Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 737 Ubereignung der Anlagen zum einfachen Taxwerte von der Ges. verlangen will. Macht die Finanzdeputation von dieser Befugnis keinen Gebrauch, so ist die Ges. verpflichtet, ihre in den Strassen, Plätzen und sonstigen Anlagen befindlichen Leitungen u. s. w., sowie die auf Staatsgrund errichteten Baulichkeiten auf ihre Kosten zu entfernen. Die von der Ges. gestellte Kaution von M. 250 000, die in einem Avalwechsel der Commerz- und Disconto-Bank in Hamburg hinterlegt ist, verfällt alsdann dem Staate. Im übrigen ist die Dauer des Vertrages bis zum 1. Juli 1923 festgelegt und kommen dann die vor- stehenden Bestimmungen, mit Ausnahme der im letzten Satze niedergelegten, ebenfalls zur Anwendung. Die Kaution verbleibt nämlich dann den Hamburg. Electricitätswerken. Es steht dem Hamburgischen Staat ausserdem das Recht zu, von der Ges. die Weiterführung des Betriebes unter den bisherigen Bedingungen über den 1. Juli 1923 hinaus auf einen Zeitraum von höchstens fünfzehn Jahren zu verlangen. Macht der Hamburgische Staat von dieser Befugnis Gebrauch, so steht ihm das Recht zu, nach Ablauf von fünf Jahren die Anlagen zu 75 %, nach zehn Jahren zu 50 % des Taxwertes zu übernehmen, welcher sodann in der obenerwähnten Weise festzustellen ist, während nach fünfzehn Jahren, also vom Jahre 1938 an, die gesamten Anlagen unentgeltlich in das Eigentum des Hamburgischen Staates übergehen. Die Gesellschaft hat dabei die Verpflichtung, die baulichen und maschinellen Anlagen fortdauernd und bis Ende der ge- nannten Frist in gutem Zustande zu erhalten, sodass die gesamten Anlagen bei der Übernahme sich in vollkommen betriebsfähigem Zustande befinden. Die Hamburgische Staatsbehörde wird der Ges. ihre Entscheidung über die ihrer Wahl überlassenen drei Möglichkeiten (Übernahme der gesamten Anlagen zum einfachen Taxwert oder Über- nahme der Anlagen im Bezirk I zum Taxwert u. Recht auf Räumung der Anlagen auf öffentlichem Grund oder Staatsgrund in den übrigen Bezirken oder endlich Verlängerung des Kontraktes) spätestens ein Jahr vor Ablauf des Kontraktes zugehen lassen, Statistik An die Hamburg. Electricitäts-Werke waren ausser den im Strassenbahn- betrieb benützten Motoren angeschlossen: Glühlampen Bogenlampen Motore Aquivalent Watt Am 30. Juni 1896: 45 476 1464 192 3 069 700 3 1897: 71 420 1976 368 5021 500 1898: 89 437 2096 623 6583 650 8998 113 268 2429 921 8569 850 1900: 133 168 2513 1252 10 482 550 1901. 168 271 3143 1731 13 523 850 1902: 192575 3593 2259 15 843 000 1903: 219 827 4350 2961 19 974 800 1904: 254 289 5282 3608 23 270 750 1905: 300 823 6022 4277 27 240 350 1906: 355 671 6901 5161 32 317 600 „ 0. 1907: 414 985 9 6145 38 167 300 „ % 478 964 8632 7302 44 486 000 „%..... 540 901 8912 8912 51 256 050 Das Hamburgische Kabelnetz umfasste Ende Juni 1909: 1) Fernleitungen 20 350 m; 2)Lichtkabel: Speiseleitungen 713 321 m, Verteilungsleitungen 1 566 149 m, blanke Leitungen 31 010 m; 3) Strassenbahnkabel: Zuleitungen 134 564 m, isolierte Rückleitungen 93 309 m, blanke Rückleitungen 32 086 m; 4) Kraftkabel: Speiseleitungen 17 836 m, Verteilungs- leitungen 8657 m; zus. 2 800 523 m. Die Stromabgabe belief sich 1908/09 auf im ganzen 33 166 567 Kilowattstunden gegen 32 514 262 Kwstdn. im Vorjahre, davon beanspruchte die Abgabe elektr. Energie in Ham- burg für die Zwecke der Strassen-Eisenbahn-Gos. in Hamburg u. der Hamburg-Altonaer Zentralbahn-Ges. 1908/1909 18 936 657 Kwstdn. In den mit Leitungen belegten Strassen ete. ist die Ges. verpflichtet, jederzeit bis an die Grenze der jeweiligen Leistungsfähigkeit der Anlagen nach den der Genehmigung der Finanz-Deputation vorbehaltenen Tarifsätzen und Tarifbestimmungen jedem bei Tage und bei Nacht elektr. Strom zu liefern, der sich auf mindestens ein Jahr zur tarifmässigen Abnahme verpflichtet und die übernommene Zahlungsverbindlichkeit pünktlich erfüllt. Mit dem wachsenden Konsum sind vom 1./7. 1896 ab die Preise für Lichtstrom um 25 % und für Motorstrom zu gewerblicher Ausnutzung um 20 % ermässigt worden, dementsprechend ist die aus der Brutto-Ein- nahme von diesen Lieferungen zu zahlende Staatsabgabe von 20 % auf 15¼ % ermässigt worden; die Abgabe (20 %) für Strassenbahnstrom ist wie der Preis für denselben unver- ändert geblieben (12,5 und 12,8 Pf. pro Kilowattstunde), Kapital: M. 22 000 000 in 22 000 Aktien à M. 1000. Urspr. M. 6 000 000, Erhöhung lt. G.-V. v. 10./12. 1895 um M. 2 000 000 in 2000 Aktien, begeben an die Aktionäre zu pari; ferner Er- höhung lt. G.-V. v. 3./12. 1897 um M. 3 000 000 in 3000 ab 1./7. 1898 div.-ber. Aktien, über- nommen von einem Konsortium zu 122.50 %, angeboten den Aktionären 10.–15./1. 1898 zu 125 %. Weitere Erhöhung lt. G.-V. v. 10./11. 1899 um M. 4 000 000 in 4000 Aktien, div.-ber. ab 1./7. 1900, übernommen von einem Konsort. zu 111 %, angeboten 3666 Stück den Aktionären 3:1 v. 4.–14./12. 1899 zu 113 %, vollgez. seit 30./6. 1900. Die G.-V. v. 17. 9. 1903 beschloss zur Deckung bereits ausgeführter u. zur Vornahme damals noch auszuführender Betriebserweiter. das A.-K. um fernere M. 3 000 000 in 3000, ab 1./7. 1904 div.-ber. Aktien zu erhöhen, über- Handbuch der Beutschen Aktien-Geselisshaften 19091910. II. 47