Ausländische Staatspapiere, Fonds usw. 60 in Deutschland in Mark zum jeweiligen Tageskurse von kurz Wien. Aufgelegt in Berlin am 10. Febr. 1896: 97.75 %. Kurs Ende 1896: 97.30 %, notiert in Berlin. Verjährung der Coupons in 5 Jahren, der verlosten Stücke in 30 Jahren. Republik Brasilien. 4½ % Brasilianische Innere Gold-Anleihe von 1879. Milreis 51 885 000 = $ 5 837 062 in Stücken à Milr. 500, 1000. Zinsen: 1. Jan. 1. April, 1. Juli. 1. Okt. Tilgung: Von 1880 ab entweder durch Rückkauf oder Verlosung mit jährlich ½ % in 20 Jahren, Verstärkung nicht vorbehalten. Zahlstellen: Hamburg: Kommerz- und Diskonto-Bank. Kapital und Zinsen werden in Gold zum festen Kurse von 1 Milr. – 27 Pf. bezahlt. Kurs Ende 1890–96: 86, 68, 79, 66, 81, 84, 78.50 %, notiert in Hamburg. 4½ % Brasilianische Anleihe von 1888. $ 6 297 300 in Stücken à $ 100, 500, 1000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Vom 1. Okt. 1889 ab durch Rückkauf oder Verlosung mit jährlich 1 %. Zahlstelle: Hamburg: L. Behrens & Söhne. Kurs Ende 1890–96: 82.25, 62.25, 69, 57.50, 76.25, 69.50, 66.50 %, notiert in Hamburg. 4 % Brasilianische Konversions-Anleihe von 1889. $ 20 000 000, wovon emittiert $ 19 837 000 in Stücken à $ 100, 500, 1000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Von 1890 ab entweder durch Rückkauf oder Verlosung mit jährlich ½ %, von 1910 ab Verstärkung zulässig. Zahlstelle: Hamburg: L. Behrens & Söhne. Kurs Ende 1890–96: 75.75, 57.80, 64, 54.80, 72, 64.40. 63.75 %, notiert in Hamburg. 5 % Brasilianische Anleihe von 1895. $ 6 000 000 in Stücken à $ 100, 500, 1000. Zinsen: 1. Febr., 1. Aug. Tilgung: Vom Aug. 1897 ab durch Rückkauf oder Verlosung mit jährlich 1 %, Verstärkung und Totalkündigung vorbehalten. Zahlstellen: Hamburg: L. Behrens & Söhne, M. M. Warburg & Co. Aufgelegt in Hamburg am 23 Juli 1895 zu 85 %. Kurs Ende 1895–96: 73.50, 71.50 %, notiert in Hamburg. Bemerkung: Beim Handel in Hamburg erfolgt die Umrechnung $ 1 = M. 21. Fürstentum Bulgarien. 6 % Bulgarische Staats-Hypothekar-Anleihe von 1892. frs. 142 780 000 – M. 115 651 800 in Stücken à frs. 500, 1000, 2500, 12 500 = M. 405, 810, 2025, 10 125. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Tilgung: durch Auslosung im Mai und Nov. per 1. Juli resp. 1. Jan. innerhalb spätestens 33 Jahren, vom 1. Jan. 1898 Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Jacob Landau, Nationalbank für Deutschland. Der halbjährliche Coupon lautet auf M. 12.15 Gold. Für die pünktliche und volle Einlösung der fällig werdenden Coupons und für die Rück- zahlung der ausgelosten Obligationen haften die Eisenbahnlinien Kapitschan-Sofla-Küstendil und Rustschuk-Varna, ferner die Häfen Varna und Bourgas, auf welche samt allem Zubehör und rollendem Material die Bulgarische Regierung zu Gunsten der Oesterreich. Länderbank als Ver- treterin der Obligationsinhaber eine erste Hypothek bestellt hat. Sollte die Regierung binnen sechs Monate nach Fälligkeit die verfallenen Coupons oder die verlosten Obligationen nicht be- zahlen, so steht es den Obligationsinhabern frei, zu ihrer Befriedigung den Betrieb der ver- pfändeten Eisenbahnlinien und Häfen selbst in die Hand zu nehmen. Falls die Regierung aber die Zahlungen durch zwei Jahre nicht leisten sollte, so sind die Obligationsinhaber, unbeschadet ihres Rückgriffsrechts an die Regierung für den Ausfall berechtigt, mit dem Verkauf der ge- nannten Eisenbahnlinien vorzugehen und den erzielten Erlös zur Zahlung der verfallenen Coupons sowie der verlosten Obligationen und des eventuellen noch nicht amortisierten Restes der Anleihe zu verwenden. Alle diese Rechte können im Namen und für Rechnung der Obligationsinhaber von der Oesterreich. Länderbank ausgeübt werden, ohne dass jedoch die letztere hierzu verpflichtet wäre. Aufgelegt in Berlin am 9. Febr. 1893: frs. 32 050 000 – M. 25 960 500 zu 92.75 %. Kurs Ende 1893–96: 91.60, 101.50, 85.50, 94 %, notiert in Berlin. Verjährung der Coupons in 5 Jahren, der verlosten Stücke in 30 Jahren nach Fälligkeit. Bulgarische Nationalbank. Die Bulgarische Nationalbank ist ein auf Grund des Gesetzes vom 27. Jan. (8. Febr.) 1885 geschaffenes Staatsinstitut. Der Hauptsitz der Bank befindet sich in Sofia. Sie hat das aus- schliessliche Privileg, Banknoten auszugeben, die an den Staatskassen und allen anderen Staats- anstalten in Zahlung genommen werden sollen. Die Bank ist verpflichtet, jederzeit ein Drittel des Wertes der ausgegebenen Banknoten in gemünztem Golde in ihrer Kasse bereit zu halten; auf alle Fälle sollen für den Betrag der in Umlauf befindlichen Banknoten der Kassenbestand oder leicht realisierbare Werte in der Kasse der Bank vorhanden sein. Der Betrag der ausge- gebenen Noten darf den doppelten Betrag ihres Grundkapitals und Reservefonds nichf übersteigen. Das Kapital der Bank beträgt 10 Millionen Francs, wovon der Staat bisher frs. 9 120 349.75 ein- gezahlt hat. Das Kapital ist Eigentum der Bank und darf nicht verringert werden. Sollte der