1978 Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. Merken wurde am 1./1. 1901 eröffnet. Länge jetzt insgesamt 6,8 km, Spurweite 1 m. Die Weiterführung der Bahn über Merken hinaus nach Pier kam am 20./1. 1908 zur Eröffnung. Kapital: M. 500 000 in 500 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 230 000, die G.-V. vom 5./4. 1899 beschloss Erhöhung um M. 270 000 (auf M. 500 000), in 270 Aktien à M. 1000, wovon zunächst 50 Aktien = M. 50 000 ausgegeben wurden, div.-ber. pro 1899 zur Hälfte. Restliche M. 220 000, div.-ber. ab 1./1. 1901, wurden am 31./12. 1900 begeben und zwar zu 104 % an Aktionäre, zu 108 % anderweitig. Anleihe: M. 118 718 von 1900, aufgenommen bei der Provinzialverwaltung; für Verzinsung und Amort. sind jährl. 4.635 % zu zahlen. Sonstige Darlehen u. Hypotheken M. 450 186. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 % an R.-F., Rest, soweit nicht Tant. an Vorst. oder Beamte zu berichtigen sind, nach G.-V.-B. Bilanz am 31. Dez. 1907: Aktiva: Grundeigentum 150 332, Gebäude 154 412, Brücken 40 887, Bahnkörper u. Gleise 238 754, Masch., Geräte u. Utensil. 265 855, Ruhruferbefestigung 1, Baukto Merken-Pier 211 186, Reserveteile 15 309, Betriebsmaterial. 3313, Vorschuss 51 267, Wertp. 28 118, Debit. 69 990, vorausbez. Versich. 1520, Kassa 1212. – Passiva: A.-K. 500 000, Kredit. 61 203, R.-F. 17 540, Div.-R.-F. 4496, Ern.-F. 28 300 (Rückl. 3486), Darlehen Landesbank 118 718, do. Dürener Volksbank 396 186, Hypoth. 54 000, Dürener Volksbank 25 218, Div. 25 000. Ga. M. 1232 162. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Zs. 12 290, Betriebs-Unk. 113 656, Abschreib. 33 798, Gewinn 29 985. – Kredit: Betriebseinnahmen 185 681, Miete 4049. Sa. M. 189 731. Dividenden 1892–1907: 0, 0, 2, 4, 4, 4, 4½, 6, 6, 4, 4, 4½, 5, 5, 5, 5 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Vorstand: Hch. Schoeller, Oscar Schüll, Felix Peltzer. Betriebsleiter: Ing. Ernst Fischer. Aufsichtsrat: (3–7) Vors. Carl Bücklers, Stellv. Herm. Schüll, Carl Baumann, Arth. Peters, Louis Bücklers, Phil. Schöller. Zahlstelle: Düren: Dürener Volksbank. Düsseldorf-Duisburger Kleinbahn G. m. b. H. in Kaiserswerth. Gegründet: 15./9. 1898; eingetr. 15./4. 1899. Zweck: Errichtung, Erwerb, Betrieb, Pachtung oder Verpachtung von Strassenbahnen, und zwar zunächst Erbauung und Betrieb einer Strassenbahn von Düsseldorf über Kaiserswerth nach Duisburg, sowie von Anlagen für elektr. Beleuchtung und Kraftübertragung. Der Grundbesitz der Ges. in Kaiserswerth umfasst 46 452 qm Fläche, von welcher 3922 qm bebaut sind. Umfang des Bahnnetzes Ende 1907 23 410 km, 25 617 km Geleislänge. Betriebsmittel: 22 Motorwagen, 12 Anhängewagen, 7 Wagen für Betriebszwecke. Die Stromerzeugungsanlage ist mit voller Maschinenreserve und 2 Akkumulatorenbatterien ausgerüstet. Die Ges. besitzt eine eigene Wagenbau- und Reparaturanstalt. Beförderte Personen 1906–1908: 1 351 413, 1 451 312, ?. Koncession: Die staatliche Konc. ist unter dem 28./3. 1899 vom Reg.-Präs. zu Düsseldorf auf Grund des Kleinbahngesetzes erteilt, und zwar auf 60 Jahre, von der am 1./11. 1899 er- folgten Betriebseröffnung ab gerechnet. Die Provinzialverwaltung der Rheinprovinz hat ihre Zustimmung zur Benutzung der Provinzialstrasse vertragsm. für die volle Koncessionsdauer, also bis 1960, gegeben. Für die Benutzung der städtischen Strassen in Düsseldorf und in Duisburg sind be- sondere Verträge mit den genannten beiden Städten von vorläufig 45jähriger Dauer, also bis 1945, abgeschlossen worden. Die Stadt Duisburg kann, bei Kündig. des Vertrages mind. 1 Jahr vor dessen Ablauf, also frühestens am 1./1. 1944, entweder die Beseitigung der innerh. des Stadtgebietes liegenden Bahnanlage oder deren Erwerb zum Taxwerte verlangen; unter- bleibt die Kündig., so läuft der Vertrag jedesmal um je 5 Jahre weiter. Ausserdem ist der Stadt ein frühestens am 1./1. des dem vollendeten 25. Betriebsjahre folgenden Kalenderjahres auszuübendes Erwerbsrecht auf das ganze Bahnunternehmen gegen Zahlung des 20fachen Betrages des Durchschnittsnettoertrages der der Übernahme vorangehenden 5 Jahre ein- geräumt. Während der ersten 10 Betriebsjahre ist keine Abgabe an die Stadt Duisburg zu entrichten, von dann ab bis zu einer Einnahme von M. 300 000 eine Abgabe von 1½ % der Einnahme und für jede voll erreichten M. 10 000 Mehreinnahme 0 % mehr, bis zum Höchstsatze von 5 %: Der so ermittelte Betrag wird noch im Verhältnis der auf Duisburger Gebiet liegenden Streckenlänge (4, 760 km) zur Gesamtlänge der Bahn (23, 410 km) reduziert. Die auf dem Gebiete der Stadt Düsseldorf liegende Teilstrecke von 2,65 km Länge ist Eigentum der Stadt und dem Unternehmen gegen Erstattung der Baukosten auf 45 Jahre zum Betriebe überlassen; hierbei ist der Stadt jedoch das Recht eingeräumt, schon nach Ablauf von 30 Betriebsjahren den Betrieb auf einem Teile dieser Stadtstrecke (nämlich bis zur Golzheimer Kapelle) selbst zu übernehmen. Die Unterhaltung der Geleisstrecke be- sorgt die Stadt gegen eine Abgabe von M. 1 pro Meter Geleis und Jahr. Weitere Abgaben an die Stadt sind während der ersten 15 Betriebsjahre nicht zu entrichten, während des 16. bis 30. Betriebsjahres aber hat die Stadt eine Abgabe von 5 Pfennig für jedes auf der Stadtstrecke zurückgelegte Zugkilometer zu beanspruchen, welches sich während des 31. bis 45. Betriebsjahres auf 10 Pfennig für jedes zurückgelegte Zugkilometer erhöht. Ausserdem hat die Ges. noch einen Vertrag mit der Stadtgemeinde Kaiserwerth über die Benutzung der Strassen dieser Stadt zur Anbringung von elektr. Leitungen für Licht- und Kraftabgabe