Div. sowie die Gewinnbeteiligung der Berl. Hypoth.-Bank; diese erhält von dem zur Verfüg. der G.-V. stehenden Reingewinne ein Viertel desjenigen Betrages, der nach Auszahl. der statut. u. vertragl. Tant. an A.-R., Vorst. u. Be- amte der Ges., sowie nach Abzug eines für die Aktionäre bestimmten Betrages von 5 % Vor- auszinsen von M. 3 300 000 verbleibt. Sofern die Ges. ihre Liquidation beschliessen sollte, gilt als Reingewinn, an welchem die Berliner Hypothekenbank mit 25 % beteiligt ist, der- jenige Betrag, welcher übrig bleibt, nachdem das A.-K. zurückgezahlt ist, die statut. und vertragl. Tant. an A.-R., Vorst. u. Beamte der Ges. ausgewiesen sind und für ein A.-K. von M. 3 300 000 eine Verzinsung von 5 % auf die Zeit vom 1./1. 1907 bis zum Tage der Rückz. des A.-K. ausgeschüttet ist. Erfolgt die Rückz. des A.-K. ratenweise, so sind die 5 % Vor- auszinsen für die einzelnen Raten nur bis zum Tage ihrer Rückzahlung zu berechnen. Von der zur 5 %igen Vorausverzinsung erforderlichen Rechnungssumme sind die bei Verteilung von Jahresdividenden schon gewährten Vorauszinsen in Abrechnung zu bringen. Der An- teil der Berliner Hypothekenbank-Aktien-Ges. am laufenden Gewinne, sowie am Liquidations. erlöse erstreckt sich auf die Verwaltung u. Verwertung der nach der Bilanz vom 31./12. 1907 vorhandenen Vermögensmasse an bebauten u. unbebauten Grundstücken. Die Berl. Hypo- thekenbank erhebt, wie sie ausdrücklich anerkannt hat, keinen Anspruch auf Anteil am Ge- winne oder am Liquidationserlöse aus neuen Geschäften, die mit der ordentlichen Abwicklung der am 1./1. 1907 bereits eingegangenen nicht im Zusammenhange stehen und durch die Realisierung der an diesem Zeitpunkte schon vorhandenen Aktiva nicht geboten sind. Bilanz am 31. Dez. 1908: Aktiva: Kassa 49 761, Grundstücke 6 353 653, Effekten 70 725, Konsortial 130 690, Hypoth.-Debit. 1 666 053, Bankguth. 1 668 715, Debit. 65 120, Hypoth.-Zs.