Serbien – Spanien. 99 betrages übersteigen. Aus diesen monatlichen Überschüssen wird der Verwaltungsrat je ein Fünftel so lange zurückbehalten, bis nicht die Verwaltungskasse über einen Fonds von mindestens Dinars 750 000 verfügt, der dazu bestimmt sein wird, die etwaigen Fehlbeträge der für ein Zwölftel des Bedarfes für den Jahresdienst der Anleihe erforderlichen Summe per Monat zu er- gänzen. Falls die Einnahmen der Monopolverwaltung für den jährlichen Dienst der 4 % An- leihe von 1895 nicht ausreichen sollte, so ist die Serbische Regierung verpflichtet, den Ausfall jeden Semesters aus anderen Einkünften zu ergänzen. Der Verwaltungsrat der autonomen Monopolverwaltung hat eine Übersicht der Jahres-Abrechnungen, sowie auch der monatlichen Ausweise im Amtsblatt zu veröffentlichen, und zwar die Monatsausweise spätestens nach 15 Tagen und die Jahres-Rechnungen innerhalb 3 Monaten. Diese Ausweise werden auch in Deutschen Zeitungen bekannt gegeben werden. 4 % amortisable Serbische Staats-Anleihe von 1895. frs. 355 292 000 in Stücken à frs. 500, 2500. Zinsen: 1./13. Jan., 1./13. Juli. Tilgung: durch Verlosungen am 1./13. April und 1./13. Okt. per 1./13. Juli resp. 1./13. Jan. innerhalb 72 Jahren. Zahlstellen: Berlin: Berliner Handelsgesellschaft; Frankfurt a. M.: Gebr. Bethmann, von Erlanger & Söhne. Zahlung der Coupons und verlosten Stücke steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark zum festen Um- rechnungskurse von frs. 100 =– M. 81. Kurs Ende 1896: 66.50 %, notiert in Berlin. Ver- jährung der Coupons in 5 Jahren, der verlosten Stücke in 30 Jahren nach Fälligkeit. Serbische Staats-Boden-Kredit-Anstalt (Uprava fondova). Die Königlich Serbische Staats-Boden-Kredit-Anstalt ist durch Gesetz vom 16./28. Aug. 1862 errichtet worden zur Verwaltung verschiedener Staatsfonds, der Pupillengelder und der gericht- lichen Depositen. Die Bank beleiht städtische und ländliche Grundstücke zur ersten Hypothek innerhalb der ersten Hälfte jenes Schätzungswertes, der durch mindestens zwei Sachverständige unter Mitwirkung der Gemeindebehörden und eines Regierungsvertreters festgestellt wird. Jedes Darlehen wird mit 6 % verzinst und mit 2 % und ersparten Zinsen längstens in 23½ Jahren zurückbezahlt. Nach Gesetz vom 12. Aug. 1886 sind der Serbischen Regierung die von der Uprava fondova verwalteten Schul- und Sanitätsfonds von ca. 12½ Millionen Franken überwiesen, und ist die Uprava fondova ermächtigt worden, für deren Gegenwert Pfandbriefe (Hypotheken- Obligationen) auszufertigen und dieselben der Serbischen Regierung zu überlassen. 5 % Serbische Gold-Pfandbriefe. M. 9 600 000 = frs. 12 000 000 in Stücken à M. 400 — frs. 500. Zinsen: 2./14. Jan. und 1./13. Juli. Tilgung: von 1887 ab durch halbjährliche Ver- losungen am 2./14. Jan. und 1./13. Juli innerhalb 37 Jahren, vom 1./13. Jan. 1897 ab Total- kündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Berliner Handelsgesellschaft; Frankfurt a. M.: von Erlanger & Söhne, Gebr. Sulzbach. Zahlung der Coupons ohne jeden Abzug und der verlosten Stücke in frs. Gold. Zur Sicherstellung des Anlehens hat die Uprava fondova aus ihrem Hypothekenbestand (von ca. 32 Millionen Franken) städtische Hypotheken ausgesondert und als Faustpfand hinter- legt. Zur Wahrung und Ausübung des Pfandrechts der Pfandbrief-Inhaber ist eine Kasse für die 5 % Gold-Pfandbriefe der Königlich Serbischen Staats-Boden-Kredit-Anstalt errichtet. Die Kasse ist unter die gemeinschaftliche Verwaltung und den gemeinsamen Verschluss je eines Delegierten der Serbischen Regierung und der Pfandbrief-Inhaber gestellt. Der Kassa sind die verpfändeten Hypotheken für Rechnung der Pfandbrief-Inhaber in Pfandverwahrung und Ver- waltung gegeben worden. Insoweit die verpfändeten Hypotheken stärker getilgt werden wie das Pfandbrief-Anlehen, ist der Überschuss zur ausserordentlichen Tilgung von Pfandbriefen durch Rückkauf oder Auslosung zu verwenden oder das Unterpfand durch interlegung neuer von der Uprava fondova erworbener Hypotheken zu ergänzen. Die Serbische Regierung hat sich verpflichtet, während der Dauer des Anlehens keine Anderung der Gesetzgebung vorzunehmen, welche eine Anderung oder Verminderung des bestellten Unterpfandes zur Folge haben könnte. Die Kosten der Verwaltung der Kasse und deren Auslagen sind von der Serbischen Regierung übernommen. Aufgelegt in Berlin am 16. Juni 1887 M. 6 000 000 zu 83.50 %. Kurs Ende 1890–96: 95.25, 88.60, 83.50, 79.75, 84.50, 85, 87 %, notiert in Berlin. Verjährung der Coupons in 5 Jahren, der verlosten Stücke in 30 Jahren nach Fälligkeit. Königreich Spanien. 4 % Spanische auswärtige Rente von 1882. Pes. 1 976 000 000, davon in Umlauf Ende 1895 Pes. 1 971 151 000, in Stücken à Pes. 1000, 2000, 4000, 6000, 12 000. Zinsen: vierteljährlich 1. Jan., 1. April, 1. Juli, 1. Okt. Zahlstellen: Berlin: Spanische Finanzdelegation, dieselbe nimmt wöchentlich am Dienstag und Sonnabend die mit einem doppelten Bordereau begleiteten Zinsscheine gegen Quittung an und zahlt dieselben gegen Rückgabe der Quittung 10 Tage später am Montag und Freitag aus und zwar zum festen Umrechnungskurse 1.235 Pes. = 1 M. Lieferbar sind in Berlin und Frankfurt a. M. nur Stücke, bei denen der untere Rand des Stückes vollständig an demselben haftet. Beim Handel an der Börse wird 1 Pes. = 0.80 M. gerechnet. Kurs Ende 1890–96: 74.50, 66.80, 62.75, 62.50, 73.20, 62.50, 60.25 %, notiert in Berlin. VII*