2068 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. An das von diesen beiden Kraftquellen gespeiste 15 000 Volt Hochspannungsleitungsnetz sind bis jetzt angeschlossen bezw. haben ihren Anschluss erklärt: 33 Güter, 29 Land- gemeinden, 5 Städte, 3 grössere Ziegeleien mit zus. 2650 PS.-Motoren, 9000 Glühlampen, 114 000 Morgen unter dem Pfluge. Das Gesamtleitungsnetz wird eine Länge von ca. 320 km haben u. überspannt ca. 180 000 Morgen Ackerland unter dem Pfluge. Die Niederspannungs- netze in den Landgemeinden u. Städten werden von der Genossenschaft ausgeführt gegen entsprechende Verzinsung des Anlagekapitals; die Verteilungsnetze auf den Gütern werden von diesen selbst her gestellt, die Transformatorenhäuser von den Interessenten. Das Stauwerk Blesen war im Juni 1909 bis auf geringe Restarbeiten fertiggestellt. Das Hochspannungsnetz ist zu ¼ der Gesamtlänge vollendet; etwa der anzuschliessenden Güter, Städte u. Land- sind fertig installiert u. seit Beginn des Jahres 1909 durch eine in Schwerin a. W. aufgestellte provisor. Dampfkraft unter Strom gesetzt. Das Provisorium wird aufgelöst, sobald die Kraftstation bei Blesen fertiggestellt ist. Bei dem Stande der derzeitigen An- schlüsse wird ein Gesamtbedarf an elektr. Energie von 1 200 000 Kwstd. sofort eintreten. Der Kraftüberschuss 2 100 000 – 1 200 000 Kwstd. = 900 000 Kwstd. verbleibt somit für die zu erwartende Steigerung des Konsums in den nächsten Jahren. Jeder Genosse ist ver pflichtet, für sein Gut bezw. Betrieb Anschluss an die Zentrale zu nehmen. Jeder land- wirtschaftl. Konsument garantiert einen jährl. Mindest-Strom-Verbrauch u. zwar für den Morgen unter dem Pfluge befindl. Acker M. 1 Kraftverbrauch; pro install. 16 N.-K.-Glühlampe M. 3. Für rein industrielle Betriebe sowie für Stadt- u. Landgemeinden gelten besondere, in jedem Falle vom Vorstand u. Aufsichtsrat zu treffende Abmachungen. Der Garantie- betrag wird nur dann in Anspruch genommen, wenn die Betriebskosten u. statutenmässig zu leistenden Rücklagen nicht durch die Einnahmen gedeckt sind. Die Zahlung des event. Fehlbetrages hat nach erfolgter Jahresabrechnung in bar zu erfolgen u. zwar proportional der fehlenden Garantiebeiträge der Genossen. Besondere Abmachungen bestehen zurzeit nur mit der Stadt Schwerin a. W., die letztere hat sich durch Vertrag vom 9./4. 1907 ver- pflichtet, auf die Dauer von 20 Jahren Keinerlei elektr. Strom selbst zu erzeugen, noch durch Dritte zum Verkauf erzeugen zu lassen, sondern den gesamten Strombedarf ihrer Abnehmer durch die Genossenschaft zu decken. Die Genossenschaft besitzt zurzeit eig. Grundstücke bei Blesen, Amtsgericht Schwerin a. W., mit einer Gesamtfläche von 14 ha 12 a 17 qm. Auf diesen Grundstücken, die um ca. M. 21 000 erworben wurden, ist die elektr. Überlandzentrale erbaut worden. Ausserdem hat die Ge- nossenschaft in der Gemarkung von Blesen u. Grunziger Heidevorwerk um rund M. 115 000 16 Grundstügke von zus. 110 ha 71 a 7 qm gekauft, die für die Zwecke der Stauanlage, ins- besondere des Staubeckens, verwendet werden. Anleihe: M. 3 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. G.-V. v. 22./3. 1909, rückzahlbar zu 102 %. 2000 Stücke à M. 1000 u. 2000 à M. 500 lautend auf den Namen der Bank für Handel u. Ind. in Berlin oder deren Order und durch übertragbar. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilgung ab 1914 durch jährliche Auslosung von 1 % nebst ersparten Zs. im I. Halbjahr auf 1./10. (zuerst 1914); ab 1915 verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 3 monat. Frist vorbehalten. Zur Sicherung sämtl. Teilschuldverschreib. sind die der Genossenschaft ge- hörigen in Blesen gelegenen Grundstücke nebst darauf errichteten u. noch zu errichtenden Gebäuden einschl. Masch., Einricht. u. sonst. Zubehör durch eine erststellige Sicherungs- Hypothek von insges. M. 3 200 000 verpfändet worden. Vertreterin der Gläubiger: Preuss. Centralgenossenschaftskasse in Berlin. Aufgenommen zur Rückzahl. von Darlehen u. Bank- Kredite, zur Begleichung der fälligen u. zur Bestreitung der zukünft. Forderungen der Bau- firmen, zur Bestreitung der Kosten von Grunderwerb wie überhaupt zur Deckung der ges. Baukosten u. zur Beschaffung von Betriebskapital über die Beiträge der Genossen hinaus. Für diese Anleihe haben die Kreise Birnbaum, Meseritz u. Schwerin a. W. mit Urkunde v. 12./13. Mai 1909 gesamt- u. selbstschuldnerisch die Bürgschaft übernommen. Coup.-Verj.: 4 J. (K.), der Stücke in 30 J. (F.). Kurs in Berlin: Aufgelegt am 28./6. 1909 von der Bank für Handel u. Ind., Ostbank für Handel u. Ind. u. Breslauer Disconto-Bank zu 101.50 %. Geschäftsjahr: 1./ Gewinn-Verteilung: Auf die Verteilung des Reingewinnes finden die Bestimmungen 4. Genossenschaftsgesetzes mit der Massgabe Anwendung, dass 5 % des Überschusses dem R.-F. zugewiesen werden. Dem letzteren Hiessen ausserdem die- jenigen Einlagen zu, welche die Genossen in der von der G.-V. festgesetzten Höhe bei ihrer Aufnahme in die Genossenschaft zu machen haben. Der R.-F. soll mind. auf die Hälfte der Gesamthöhe der Geschäftsanteile gebracht u. auf diesem Stande erhalten werden. Vermögensaufstellung der Genossenschaft am 30. April 1909: Aktiva: Kassa 2165, Geschäftsguth. bei d. Provinzial-Genossenschaftskasse in Posen 25 000, Debit. 690, Anlagen 1 674 773. – Passiva: Geschäftsguthaben der Genossen 105 201, R. f. 183, Kredit. 600 000, Bankkto 49 764, Accepte 435 000, Schuldschein- u. Darlehen-Kto 512 481. Sa. M. 1 702 629. Direktion: Vors. Rittergutsbes. u. Landschaftsrat Willy Nicaeus, Wierzebaum; Stellv. Rittergutsbes. Werner Franz, Striche; Rittergutsverwalter Otto Schmidt, Goray. Aufsichtsrat: Vors. Landrat u. Fideikommissbes. Dr. von Rospatt, Birnbaum; Stellv. Rittergutsbes. Hauptm. a. D. Hugo von Unruh, Klein-Münche; Rittergutsbes. Rud. Scherz, Pieske; Amtsrat Dietrich Sarrazin, Altenhof, Oberamtmann Paul Keibel, Gross-Münche; Bürgermeister Rich. Lorke, Blesen; Rentier Reinh. Zerbe, Poppe; Grundbes. Rob. Hofmann, Kalau; Reg.-Baumeister Ludwig Leib, Berlin.