Dampfschiffahrts-Gesellschaften, Rhedereien etc. 651 Für den inzwischen eingetretenen Fall einer Kapitalserhöhung ist dem Syndikat das Recht vorbehalten, die Summe, von welcher die ihm zukommende Div. zu berechnen ist, bis auf 25 % des Akt.-Kap. zu erhöhen. Die Gegenleistung des Syndikats besteht darin, dass es sich verpflichtet hat, den beiden deutschen Ges. auf den gleichen Betrag, auf den sie den Div.- Anteil erhält, eine Verzinsung von 6 % aus den Mitteln des Syndikats zu vergüten (für 1908 M. 1 575 000). Der Vertrag ist auf die Dauer von 20 Jahren bis zum 20./2. 1922 ge- schlossen. Es soll aber jeder Partei freistehen, nach dem Verlaufe von 10 Jahren vom 20./2. 1912 ab eine Revision des Vertrages zu beantragen und, wenn diese in zufrieden- stellender Weise nicht erzielt werden kann, nach Verlauf eines weiteren Jahres sich von dem Kontrakte zurückzuziehen. In Rücksicht auf dieses Syndikatsabkommen beschloss die G.-V. v. 28./5. 1902 u. a. folgende Statutänderung: Die Mitglieder des Vorstandes und A.-R. müssen die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen und innerhalb des Deutschen Reiches ihren Wohnsitz haben. Dem § 17 wurde hinzugefügt, dass der A.-R. den Vors. wie dessen Stellv. „aus seiner Mitteé zu wählen hat. Zu § 19, wonach die G.-V. mit absoluter Mehrheit be- schliesst (bei den Wahlen mit relativer) wurden als Ausnahmen hinzugefügt, dass über Abänd. des Gegenstandes des Unternehmens oder über Vereinigung mit einer inländ. Ges. die -Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen A.-K. erforderl. ist. Die Verlegung des Ges.-Sitzes nach dem Ausland oder eine Abänd. der Klauseln, dass Vorst. u. A.-R. in Deutsch- land wohnende Deutsche sein müssen, oder eine Abänd. der neuen Bestimm. dieses § 19, oder die Auflös. der Ges., können nur dann giltig beschlossen werden, wenn in 2 G.-V. mit einer Zwischenzeit von 6–8 Wochen jedesmal des vertret. A.-K. zugestimmt haben. Der näml. erschwerten doppelten Beschlussfass. bedürfen Beschlüsse der G.-V., welche den Verlust oder die Einschränkung der Selbständigkeit der Ges. zu gunsten ausländ. Unternehmer zur Folge haben würden. Weiter wurde die Verpflichtung zur Versich. bezw. Selbstversich. der Schiffe auch auf diejenigen erstreckt, „deren Risiko die Ges. auf Grund kontraktl. übernommener Ver- pflichtungen ganz oder teilweise trägt. Zu §$ 26, betr. die Feststellung des Reingewinnes, ist als Zusatz beschlossen: „Zu den in Abzug zu bringenden Kosten sind auch die Kosten der Be- gleichung derjenigen Verbindlichkeiten zu rechnen, welche sich aus Gewinnbeteiligungsverträgen ergeben, die der Vorst. mit Genehm. des A.-R. mit anderen Ges. abgeschlossen hat.“ Die Flotte der Ges. bestand März 1909 aus 164 Oceandampfern (davon 2 im Bau) mit zus. 869 762 Brutto-Reg.-Tons u. 223 Passagierschiffen, Flussdampfern, Schleppern, Leichtern etc. mit 46 093 Brutto-Reg.-Tons (zus. also 387 Fahrzeugen mit 915 855 Brutto-Reg.