Elektrische Strassenbahnen, Klein- und Pferdebahnen etc. 2023 in eine 4½ % Oblig.-Anleihe verwandelt (s. unten). Die Allg. Elektriz.-Ges. verpflichtete sich für die ersten 3 Betriebsjahre zu einer Zinsgarantie derart, dass sie die für eine 4 % Verzinsung des Kaufpreises an den Überschüssen des Unternehmens, nach Abzug regelrechter Rücklagen f. Amort. u. Erneuer., fehlenden Beträge ohne Anspruch auf Rück- erstattung zuzuschiessen hatte. Die genannte Bahn führt von Elberfeld über Cronenfeld und Cronenberg nach Sudberg, mit Abzweigung v. Cronenfeld nach Remscheid-Hasten. Die Spurweite 1 m, die Streckenlänge 13,60 km, Gleislänge 14,32 km. Wagenpark 24 Motorwagen. Koncession: A. Die Solinger Kreisbahn. Der Konc.-Vertrag für diese Kleinbahn ist mit den Gemeinden Solingen, Ohligs, Wald, Gräfrath und Vohwinkel bis 31./12. 1945 abge- schlossen. Nach diesem Tage gilt der Vertrag auf je weitere 5 Jahre verlängert, wenn nicht mindestens 2 Jahre vor Ablauf die Fortdauer des Vertrages seitens einer der beiden kon- trahierenden Parteien gekündigt wird. Nach Ablauf des Vertrages sind die Bahnanlagen und Betriebsmittel den Gemeinden als freies Eigentum zu übergeben, oder es müssen auf Wunsch der Gemeinden die Bahnanlagen beseitigt werden. Am 1./1. 1912 und von da ab alle 5 Jahre sind die Gemeinden berechtigt, mit einjähriger Kündigung die Bahn zum Tax- werte zu erwerben. Der Taxwert wird aus dem Mittel des Grund-, Bau- u. Materialwertes der Anlage und des Nutzungswertes gefunden; letzterer ist so festzustellen, dass aus den Nettoerträgnissen der letzten 5 Betriebsjahre der höchste und der niedrigste Betrag ausge- schieden und der Durchschnitt der übrigen 3 Beträge zum 20 fachen Betrage kapitalisiert wird. Die Verträge, sowie die staatliche Konc.-Urkunde sind auf die Solinger Kleinbahn- Akt.-Ges. übertragen. Die Betriebseinnahmen sind in den Jahren 1899–1907 von M. 342 748 auf M. 647 946 gestiegen; 1908 M. 637 909. B. Elektrische Strassenbahn Elberfeld Cronenberg-Remscheid. Die Konc.- Verträge für diese Bahn sind seitens der Union Elektricitäts-Ges. mit der Stadt Elberfeld bis zum 31./12. 1948, mit der Stadt Cronenberg auf 50 Jahre vom Tage der Betriebseröffnung (10./8. 1900), mit der Stadt Remscheid bis 31./12. 1948 und mit der Provinzialverwaltung bis 31./12. 1946 geschlossen worden. Die Verträge gelten nach dem erstmaligen Endtermin um je weitere 5 Jahre verlängert, wenn nicht mindestens 2 Jahre vor Ablauf die fernere Fortdauer seitens eines der Kontrahenten gekündigt wird. Bei Kündigung der Verträge haben die genannten Städte das Recht, die zur Bahn gehörigen Streckenanlagen unentgelt- lich zu nehmen, oder aber es muss die Ges. die Bahnanlagen beseitigen und die Strassen in guten Zustand versetzen. Ausserdem hat die Stadt Elberfeld auch das Recht, die zum Betriebe der Bahn gehörigen Grundstücke, Wagen und Stationsanlagen etc. mit allem Zu- behör unentgeltlich zu übernehmen. Ein früherer Erwerb der Bahn ist seitens der Stadt Elberfeld für den 1./1. 1914 und von da ab alle 5 Jahre vorbehalten, und zwar gegen Er- stattung des Taxwertes. Der Taxwert wird ebenso gefunden, wie oben bei der Solinger Kreisbahn angegeben. Die Stadt Cronenberg hat ein ebensolches Rückkaufsrecht zum Tax- wert nach 20 Betriebsjahren mit 2 jähriger Kündigungsfrist, während der Stadt Remscheid, Ssowie der Remscheider Strassenbahn-Ges. das Recht eingeräumt ist, die Gleisanlagen und Streckenausrüstungen des auf Remscheider Gebiet gelegenen Teiles der Bahn jederzeit mit 6 monatlicher Kündigung gegen Erstattung der Anlagekosten abzüglich einer jährlichen Amort.-Quote von 0.9 % zu erwerben. Der Provinzialverwaltung steht das Recht zu, vom J. 1925 an die Bahn im ganzen unter den Bedingungen zu erwerben, wie solche in den §s§ 31 und ff. des Kleinbahngesetzes festgesetzt sind. Die Verträge sind bei Ankauf des Unternehmens durch die Solinger Kleinbahn-Akt.-Ges. auf diese übertragen worden, ebenso die staatliche Konc.-Urkunde. Die Betriebs-Einnahmen der Elberfeld-Cronenberger Bahn betrugen 1905–1908: M. 278 600, 293 062, 307 301, 320 806. C. Die elektrische Strassenbahn der Stadt Solingen ist der Union Elektricitäts- Ges. zu Berlin von der Stadt Solingen als Eigentümerin vom J. 1897 an auf 15 Jahre ver- pachtet worden. Der Pachtvertrag ist auf die Solinger Kleinbahn-Akt.-Ges. übertragen. Die Pächterin zahlt einen Pachtzins von jährlich 5 % des Anlagekapitals und legt ausser- dem 3½ % des Kapitals (ausschl. Grundstückswert) zur Bildung eines Ern.-F. zurück. Ergibt der Betrieb über die gesamten Unkosten und Rücklagen, sowie die Pachtsumme hinaus einen Nettogewinnüberschuss, so erhält die Stadt Solingen während der ersten 10. Jahre der Pachtzeit von einem Überschuss bis M. 10 000 3 Zehntel, von einem weiteren Überschuss zwischen M. 10 000 und M. 20 000 4 Zehntel, von jedem weiteren Überschuss über M. 20 000 5 Zehntel und während der letzten 5 Jahre der Pachtzeit von einem Überschuss bis M. 20 000 5 Zehntel, über M. 20 000 7½ Zehntel. Etwaige Barzuschüsse seitens der Pächterin aus Vergangenen Jahren sind in den folgenden Jahren aus dem etwaigen Nettogewinnüberschuss vorweg zurückzuvergüten. Die Einnahmen der Strassenbahn der Stadt Solingen betrugen 1903–1908 M. 219 612, 229 066, 233 022, 252 366, 266 754, 265 491. Bis zum J. 1904 waren seitens der Pächterin zu leisten, während von dann an ihr ein Reingewinn verblieb. Kapital: M. 2 500 000 in 2500 Aktien à M. 1000. Anleihe: M. 2 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1907, rückzahlbar zu 105 %, Stücke à M. 1000, lautend auf den Namen der Berliner Handels-Ges. oder deren Order und durch Indoss. übertragbar. Zs. 1./4. u. 1./10. Verlos. u. Kündig. bis 1911 ausgeschlossen. Tilg. ab 1./4.1911 in 40 Jahren durch Auslos. in den ersten drei Werktagen des Febr. (zuerst 1911) auf 1./4.; ab 1911 Verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 6 monat. Frist zulässig. Eine besondere Sicherstellung ist für die Anleihe nicht bestellt worden, doch darf die Ges. vor ihrer Tilgung keinem