Italienische Eisenbahnen. 135 des Staates erhoben und in die Kassen des „„ eingezahlt werden, wobei die oben erwähnte Teilung jedes Überschusses über 7½ % Nutzen vom Aktienkapital zwischen Staat und Gesellschaft festgehalten bleibt. Dem Staate wird jedoch die Quote von 10 % nicht gebühren, wenn der Nutzen nach Zahlung der Einkommensteuer 5 % des Aktienkapitals nicht übersteigt. Der Pachtvertrag ist auf 60 Jahre, vom 1. Juli 1885 ab, geschlossen. Diese 60 Jahre werden in 3 Perioden von je 20 Jahren eingeteilt. Sowohl der italienische Staat als die Gesellschaft haben das Recht, den Vertrag durch eine Kündigung, welche alsdann 2 Jahre vor Ablauf der ersten oder zweiten zwanzigjährigen Periode erfolgen muss, zur Auflösung zu bringen. Bei Auflösung des Vertrages tritt die Gesellschaft in Liquidation. Art. 21. Für das durch die Vermehrung des Verkehrs nötig werdende rollende und Betriebs-Material wird von der Gesellschaft nach den Vorschriften des Bedingnisheftes vor- gesorgt, und wird dasselbe durch Ausgabe von Obligationen der Kasse für die Vermehrungen des Vermögensstockes, welche von der Betriebsgesellschaft ausgegeben sind, bezahlt werden. Das ganze neue Material wird Eigentum der Gesellschaft werden. Die Verzinsung und Til- gung der hierfür emittierten Obüigationen erfolgt gleichfalls zu Lasten der Kasse für Ver- mehrung des Vermögensstockes. Die Reservefonds und die Kasse für V ermehrung des Ver- mögens stockes sind bei Auflösung des Vertrages mit Aktiven und Passiven, also insbesondere mit sämtlichen für die erwähnte Kasse emittierten Obligationen, durch den italienischen Staat zu übernehmen. Die Gesellschaft ist mit dem ihr für die Betriebskosten überwiesenen Anteil am Bruttogewinn nicht verantwortlich für eine etw aige Unzulänglichkeit der im Ver- trage für die Reservefonds resp. für die Kasse für V ermehrung des Vermögensstockes vor- gesehenen speziellen Dotationen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, neue durch das Gesetz bereits bestimmte oder noch zu bestimmende Eisenbahnlinien für Rechnung des italienischen Staates zur Ausführung zu bringen. Die Summe solcher der Gesellschaft zu übertragenden Bauten kann bis zu Lire 50 000 000 jährlich betragen. Das Baukapital wird durch 3 % ige in 90 Jahren zu amortisierenden Obligationen aufgebracht werden, deren Verzinsung und Tilgung von dem italienischen Staate dergestalt garantiert wird, dass die Gesellschaft zwar während der Vertragsdauer den Dienst für diese Oßligationen übernimmt, indessen die hierfür nötigen Fonds 14 Tage vor Verfall vom itallenischen Staate überwiesen erhält; diese Obli- gationen werden als zur italienischen Staatsschuld gehörig angesehen. Die Gesellschaft hat das Vorrecht auf den Betrieb aller neuen im Bereiche Netzes zu konzessionierenden Linien. Sie muss den Betrieb derselben auf Erfordern übernehmen und erhält alsdann Lire 3000 pro km und ferner die Hälfte der Bruttoeinnahme als Vergütung für die Betriebs- kosten. Erreichen die Bruttoeinnahmen den Betrag von Lire 15 000 pro km, so werden die betreffenden Linien dem Stammnetze zugerechnet und wie dieses behandelt. Im Falle der Auflösung des Vertrages übernimmt der Staat das rollende und Betriebsmaterial einschliess- lich der Vorräte wiederum zum Erwerbspreise, eventuell zu dem ermittelten höheren Schätzungs- werte abzüglich jedoch desjenigen Minderwertes, welcher sich etwa durch mangelhafte, den Bestimmungen des Vertrags . Erhaltung dieser Gegenstände ergeben sollte. Nicht minder übernimmt der Staat alsdann die von der Gesellschaft vertragsmässig emit- tierten Obligationen. Kapital: Lire 180 000 000 in Aktien à 500, 2500, 5000, 12 500. Geschäftsjahr: Vom 1. Juli bis 30. Juni. Gen.-Vers.: Im Nov. Stimmrecht: 1–5 Aktien 1 St., je 5 Aktien mehr = 1 St. Gewinn-Y erte ing: 7 V % zum Reservefonds, sodann 5 % Dividende, vom Rest 0* fonds, vom verbleibenden Rest 10 % als Tantieme ng der ausserordentlichen Reserven oder als 1 eit des von der Generalversammlung geneh- 5, 5, 5 %. Zahlstellen: Berlin: Disco ― 12 =v fär Handel und Industrie, B. H. Gold endenzahlung erfolgt: Abschlagsdividende von i: eventuelle Superdividende am 2. Jan. des folgenden Kurs der krt- Ende 1890–96: 109.25, 95.75, 103, 85.50, 93, 88.20, 98 %, notiert in Berlin Obligationen: 4 –£ steuerfreie Anleihe von 1890–92: Lire 60 000 000 in Stücken ? Lire 500, 2 00, 2 0 Zinsen: 1 27 Ö 11 1. Ti] [ung: durch Verlosung am 15. Mai Der 1. qul 190% Verstärkung und Totalkün digung chaft, 8, Bleichröder, Deutsche Bank, Berl. Handels- Bas- trie, HDyesqner Bank, Mend- elesohn & Co., Robert 4, Iiale der Bank für Handel und Industrie, s der Stern, Gebr, Pethmann, B. H. Goldschmidt; Köln: 84 I. Oppen- o% ten Obligationen steuerfrei ohne jeden Abzug Stenertreibeit der Anleihe besagt verpflichtet eich für Gegen Kapital und Finsen dioser * 7 – =― upons ―― ――― gerechnet Jhe die ― 6?-. f der Prospekt: die Hali wart und Zukunft, alle it 18 Obligationen gegenwärtig g oder etwa „