-Tons: Durch- schnittsalter der Schiffe 8 Jahre 9 Mon. Befördert wurden 1907 u. 1908 auf 1228 bezw. 985 Rundreisen 470 290, 280 404 Passagiere u. 6312 930, 5 572 959 cbm Ladung. Während der 10 Jahre 1898–1907 hat die H. A. P. A. G. einen Reingewinn von M. 233 000 000 erzielt, aus dem eine Durchschnitts-Div. von 7.85 % zur Verteilung gelangt ist. Zu Abschreibungen und Reservestellungen sind während dieses Zeitraumes insgesamt M. 161 000 000 aus dem Betriebsgewinn verwandt worden. Die Aufwendungen für Neuan- schaffung von Schiffen berechnen sich auf M. 302 500 000, oder, wenn man den Buchwert der durch Verkauf aus der Flotte ausgeschiedenen Schiffe absetzt, auf M. 256 000 000, während. das Betriebskapital der Ges. an Aktien und Prior.-Anleihen nur um M. 114 000 000, nämlich von M. 58 500 000 im J. 1898 auf M. 172 500 000 im J. 1907 gestiegen ist. Für das Jahr 1907 allein beläuft sich die für neuerworbene Schiffe verausgabte Summe auf rund M. 40 000 000. Betriebsanlagen auf dem Lande: Hand in Hand mit der Ausdehnung des Liniennetzes ist die entsprechende Ausdehnung des Landbesitzes und der Landanlagen der Ges. in den letzten Jahren erheblich fortgeschritten. Der Hamburger Kaibetrieb der H. A. L. ist nach Fertigstellung der neuen Hafenanlagen auf Kuhwärder südlich der Elbe Ende 1903 dauernd dahin verlegt worden. Die auf der Veddel erbauten neuen Auswanderer- hallen sind im Dez. 1901 dem Verkehr freigegeben worden u. haben 1905–1907 eine erhebliche Vergrösserung durch Umbau erfahren. Ein neues Verwaltungsgebäude, das auch die technischen Bureaux aufgenommen hat, ist auf den Grundstücken Nr. 58, 60, 62 in der Ferdinand.- strasse in Hamburg Anfang Mai 1903 bezogen worden. Das Bauterrain ist für M. 1 200 000 erworben, u. 1905 u. 1906 die Nachbargrundstücke Ferdinandstr. 48, 50, 56 dazugekauft, das alte Verwalt.-Gebäude am Dovenfleth mit den beiden Häusern an der Brauerstrasse dagegen verkauft worden. Ausserhalb Hamburgs sind die Cuxhavener Anlagen für die H. A. L. be- deutend erweitert und verbessert. Ein Tiefwasserhafen mit Wartehallen, Zollgebäuden, etc. u. Arb.-Wohn. ist für den Schnelldampferverkehr der Ges. erbaut und am 1./7. 1902 eröffnet worden; der Hafen hat sich jedoch nicht bewährt u. ist deshalb wieder aufgegeben worden. Ferner war die Ges. bestrebt, Emden für einen ausgedehnten transoceanischen Ver- kehr zweckentsprechend einzurichten. Am Emdener Aussenhafen hat die Ges. eine Kai- strecke nebst Zubehör auf 10 Jahre erpachtet und im Juli 1901 daselbst eine Filiale errichtet. Die Ausdehnung des Schiffahrtsbetriebes nach Ostasien im Frühjahr 1901 hat ferner zum Bau eines deutschen Kais und von Lagerhäusern in Shanghai, desgl. zur Ein- richtung kaufmännischer u. techn. Bureaux in Shanghai, Tsingtau u. Hongkong geführt. Weitere Anlagen besitzt die Ges. in Stettin, Havre, Cherbourg, Genua, Montreal, Hoboken, St. Thomas, Kingston, Canton u. Wuhu (Ostasien). Ende 1899 inferierte die H. A. L. ihre in Hoboken bei New York an tiefem Wasser gelegenen Ländereien gemeinsam mit dem be- nachbarten Grundbesitz anderer dort domizilierter Gesellschaften in eine Hamburg-American. Line Terminal and Navigation Co. firmierende neu begründete Ges., um diesen Besitz in-