rrucekzahlbar zu pari, Stücke à M. 810 = frs. 1000 Nr. 5001–11 250, lautend auf den 2116 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Verwertung der Wasserkräfte den konc. Staaten selbst zustehen. Falls eine neue Konc. erteilt wird, soll den Kraftübertragungswerken Rheinfelden u. dem Kanton Basel-Stadt, sofern dieselben alsdann noch Inh. der Konc. sind,. unter gleich günstigen Bedingungen der Vor- zug gegeben werden. Falls eine Verständigung über den Fortbetrieb der Werke nicht zu ermöglichen ist, soll das Stauwehr nach Ablauf der Konc.-Dauer je zur Hälfte in das Mit- eigentum der anstossenden Uferstaaten übergehen und die rechtsseitige Wasserwerkanlage mit den beweglichen Teilen u. dem Unterbau, ausgenommen die Motoren, dem Grossherzog- tum Baden, die linksseitige Wasserwerkanlage den Kantonen Aargau u. Basel-Land unent- geltlich anheimfallen. Die Generatoren u. übrigen maschin. Einricht. sowie die Leitungen sollen auf Verlangen den beteil. Reg. gegen eine angemessene, den Sachwert nicht über- steigende Entschädig. abgetreten werden. Ausserdem hat sich die Grossh. Badische Reg. vorbehalten, die von ihr erteilte Konc. hinsichtlich des auf badischem Gebiet gelegenen Werkes Wyhlen aus Gründen des öffentl. Interesses oder wegen hartnäckiger Zuwider- handlung gegen die Genehm.-Bedingungen schon vor Ablauf der Konc.-Dauer zu widerrufen. In ersterem Fall soll ein Widerruf nur erfolgen können gegen Gewährung einer ange- messenen Entschädig., welche dem Anlagekapital abzügl. der üblichen Amort. entsprechen soll. Die gesamte durch die projektierte Doppelanlage bei Augst-Wyhlen zu erzeugende Wasserkraft soll grundsätzlich zur einen Hälfte auf schweizerischem u. zur andern Hälfte auf badischem Gebiet als motorische Antriebskraft, zu Beleucht.- u. anderen Zwecken Ver- wendung finden. Die Ges. wird den Bau u. Betrieb u. die Ausnützung der rechtsseitigen Wasserkraftanlage bei Wyhlen als integrierenden Bestandteil ihres jetzigen Unternehmens zur Ausführung bringen. Sie rechnet darauf, die Bauten, welche derzeit in Ausführung begriffen sind, derart fördern zu können, dass nach Ablauf von ca. 2½ Jahren, also 1911, mit dem Absatz elektr. Energie ab dem neuen Werk begonnen werden kann. Wenn in Zukunft der Reingewinn der Akt.-Ges. 8 % des einbez. Kapitals übersteigt, so sollen nach der neuen Konc. 33½ % des Überschusses den Kraftabnehmern als Rückver- gütung auf ihre Stromrechnungen gutgeschrieben werden. Übersteigt der Reingewinn 10 % des einbez. Kapitals, so soll der ganze Überschuss zur Preisherabsetzung zu Gunsten der Abonnenten verwendet werden. Die Konc. enthalten mehrere Bestimmungen über die von der Ges. zu entrichtenden Wasserrechtsgebühren sowie über eine Einwirkung der Konc.- Erteiler auf die Bedingungen, welche für Stromabgaben seitens der Ges. zu stellen sind; dieselben gehen über das gewöhnl. Mass nicht hinaus u. sind im einzelnen aus den Konc.- Urkunden ersichtlich. Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 4 000 000, erhöht lt. G.-V. v. 30./12. 1899 um M. 2 000 000 in 2000, ab 1./1. 1900 div.-ber. Aktien, begeben zu 107.50 %, voll eingezahlt seit Ende Dez. 1901. Der Erlös für die Aktien von 1899 diente zur Ausdehnung des Leitungsnetzes u. zur Verwendung unterirdischer Kabelleitungen an Stelle der wesent- lich billigeren Freileitungen. Die G.-V. v. 6./4. 1908 beschloss weitere Erhöhung um M. 4 000 000 (auf M. 10 000 000) in 4000 Aktien, zwecks Errichtung der unten beschriebenen neuen Wasserkraftwerksanlagen. Die neuen Aktien sind vom 1./7. 1908 ab div.-ber.; ihr Gewinnanspruch ist indessen für das Geschäftsjahr 1908 auf 2½ % u. für die Geschäftsjahre 1909–1911 auf höchstens 5 % begrenzt; ab 1./1. 1912 sind sie mit den übrigen Aktien gleich- berechtigt. Die neuen Aktien sind zum Kurse von 115 % von einem Konsort. unter Führung der Berliner Handels-Ges. übernommen worden, welches sich verpflichtet hat, denjenigen Betrag, der nicht von der Grossh. Badischen Reg. auf Grund eines ihr bis zu 25 % einge- räumten Bezugsrechtes übernommen wird, zum gleichen Kurse von 115 % den alten Aktio- nären zum Bezuge anzubieten. Das Angebot an den Badischen Staat u. öffentl. Korporationen u. badische Privatinteressenten ist erfolgt, aber nur Private haben M. 481 000 gezeichnet. Den alten Aktionären wurden M. 3 000 000 v. 27./5.–29./6. 1908 angeboten. (Genussscheine: 280 Stück à M. 500. Dieselben sind sämtlich zurückgekauft und standen mit M. 120 000 zu Buche. Das Konto ist 1903 gänzlich getilgt.) Anleihen: I. M. 4 050 000 = frs. 5 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1901, rückzahlbar zu 102 % ab 1./1. 1908; 5000 Stücke à M. 810 = frs. 1000, lautend auf den Namen der Schweiz. Kreditanstalt. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. ab 1908 bis längstens 1./1. 1932 durch jährl Ausl. im Juli (erste 1907) auf 1./1.; verstärkte Tilg. oder Totalkünd. mit 6monat. Frist zulässig. Eine hypoth. Eintragung erhielt die Anleihe nicht; doch ist die Ges. nich berechtigt, vor ihrer gänzlichen Tilg. eine andere Anleihe aufzunehmen mit bessere Rechten auf das Vermögen der Ges. Zur Aufnahme weiterer gleichberechtigter Anleihe ist die Ges. berechtigt, aber auch dies nur mit der statut. Beschränkung, dass 0 Gesamtbetrag der Anleihen die Höhe des A.-K. nicht überschreiten darf. Der Erlös de Anleihe diente zur Ablösung des der Ges. von einer Anzahl Bankhäusern in Verbindun mit der Allg. Elektr.-Ges. in Berlin eingeräumten Kredits. In Umlauf Ende 1908 M. 3 959 280. Verj. der Coup.: 4 J. (K.), der Stücke nach gesetzl. Bestimmungen. Zahlst. Zürich: Schweiz. Kreditanstalt, Schweiz. Bankverein; Basel: Schweiz. Kreditanstalt Schweiz. Bankverein, von Speyr & Co.; Berlin: Berliner Handels-Ges., Deutsche Ban Nationalbank f. Deutschl., Delbrück Leo & Co.; Frankf. a. M.: Gebr. Sulzbach, Deuts Bank. Kurs in Basel Ende 1901–1908: 102.60, 103.50, —, 103.75, 103, 101, 101, 1 Aufgel. 14./11. 1901 zu 100.50 %. – Auch in Zürich notiert. II. M. 5 062 500 = frs. 6 250 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. lt. G.-V. v. 6./4